< 5 Mose 22 >

1 »Wenn du siehst, daß das Rind eines deiner Volksgenossen oder ein Stück seines Kleinviehs sich verlaufen hat, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht versagen, sollst sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.
Thou shalt not see thy brothers oxe nor his sheepe go astray, and withdraw thy selfe from them, but shalt bring the againe vnto thy brother.
2 Wenn aber dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Volksgenosse es sucht: dann gib es ihm zurück.
And if thy brother bee not neere vnto thee, or if thou knowe him not, then thou shalt bring it into thine house, and it shall remaine with thee, vntill thy brother seeke after it: then shalt thou deliuer it to him againe.
3 Ebenso sollst du es mit seinem Esel und ebenso mit einem Kleidungsstück von ihm machen, überhaupt mit allem, was einem von deinen Volksgenossen verlorengeht oder ihm abhanden kommt und was du findest: du darfst ihm deine Hilfe nicht versagen. –
In like maner shalt thou do with his asse, and so shalt thou do with his rayment, and shalt so doe with all lost things of thy brother, which he hath lost: if thou hast found them, thou shalt not withdraw thy selfe from them.
4 Wenn du den Esel oder das Rind eines deiner Volksgenossen auf dem Wege zusammengebrochen daliegen siehst, sollst du ihm deine Hilfe nicht versagen, vielmehr sollst du das Tier mit ihm wieder auf die Beine bringen.«
Thou shalt not see thy brothers asse nor his oxe fal downe by the way, and withdrawe thy selfe from them, but shalt lift them vp with him.
5 »Eine Frau soll keine Männerkleider tragen und ein Mann keine Frauenkleider anziehen; denn wer dieses tut, ist für den HERRN, deinen Gott, ein Greuel. –
The woman shall not weare that which perteineth vnto the man, neither shall a man put on womans rayment: for all that doe so, are abomination vnto the Lord thy God.
6 Wenn dir bei einer Wanderung ein Vogelnest auf irgendeinem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern zu Gesicht kommt und die Vogelmutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Vogelmutter samt den Jungen nehmen;
If thou finde a birdes nest in the way, in any tree, or on the ground, whether they be yong or egges, and the damme sitting vpon the yong, or vpon the egges, thou shalt not take ye damme with the yong,
7 laß vielmehr die Mutter fliegen und nimm dir nur die Jungen, damit es dir wohl ergeht und du lange lebst. –
But shalt in any wise let the damme go, and take the yong to thee, that thou mayest prosper and prolong thy dayes.
8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer an deinem Dach anbringen, damit du keine Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn jemand von ihm abstürzen sollte. –
When thou buildest a newe house, thou shalt make a battlemet on thy roofe, that thou lay not blood vpon thine house, if any man fal thence.
9 Du darfst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächsen bepflanzen, damit nicht der volle Weinbergertrag, sowohl die Anpflanzung, die du gemacht hast, als auch der Ertrag des Weinbergs, dem Heiligtum verfällt. –
Thou shalt not sow thy vineyard with diuers kinds of seedes, lest thou defile the increase of the seede which thou hast sowen, and the fruite of the vineyarde.
10 Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zusammen ackern. –
Thou shalt not plow with an oxe and an asse together.
11 Du sollst kein Zeug von verschiedenartigen Stoffen anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammen hergestellt ist. –
Thou shalt not weare a garment of diuers sorts, as of woollen and linen together.
12 An den vier Zipfeln deines Obergewandes, mit dem du dich umhüllst, sollst du dir Quasten anbringen.«
Thou shalt make thee fringes vpon the foure quarters of thy vesture, wherewith thou couerest thy selfe.
13 »Wenn ein Mann eine Frau geheiratet und mit ihr ehelich gelebt hat, dann aber ihrer überdrüssig wird
If a man take a wife, and when he hath lyen with her, hate her,
14 und ihr schandbare Dinge, die nur Gerede sind, zur Last legt und sie in üblen Ruf bringt, indem er sagt: ›Diese Frau habe ich geheiratet, aber als ich mich ihr nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden‹,
And laye slaunderous thinges vnto her charge, and bring vp an euill name vpon her, and say, I tooke this wife, and when I came to her, I found her not a mayde,
15 so sollen die Eltern der jungen Frau die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau nehmen und vor die Ältesten der Ortschaft an das Tor hinausbringen;
Then shall the father of the mayde and her mother take and bring the signes of the maydes virginitie vnto the Elders of the citie to the gate.
