< 5 Mose 23 >

1 »Keiner, dem die Hoden zerquetscht oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.
A geldyng whanne hise stoonys ben brokun, ethir kit awey, and his yerde is kit awei, schal not entre in to the chirche of the Lord.
2 Kein Bastard darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen des Betreffenden darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden. –
A child borun of hordom schal not entre in to the chirche of the Lord, `til to the tenthe generacioun.
3 Kein Ammoniter und kein Moabiter darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen von ihnen darf jemals in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden,
Ammonytis and Moabitis, yhe aftir the tenthe generacioun, schulen not entre into the `chirche of the Lord with outen ende;
4 deshalb weil sie euch auf eurer Wanderung, als ihr aus Ägypten auszogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien gegen dich in Sold genommen haben, damit er dich verfluche.
for thei nolden come to you with breed and watir in the weie, whanne ye yeden out of Egipt; and for thei hireden ayens thee Balaam, the sone of Beor, fro Mesopotanye of Sirye, that he schulde curse thee;
5 Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht erhören, sondern der HERR, dein Gott, verwandelte dir den Fluch in Segen; denn der HERR, dein Gott, hat dich lieb.
and thi Lord God nolde here Balaam, and God turnede `the cursyng of Balaam in to thi blessyng, for he louyde thee.
6 Sei niemals, solange du lebst, darauf bedacht, ihnen etwas Gutes oder eine Liebe zu erweisen! –
Thou schalt not make pees with hem, nethir thou schalt seke goodis to hem, in alle the daies of thi lijf in to with outen ende.
7 Einen Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. – Einen Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast als Gast in seinem Lande gewohnt.
Thou schalt not `haue abhomynacioun of a man of Ydumye, for he is thi brothir, nethir of a man of Egipt, for thou were a comelyng in the lond of hym.
8 Von den Kindern, die ihnen geboren werden, dürfen die zum dritten Geschlecht Gehörenden in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.«
Thei that ben borun of hem, schulen entre in the thridde generacioun in to the `chirche of the Lord.
9 »Wenn du als Kriegsherr gegen deine Feinde ausziehst, so sollst du dich vor allem Ungehörigen hüten.
Whanne thou schalt go out `in to batel ayens thin enemyes, thou schalt kepe thee fro al yuel thing.
10 Ist ein Mann unter dir, der infolge eines nächtlichen Begegnisses unrein geworden ist, so soll er aus dem Lager hinausgehen: er darf nicht wieder in das Lager hineinkommen;
If a man is among you, which is defoulid in `sleep of nyyt, he schal go out of `the castels;
11 gegen Abend soll er dann eine Waschung an sich vornehmen und darf hierauf bei Sonnenuntergang ins Lager zurückkehren.
and he schal not turne ayen bifore that he be waischun in watir at euentid, and aftir the goyng doun of the sunne he schal go ayen in to the castels.
12 Auch sollst du außerhalb des Lagers einen Seitenplatz haben, wohin du austreten kannst;
Thou schalt haue a place without the castels, to which thou schalt go out to nedeful thingis of kynde;
13 und unter deinen Geräten sollst du einen Spaten haben, mit dem du, wenn du draußen deine Notdurft verrichtest, ein Loch graben und deinen Unrat wieder bedecken sollst.
and thou schalt bere a litil stake in the girdil; and whanne thou hast sete, thou schalt digge `bi cumpas, and `thou schalt hile with erthe thingis `defied out,
14 Denn der HERR, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu erretten und deine Feinde dir preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nichts Häßliches bei dir wahrnimmt und sich nicht von dir abwendet.«
where thou art releuyd. For thi Lord God goeth in the myddis of castels, that he diliuere thee, and bitake thin enemyes to thee, that thi castels be hooli, and no thing of filthe appere in tho, lest he forsake thee.
15 »Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern:
Thou schalt not bitake a seruaunt to his lord, which seruaunt fleeth to thee;
16 er soll bei dir, in deiner Mitte, wohnen an dem Ort, den er in einer deiner Ortschaften erwählt, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihm keine Schwierigkeiten machen! –
he schal dwelle with thee in the place that plesith hym, and he schal reste in oon of thi citees; and make thou not hym sori.
17 Unter den Töchtern der Israeliten soll es keine der Unzucht geweihte Dirne geben, und unter den Söhnen der Israeliten soll es keinen zur Unzucht bestimmten Buhler geben.
Noon hoore schal be of the douytris of Israel, nether a letchour of the sones of Israel.
18 Du darfst keinen Hurenlohn und kein Hundegeld aus irgendeinem Gelübde in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen; denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, sind sie alle beide. –
Thou schalt not offre the hire of `an hoore hows, nether the prijs of a dogge, in the hows of thi Lord God, what euer thing it is that thou hast avowid; for euer eithir is abhomynacioun bifor thi Lord God.
19 Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins verlangen, weder für geliehenes Geld, noch für gelieferte Lebensmittel, noch für irgend etwas anderes, das man gegen Zinsen verleihen kann.
Thou schalt not leene to thi brothir to vsure money, neither fruytis,
20 Von einem Ausländer magst du dir Zinsen zahlen lassen, nicht aber von einem deiner Volksgenossen, damit der HERR, dein Gott, dich bei allen deinen Unternehmungen segnet in dem Lande, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. –
nethir ony othir thing, but to an alien. Forsothe thou schalt leene to thi brothir without vsure that that he nedith, that thi Lord God blesse thee in al thi werk, in the lond to which thou schalt entre to welde.
21 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde leistest, so säume nicht, es zu erfüllen! denn der HERR, dein Gott, wird es sicherlich von dir fordern, und du würdest dir eine Verschuldung aufgeladen haben.
Whanne thou makist auow to thi Lord God, thou schalt not tarie to yelde, for thi Lord God schal `requyre, ether axe, that; and if thou tariest, it schal be arretid to thee in to synne.
22 Wenn du aber das Geloben unterläßt, so ziehst du dir dadurch keine Verschuldung zu;
If thou `nylt bihete, thou schalt be with out synne.
23 nur was deine Lippen ausgesprochen haben, mußt du auch halten und ausführen, weil du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde ausgesprochen hast. –
Forsothe thou schalt kepe, and `do that that yede out onys of thi lippis, as thou bihiytist to thi Lord God, and hast spoke with thin owne wille and thi mouth.
24 Wenn du in den Weinberg eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Trauben nach deinem Begehren essen, bis du satt bist; aber in dein Gefäß darfst du keine tun.
If thou entrist in to the vynere of thi neiybore, ete thou grapis, as myche as plesith thee; but bere thou not out with thee.
25 Wenn du an das Kornfeld eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Ähren mit der Hand abpflücken; aber eine Sichel darfst du nicht an das Getreide eines deiner Volksgenossen legen. –
If thou entrist in to `the corn of thi freend, thou schalt breke `eeris of corn, and frote togidere with `the hond; but thou schalt not repe with a sikil.

< 5 Mose 23 >