< 5 Mose 22 >
1 »Wenn du siehst, daß das Rind eines deiner Volksgenossen oder ein Stück seines Kleinviehs sich verlaufen hat, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht versagen, sollst sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.
Thou schalt not se `thi brotheris oxe, ethir scheep, errynge, and schalt passe, but thou schalt brynge ayen to thi brother.
2 Wenn aber dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Volksgenosse es sucht: dann gib es ihm zurück.
And if thi brother is not nyy, nether thou knowist hym, thou schalt lede tho beestis in to thin hows, and tho schulen be at thee, as long as thi brother sekith tho, and til he resseyue hem.
3 Ebenso sollst du es mit seinem Esel und ebenso mit einem Kleidungsstück von ihm machen, überhaupt mit allem, was einem von deinen Volksgenossen verlorengeht oder ihm abhanden kommt und was du findest: du darfst ihm deine Hilfe nicht versagen. –
In lijk maner thou schalt do of `the asse, and clooth, and of ech thing of thi brother, that was lost; if thou fyndist it, be thou not necgligent as of an alien thing.
4 Wenn du den Esel oder das Rind eines deiner Volksgenossen auf dem Wege zusammengebrochen daliegen siehst, sollst du ihm deine Hilfe nicht versagen, vielmehr sollst du das Tier mit ihm wieder auf die Beine bringen.«
If thou seest that the asse, ethir oxe of thi brothir felde in the weye, thou schalt not dispise, but thou schalt `reise with hym.
5 »Eine Frau soll keine Männerkleider tragen und ein Mann keine Frauenkleider anziehen; denn wer dieses tut, ist für den HERRN, deinen Gott, ein Greuel. –
A womman schal not be clothid in a mannys clooth, nether a man schal vse a wommannys cloth; for he that doith thes thingis is abhomynable bifor God. If thou goist in the weie,
6 Wenn dir bei einer Wanderung ein Vogelnest auf irgendeinem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern zu Gesicht kommt und die Vogelmutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Vogelmutter samt den Jungen nehmen;
and fyndist a `nest of a brid in a tree, ethir in the erthe, and fyndist the modir sittynge on the briddis ethir eyrun, thou schalt not holde the modir with `the children, but thou schalt suffre `the modir go,
7 laß vielmehr die Mutter fliegen und nimm dir nur die Jungen, damit es dir wohl ergeht und du lange lebst. –
and schalt holde the sones takun, that it be wel to thee, and thou lyue in long tyme. Whanne thou bildist a newe hows,
8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer an deinem Dach anbringen, damit du keine Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn jemand von ihm abstürzen sollte. –
thou schalt make a wal of the roof bi cumpas, lest blood be sched out in thin hows, and thou be gilti, if another man slidith, and falle in to a dich.
9 Du darfst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächsen bepflanzen, damit nicht der volle Weinbergertrag, sowohl die Anpflanzung, die du gemacht hast, als auch der Ertrag des Weinbergs, dem Heiligtum verfällt. –
Thou schalt not sowe thi vyner `of another seed, lest bothe the seed which thou hast sowe, and tho thingis that `comen forth of the vyner, ben halewid togidere.
10 Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zusammen ackern. –
Thou schalt not ere with an oxe and asse togidere.
11 Du sollst kein Zeug von verschiedenartigen Stoffen anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammen hergestellt ist. –
Thou schalt not be clothid in a cloth, which is wouun togidir of wolle and `of flex.
12 An den vier Zipfeln deines Obergewandes, mit dem du dich umhüllst, sollst du dir Quasten anbringen.«
Thou schalt make litle cordis bi foure corneris in the hemmys of thi mentil, `with which thou art hilid.
13 »Wenn ein Mann eine Frau geheiratet und mit ihr ehelich gelebt hat, dann aber ihrer überdrüssig wird
If a man weddith a wijf, and aftirward hatith hir,
14 und ihr schandbare Dinge, die nur Gerede sind, zur Last legt und sie in üblen Ruf bringt, indem er sagt: ›Diese Frau habe ich geheiratet, aber als ich mich ihr nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden‹,
and sekith occasiouns bi which he `schal forsake hir, and puttith ayens hir `the werste name, and seith, Y haue take this wijf, and Y entride to hir, and Y foond not hir virgyn; the fadir and modir of hir schulen take
15 so sollen die Eltern der jungen Frau die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau nehmen und vor die Ältesten der Ortschaft an das Tor hinausbringen;
hir, and thei schulen bere with hem the signes of her virgynyte to the eldre men of the citee, that ben in the yate;
16 dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: ›Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er ist ihrer überdrüssig geworden
and the fadir schal seie, Y yaf my douytir wijf to this man, and for he hatith hir, he puttith to hir `the werste name,
17 und legt ihr nun schandbare Dinge, die nichts als Gerede sind, zur Last, indem er behauptet: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden –, und hier sind doch die Beweise für die Jungfräulichkeit meiner Tochter!‹ Und sie (die Eltern) sollen dabei das betreffende Stück Zeug vor den Ältesten der Ortschaft ausbreiten.
