< レビ記 27 >

1 ヱホバ、モーセに告て言たまはく
Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 イスラエルの子孫につげてこれに言へ人もし誓願をかけなばなんぢの估價にしたがひてヱホバに献納物をなすべし
»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde erfüllen will, und zwar in betreff von Personen nach dem Schätzungswert,
3 なんぢの估價はかくすべしすなはち二十歳より六十歳までは男には其價を聖所のシケルに循ひて五十シケルに估り
so soll der Schätzungswert einer männlichen Person im Alter von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silberschekel nach dem Gewicht des Heiligtums betragen;
4 女にはその價を三十シケルに估るべし
ist es aber eine weibliche Person, so soll der Schätzungswert dreißig Schekel betragen.
5 また五歳より二十歳までは男にはその價を二十シケルに估り女には十シケルに估るべし
Wenn es sich aber um eine Person im Alter von fünf bis zu zwanzig Jahren handelt, so soll der Schätzungswert einer männlichen Person zwanzig Schekel und bei einer weiblichen Person zehn Schekel betragen.
6 また一箇月より五歳までは男にはその價を銀五シケルに估り女にはその價を銀三シケルに估るべし
Bei Kindern aber im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren soll der Schätzungswert eines Knaben fünf Silberschekel und der Schätzungswert eines Mädchens drei Silberschekel betragen.
7 また六十歳より上は男にはその價を十五シケルに估り女には十シケルに估るべし
Wenn ferner die Person sechzig Jahre alt ist oder darüber, so soll der Schätzungswert, wenn es sich um einen Mann handelt, fünfzehn Schekel betragen, bei einer weiblichen Person dagegen zehn Schekel.
8 その人もし貧くして汝の估價に勝ざる時は祭司の前にいたり祭司の估價をうくべきなり祭司はその誓願者の力にしたがひて估價をなすべし
Ist der Betreffende aber für die Entrichtung dieses Schätzungswertes zu arm, so stelle man ihn vor den Priester, damit dieser ihn abschätze; nach Maßgabe dessen, was der Gelobende zu leisten vermag, soll der Priester ihn abschätzen.
9 人もしそのヱホバに禮物として献ることを爲すとこるの牲畜の中を取り誓願の物となしてヱホバに献る時は其物は都て聖し
Handelt es sich ferner um Vieh, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringen kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, als geheiligt gelten:
10 之を更むべからずまた佳を惡に惡を佳に易べからず若し牲畜をもて牲畜に易ることをせば其と其に易たる者ともに聖なるべし
man darf es nicht umwechseln noch vertauschen, weder ein gutes Stück gegen ein schlechtes noch ein schlechtes Stück gegen ein gutes; und wenn jemand dennoch ein Stück Vieh gegen ein anderes vertauscht, so soll sowohl jenes als auch das eingetauschte dem Heiligtum verfallen sein.
11 もし人のヱホバに禮物として献ることを爲ざるとこるの汚たる畜の中ならばその畜を祭司の前に牽いたるべし
Handelt es sich aber um irgendein Stück unreinen Viehes, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringen kann, so stelle man das betreffende Stück Vieh vor den Priester;
12 祭司はまたその佳惡にしたがひてこれが估價をなすべし即ちその價は祭司の估るところによりて定むべきなり
dieser soll es dann abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; bei der Abschätzung des Priesters soll es dann sein Bewenden haben.
13 その人若これを贖はんとせばその估る價にまた之が五分の一を加ふべし
Will der Betreffende es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel zu dem Schätzungswert hinzuzufügen.
14 また人もしその家をヱホバに聖別ささげたる時は祭司その佳惡にしたがひて之が估價を爲べし即ちその價は祭司の估るところによりて定むべきなり
Wenn ferner jemand sein Haus als heilige Gabe dem HERRN weiht, so soll der Priester es abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; wie der Priester es abschätzt, so soll der Wert festgesetzt sein.
15 その人もし家を贖はんとせばその估價の金にまた之が五分の一を加ふべし然せば是は自分の有とならん
Wenn dann der, welcher sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel des Betrags zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann bleibt es sein Eigentum.
16 人もしその遺業の田野の中をヱホバに献る時は其處に撒るる種の多少にしたがひてこれが估價をなすべし即ち大麥の種一ホメルを五十シケルに算べきなり
Wenn ferner jemand ein Stück von seinem ererbten Grundbesitz dem HERRN weiht, so soll sich der Schätzungswert nach dem Maß der dafür erforderlichen Aussaat richten: ein Homer Gerste Aussaat soll zu fünfzig Silberschekel gerechnet werden.
17 もしその田野をヨベルの年より献たる時はその價は汝の估れる所によりて定むべし
Wenn der Betreffende sein Stück Land vom Halljahr ab weiht, so soll es nach dem vollen Schätzungswert zu stehen kommen;
18 もし又その田野をヨベルの後に献たる時は祭司そのヨベルの年までに遺れる年の數にしたがひてその金を算へこれに準じてその估價を減すべし
wenn er aber sein Stück Land erst nach dem Halljahr weiht, so soll der Priester ihm den Geldbetrag mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre berechnen, die bis zum (nächsten) Halljahr noch ausstehen, so daß also von dem Schätzungswert ein verhältnismäßiger Abzug gemacht wird.
