< ULevi 20 >
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 “Tshela abako-Israyeli uthi: ‘Loba ngubani kwabako-Israyeli kumbe owezizweni ohlala kini onikela abantwana bakhe kunkulunkulu uMoleki, kumele abulawe. Izakhamizi kazimkhande ngamatshe.
»Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!
3 Mina ngizamdela lowomuntu, ngimkhuphe ebantwini bakibo; ngoba nxa enikele ngabantwabakhe kuMoleki, usengcolise indlu yami engcwele, wahlambaza lebizo lami elingcwele.
Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.
4 Nxa izakhamizi zendawo zingangamnanzi lowomuntu enikela umntanakhe kuMoleki zingambulali,
Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so daß es ihn nicht tötet,
5 mina ngizamhlamukela lowomuntu labomuzi wakhe, ngibakhuphe ebantwini bakibo, yena kanye labo bonke abahlanganyela laye njengeziphingi kuMoleki.
so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
6 Ngizamhlamukela lowo oya ezangomeni lezanuseni njengesiphingi sazo, ngokulandelana lazo. Ngizamkhupha kwabakibo.
Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.«
7 Zingcweliseni libengcwele ngoba mina nginguThixo uNkulunkulu wenu.
»So heiligt euch denn, daß ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;
8 Gcinani izimiso zami lizilandele. Mina nginguThixo olenza libengcwele.
beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
9 Lowo othuka uyise loba unina kabulawe. Usethuke uyise loba unina ngakho usefanele ukufa.
Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm.
10 Nxa indoda ifeba lomfazi womunye, umfazi kamakhelwane, kababulawe bobabili isiphingi lesiphingikazi leso.
Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
11 Nxa indoda ilala lomfazi kayise, isiyembule ubunqunu bukayise. Leyondoda lonina lowo kababulawe. Bafanele ukufa.
Wenn ein Mann der Frau seines Vaters beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen.
12 Nxa indoda ilala lomalokazana wayo, kababulawe bobabili. Lokho asebekwenzile kulihlazo. Bafanele ukufa.
Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen. –
13 Nxa indoda ilala lenye indoda ingathi ilala lomfazi, bobabili benze amanyala. Kababulawe. Bafanele ukufa.
Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
14 Nxa indoda ithatha umfazi, ithathe lonina, kubi lokho. Yona indoda labesifazane labo kabatshiswe ngomlilo ukuze kungabi lokuxhwala phakathi kwenu.
Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –
15 Nxa indoda iphinga lesifuyo, kayibulawe, lesifuyo leso sibulawe.
Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
16 Nxa owesifazane ehahabela isifuyo aphinge laso, mbulaleni owesifazane lowo kanye lesifuyo leso sibulawe. Kumele kubulawe kokubili ngoba konke kulomlandu.
Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
17 Nxa indoda ithatha udadewabo, indodakazi kayise loba ekanina balale bonke, kulihlazo. Kabaxotshwe kwabakibo. Isinqunule udadewabo ngakho isibelomlandu.
Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
18 Nxa indoda ilala lowesifazane esemfuleni, isinqunule umthombo walowomfula, lowesifazane lowo usewembulile. Bobabili kabaxotshwe ebantwini bakibo.
Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –
19 Ungalali lodadewabo kanyoko loba okayihlo, ngoba kuyikunqunula isihlobo segazi. Lobabili lizakuba lomlandu.
Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.
20 Nxa umuntu elala lomkamfowabo kayise, usenqunule umfowabo kayise. Balomlandu. Bazakufa bengelamntwana.
Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.
21 Nxa indoda ithatha umfazi womfowabo, lokho kuyisenzo sokungcola; usembule ubunqunu bomfowabo. Bazakufa bengelamntwana.
Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.«
22 Gcinani zonke izimiso zami lemithetho yami, liyilandele ukuze lelolizwe engililethe ukuba lihlale khona lingalikhafuli.
»So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.
23 Lingabolandela amasiko ezizwe engizazixotsha phambi kwenu. Ngoba bazenza zonke lezizinto ngabenyanya.
Ihr dürft also nicht nach den Satzungen der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so daß sie mir zum Ekel geworden sind.
24 Kodwa ngathi kini, “Lizalithumba ilizwe labo; ngizalipha lona libe yilifa lenu, ilizwe eligeleza uchago loluju.” Mina yimi uThixo uNkulunkulu wenu olenze lehluka kwabezizwe.
Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.
25 Ngakho-ke kumele lazi umahluko phakathi kwezinyamazana ezihlanzekileyo lezingahlanzekanga; kanjalo lezinyoni. Lingazingcolisi ngezinyamazana loba ngezinyoni loba ngani ehuquzela phansi, lezo engiziphawule ngathi zingcolile kini.
So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.
26 Kumele libengcwele kimi ngoba mina Thixo ngingcwele njalo ngilahlukanisile kwabezizwe ukuthi libe ngabami.
Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.«
27 Indoda loba umfazi ovumisayo loba oyisanuse phakathi kwenu, kabulawe. Bakhandeni ngamatshe. Yindaba yabo.’”
»Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen.«