that he seye, Y foond not thi douytir virgyn; and lo! these ben the signes of virgynyte of my douytir; thei schulen sprede forth a cloth bifor the eldre men of the citee. And the eldere men of that citee schulen
18 Hierauf sollen die Ältesten jener Ortschaft den Mann ergreifen und ihn züchtigen;
take the man, and schulen bete hym,
19 auch sollen sie ihm eine Geldstrafe von hundert Silberschekeln auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine israelitische Jungfrau in üblen Ruf gebracht hat. Auch soll sie ihm dann als Frau angehören, die er zeitlebens nicht entlassen kann.
and ferthermore thei schulen condempne hym in an hundrid siclis of siluer, whiche he schal yyue to the `fadir of the damysel, for he diffamide the werste name on a virgyn of Israel; and he schal haue hir wijf, and he schal not mowe forsake hir, in al `the tyme of his lijf.
20 Wenn aber jene Behauptung: ›Es ist kein Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau gefunden worden‹ auf Wahrheit beruht,
That if it is soth, that he puttith ayens hir, and virgynyte is not foundun in the damysel, thei schulen caste hir `out of `the yatis of
21 so soll man die junge Frau an den Eingang ihres Vaterhauses führen, und die Männer der betreffenden Ortschaft sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, indem sie in ihrem Vaterhause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen!«
the hous of hir fadir; and men of that citee schulen oppresse hir with stoonys, and sche schal die, for sche dide vnleueful thing in Israel, that sche dide fornycacioun in `the hows of hir fadir; and thou schalt do awey yuel fro the myddis of thee.
22 »Wird ein Mann im Ehebruch mit der Ehefrau eines andern ertappt, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel wegschaffen!
If a man slepith with `the wijf of another man, euer eithir schal die, that is, auowter and auowtresse; and thou schalt do awey yuel fro Israel.
23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist und jemand sie innerhalb der Ortschaft trifft und ihr beiwohnt,
If a man spousith a damysel virgyn, and a man fyndith hir in the citee, and doith letcherie with hir,
24 so sollt ihr sie beide zum Tor der betreffenden Ortschaft hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen deshalb, weil sie in der Ortschaft nicht um Hilfe geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Braut eines andern entehrt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen! –
thou schalt lede euer eithir to the yate of that citee, and thei schulen be oppressid with stoonus; the damysel schal be stonyd, for sche criede not, whanne sche was in the citee; the man schal `be stonyd, for he `made low the wijf of his neiybore; and thou schalt do awei yuel fro the myddis of thee.
25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde angetroffen und sie ergriffen und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr Gewalt angetan hat, allein sterben;
Forsothe if a man fyndith in the feeld a `damysel, which is spousid, and he takith, and doith letcherie with hir, he aloone schal die;
26 dem Mädchen aber soll man nichts tun: sie hat sich kein todeswürdiges Verbrechen zuschulden kommen lassen; denn es verhält sich in diesem Falle ebenso, wie wenn ein Mann einen andern überfällt und ihn ums Leben bringt.
the damysel schal suffre no thing of yuel, nethir is gilti of deeth; for as a theef risith ayens his brothir, and sleeth `his lijf, so and the damysel suffride; sche was aloone in the feeld,
27 Er hat sie ja auf dem Felde getroffen; und wenn das verlobte Mädchen auch geschrien hätte, so würde doch kein Retter für sie dagewesen sein. –
sche criede, and noon was present, that schulde delyuer hir.
28 Wenn ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft und sie ergreift und ihr beiwohnt und man ihn ertappt,
If a man fyndith a damysel virgyn that hath no spowse, and takith, and doith letcherie with hir, and the thing cometh to the doom,
29 so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und sie soll ihm als Frau angehören; zur Strafe dafür, daß er sie entehrt hat, darf er sie zeitlebens nicht entlassen. –
he that slepte with hir schal yyue to `the fadir of the damysel fifti siclis of siluer, and he schal haue hir wijf, for he `made hir low; he schal not mow forsake hir, in alle the daies of his lijf.
30 Niemand darf die Frau seines Vaters zum Weibe nehmen und überhaupt nicht die Bettdecke seines Vaters aufdecken.«
A man schal not take `the wijf of his fadir, nethir he schal schewe `the hilyng of hir.