16 dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: ›Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er ist ihrer überdrüssig geworden
And the maydes father shall say vnto the Elders, I gaue my daughter vnto this man to wife, and he hateth her:
17 und legt ihr nun schandbare Dinge, die nichts als Gerede sind, zur Last, indem er behauptet: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden –, und hier sind doch die Beweise für die Jungfräulichkeit meiner Tochter!‹ Und sie (die Eltern) sollen dabei das betreffende Stück Zeug vor den Ältesten der Ortschaft ausbreiten.
And lo, he layeth slaunderous things vnto her charge, saying, I founde not thy daughter a mayde: loe, these are the tokens of my daughters virginitie: and they shall spreade the vesture before the Elders of the citie.
18 Hierauf sollen die Ältesten jener Ortschaft den Mann ergreifen und ihn züchtigen;
Then the Elders of the citie shall take that man and chastise him,
19 auch sollen sie ihm eine Geldstrafe von hundert Silberschekeln auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine israelitische Jungfrau in üblen Ruf gebracht hat. Auch soll sie ihm dann als Frau angehören, die er zeitlebens nicht entlassen kann.
And shall condemne him in an hundreth shekels of siluer, and giue them vnto the father of the mayde, because he hath brought vp an euill name vpon a mayde of Israel: and she shalbe his wife, and he may not put her away all his life.
20 Wenn aber jene Behauptung: ›Es ist kein Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau gefunden worden‹ auf Wahrheit beruht,
But if this thing be true, that the mayde be not found a virgine,
21 so soll man die junge Frau an den Eingang ihres Vaterhauses führen, und die Männer der betreffenden Ortschaft sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, indem sie in ihrem Vaterhause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen!«
Then shall they bring forth the mayde to the doore of her fathers house, and the men of her citie shall stone her with stones to death: for shee hath wrought follie in Israel, by playing ye whore in her fathers house: so thou shalt put euill away from among you.
22 »Wird ein Mann im Ehebruch mit der Ehefrau eines andern ertappt, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel wegschaffen!
If a man be found lying with a woman marryed to a man, then they shall dye euen both twaine: to wit, the man that lay with the wife, and the wife: so thou shalt put away euil from Israel.
23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist und jemand sie innerhalb der Ortschaft trifft und ihr beiwohnt,
If a maid be betrothed vnto an husband, and a man finde her in the towne and lye with her,
24 so sollt ihr sie beide zum Tor der betreffenden Ortschaft hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen deshalb, weil sie in der Ortschaft nicht um Hilfe geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Braut eines andern entehrt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen! –
Then shall yee bring them both out vnto the gates of the same citie, and shall stone them with stones to death: the mayde because she cried not, being in the citie, and the man, because he hath humbled his neighbours wife: so thou shalt put away euill from among you.
25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde angetroffen und sie ergriffen und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr Gewalt angetan hat, allein sterben;
But if a man finde a betrothed mayde in the field, and force her, and lye with her, then the man that lay with her, shall dye alone:
26 dem Mädchen aber soll man nichts tun: sie hat sich kein todeswürdiges Verbrechen zuschulden kommen lassen; denn es verhält sich in diesem Falle ebenso, wie wenn ein Mann einen andern überfällt und ihn ums Leben bringt.
And vnto the mayd thou shalt do nothing, because there is in the mayde no cause of death: for as when a man riseth against his neighbour and woundeth him to death, so is this matter.
27 Er hat sie ja auf dem Felde getroffen; und wenn das verlobte Mädchen auch geschrien hätte, so würde doch kein Retter für sie dagewesen sein. –
For he found her in the fieldes: the betrothed mayde cryed, and there was no man to succour her.
28 Wenn ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft und sie ergreift und ihr beiwohnt und man ihn ertappt,
If a man finde a mayde that is not betrothed, and take her, and lye with her, and they be founde,
29 so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und sie soll ihm als Frau angehören; zur Strafe dafür, daß er sie entehrt hat, darf er sie zeitlebens nicht entlassen. –
Then the man that lay with her, shall giue vnto the maydes father fiftie shekels of siluer: and she shalbe his wife, because he hath humbled her: he can not put her away all his life.
30 Niemand darf die Frau seines Vaters zum Weibe nehmen und überhaupt nicht die Bettdecke seines Vaters aufdecken.«
No man shall take his fathers wife, nor shall vncouer his fathers skirt.

< 5 Mose 22 >