19 その田野を献たる者若これを贖はんとせばその估價の金の五分の一をこれに加ふべし然せば是はその人に歸せん
Will aber der, welcher das Stück Land geweiht hat, es wieder einlösen, so hat er noch ein Fünftel des Betrages zu dem Schätzungswert hinzuzufügen: dann soll es ihm verbleiben.
20 然ど若その田野を贖ふことをせず又はこれを他の人に賣ことをなさば再び贖ふことを得じ
Hat er aber das Stück Land nicht eingelöst, und er verkauft es trotzdem an einen andern, so kann es nicht mehr eingelöst werden,
21 その田野はヨベルにおよびて出きたる時は永く奉納たる田野のごとくヱホバに歸して聖き者となり祭司の產業とならん
sondern das Stück Land soll, wenn es im Halljahr frei wird, als dem HERRN geweiht gelten wie ein mit dem Bann belegtes Stück Land: es soll dem Priester als Eigentum gehören.
22 若また自己が買たる田野にしてその遺業にあらざる者をヱホバに献たる時は
Wenn ferner jemand ein von ihm gekauftes Stück Land, das nicht zu seinem ererbten Grundbesitz gehört, dem HERRN weiht,
23 祭司その人のために估價してヨベルの年までの金を推算べし彼は汝の估れる金高をその日ヱホバにたてまつりて聖物となすべし
so soll ihm der Priester den Betrag des Schätzungswertes bis zum (nächsten) Halljahr berechnen, und der Betreffende soll diese Schätzungssumme an demselben Tage als eine dem HERRN geweihte Gabe entrichten.
24 ヨベルの年にいたればその田野は賣主なるその本來の所有主に歸るべし
Im Halljahr aber soll das Stück Land wieder an den zurückfallen, von dem er es gekauft hatte, also an den, welchem das Landstück als Erbbesitz zusteht.
25 汝の估價はみな聖所のシケルにしたがびて爲べし二十ゲラを一シケルとなす
Jede (priesterliche) Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: der Schekel gilt zwanzig Gera.«
26 但し牲畜の初子はヱホバに歸すべき初子なれば何人もこれを献べからず牛にもあれ羊にもあれ是はヱホバの所屬なり
»Jedoch die Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburten dem HERRN an sich schon zustehen, darf niemand weihen; sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: es gehört dem HERRN.
27 若し汚たる畜ならば汝の估價にしたがひこれにその五分の一を加へてその人これを贖ふべし若これを贖ふことをせずば汝の估價にしたがひて之を賣べし
Wenn es sich aber um eine Erstgeburt von einem unreinen Haustier handelt, so muß der Betreffende sie nach dem Schätzungswert lösen und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen. Wird sie aber nicht gelöst, so soll sie nach dem Schätzungswert verkauft werden.«
28 但し人がその凡て有る物の中より取て永くヱホバに納めたる奉納物は人にもあれ畜にもあれその遺業の田野にもあれ一切賣べからずまた贖ふべからず奉納物はみなヱホバに至聖物たるなり
»Jedoch alles mit dem Bann Belegte, das jemand von seinem gesamten Besitz dem HERRN mittels des Bannes weiht, es seien Menschen oder Vieh oder Stücke von seinem ererbten Grundbesitz, darf weder verkauft noch eingelöst werden: alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.
29 また人の中永く奉納られて奉納物となれる者も贖ふべからず必ず殺すべし
Handelt es sich dabei um Menschen, die mit dem Bann belegt sind, so dürfen sie nicht losgekauft, sondern müssen unbedingt getötet werden.«
30 地の十分の一は地の產物にもあれ樹の果にもあれ皆ヱホバの所屬にしてヱホバに聖きなり
»Ferner sollen alle Zehnten des Landes, vom Saatertrag des Feldes wie von den Früchten der Bäume, dem HERRN gehören: sie sind dem HERRN geweiht.
31 人もしその献る十分の一を贖はんとせば之にまたその五分の一を加ふべし
Wenn aber jemand einen Teil von seinem Zehnten einlösen will, so hat er ein Fünftel des Betrags mehr zu bezahlen.
32 牛または羊の十分の一については凡て杖の下を通る者の第十番にあたる者はヱホバに聖き者なるべし
Was ferner allen Zehnten von Rindern und vom Kleinvieh betrifft, so soll von allen Tieren, die unter dem Hirtenstabe hindurchgehen, immer das zehnte Stück dem HERRN geheiligt sein.
33 その佳惡をたづぬべからずまた之を易べからず若これを易る時は其とその易たる者ともに聖き者となるべしこれを贖ふことを得ず
Man soll dabei nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und man darf es auch nicht vertauschen; wenn man es aber doch vertauscht, so soll sowohl das betreffende als auch das eingetauschte Tier dem Heiligtum verfallen sein und darf nicht gelöst werden.«
34 是等はヱホバがシナイ山においてイスラエルの子孫のためにモーセに命じたまひし誡命なり
Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai für die Israeliten aufgetragen hat.

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