< 4 Mose 6 >
1 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 Rede zu den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: So ein Mann oder ein Weib ein besonderes Nasiräatsgelübde gelobt, dem Jehovah sich zu enthalten:
»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib das Absonderungsgelübde eines Nasiräers ablegen will, um sich dem HERRN zu weihen,
3 Von Wein und starkem Getränke enthalte er sich, Essig von Wein und Essig von starkem Getränk soll er nicht trinken, auch keinerlei Getränk von Weinbeeren soll er trinken, auch keine frischen Weinbeeren oder getrocknete essen.
so muß er sich des Weines und jedes andern berauschenden Getränks enthalten; auch Essig von Wein oder Essig von berauschendem Getränk darf er nicht trinken; ebenso darf er keinerlei aus Trauben hergestellte Flüssigkeit trinken und keine Trauben, weder frische noch getrocknete, genießen.
4 Alle Tage seiner Weihe soll er nichts essen, was vom Weinstock des Weines bereitet wird, von den Kernen bis zur Hülse.
Während der ganzen Dauer seiner Weihezeit darf er von allem, was vom Weinstock kommt, nichts genießen, auch keine unreifen Trauben und keine Rankenspitzen.
5 Alle Tage des Gelübdes seiner Weihe gehe kein Schermesser über sein Haupt. Bis die Tage erfüllt sind, die er sich Jehovah geweiht hat, soll er heilig sein und die Blöße des Haares seines Hauptes wachsen lassen.
Während der ganzen Dauer seines Weihegelübdes darf kein Schermesser auf sein Haupt kommen; bis zum Ablauf der Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, soll er als geheiligt gelten: er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.
6 Alle Tage seiner Weihe für Jehovah soll er zu keinem Toten gehen.
Während der ganzen Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, darf er zu keinem Toten hineingehen;
7 An seinem Vater und an seiner Mutter, an seinem Bruder und an seiner Schwester verunreinige er sich nicht, wenn sie sterben; denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupte.
selbst wenn ihm Vater oder Mutter, Bruder oder Schwester sterben, darf er sich an ihren Leichen nicht verunreinigen; denn die Weihe seines Gottes ruht auf seinem Haupt:
8 Alle Tage seiner Weihe ist er dem Jehovah heilig.
solange seine Weihe dauert, ist er dem HERRN heilig.«
9 Und wenn einer unversehens plötzlich vor ihm stirbt und das Haupt seines Nasiräats verunreinigt, so schere er sein Haupt am Tage seiner Reinigung. Am siebenten Tage schere er es ab.
»Sollte aber jemand ganz plötzlich neben ihm sterben und er dadurch sein geweihtes Haupt verunreinigen, so soll er an dem Tage, an dem er wieder rein wird, sein Haupt scheren, also am siebten Tage;
10 Und am achten Tage bringe er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zum Priester zum Eingang des Versammlungszeltes.
und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen.
11 Und der Priester mache eine als Sündopfer und eine als Brandopfer und sühne über ihm dafür, daß er sich über dem Toten versündigt hat, und heilige sein Haupt an diesem Tag;
Der Priester soll dann die eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer herrichten und ihm so Sühne erwirken dafür, daß er sich an der Leiche (verunreinigt und sich dadurch) versündigt hat. Dann soll er an demselben Tage sein Haupt nochmals für geheiligt erklären
12 Und er weihe Jehovah die Tage seines Nasiräats und bringe ein einjähriges Lamm als Schuldopfer; und die ersteren Tage soll er fallen lassen, darum daß seine Weihe verunreinigt worden war.
und sich dem HERRN für die gelobte Zeit von neuem weihen, auch ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen; die vorige Zeit aber soll als verfallen gelten, weil seine Weihe unrein geworden war.«
13 Und dies ist das Gesetz des Nasiräers: Am Tage, da die Tage seiner Weihe sich erfüllen, bringe man ihn zum Eingang des Versammlungszeltes.
»Folgende Vorschriften aber gelten für den Nasiräer: An dem Tage, an welchem die von ihm gelobte Weihezeit zu Ende ist, führe man ihn an den Eingang des Offenbarungszeltes;
14 Und er bringe seine Opfergabe dar dem Jehovah, ein einjähriges Lamm ohne Fehl als Brandopfer, ein einjähriges Mutterlamm ohne Fehl als Sündopfer und einen Widder ohne Fehl als Dankopfer.
und er hat dem HERRN seine Opfergabe darzubringen, nämlich ein einjähriges, fehlerloses Lamm zum Brandopfer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm zum Sündopfer, ferner einen fehlerlosen Widder zum Heilsopfer;
15 Und einen Korb mit Ungesäuertem aus Semmelmehl, Kuchen mit Öl vermischt, und ungesäuerte Fladen mit Öl gesalbt, beides ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer.
außerdem einen Korb mit ungesäuertem Backwerk von Feinmehl, nämlich mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
16 Und der Priester bringe sie dar vor Jehovah und mache sein Sündopfer und sein Brandopfer.
Der Priester soll dann dies alles vor den HERRN bringen und das Sündopfer und das Brandopfer für ihn herrichten;
17 Und dem Widder soll er dem Jehovah zum Dankopfer machen mit dem Korb des Ungesäuerten, und der Priester mache sein Speiseopfer und sein Trankopfer.
den Widder aber soll er als Heilsopfer für den HERRN herrichten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Backwerk; auch das Speisopfer und das Trankopfer soll der Priester für ihn darbringen.
18 Und der Nasiräer schere am Eingang des Versammlungszeltes sein geweihtes Haupt, und nehme das Haar des Hauptes seines Nasiräats und gebe es auf das Feuer, das unter dem Dankopfer ist.
Sodann schere der Nasiräer sein geweihtes Haupt am Eingang des Offenbarungszeltes, nehme sein geweihtes Haupthaar und lege es in das Feuer, das unter dem Heilsopfer brennt.
19 Und der Priester nehme den gekochten Bug von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korb und einen ungesäuerten Fladen und gebe sie auf die Hände des Nasiräers, nachdem er sein Geweihtes geschoren hat;
Hierauf nehme der Priester den gekochten Bug von dem Widder nebst einem ungesäuerten Kuchen und einem ungesäuerten Fladen aus dem Korbe und lege dies alles dem Nasiräer auf die Hände, nachdem dieser sich das geweihte Haar abgeschoren hat.
20 Und der Priester webe sie als Webe vor Jehovah. Heilig ist es dem Priester samt der Webebrust und der Hebeschulter; und danach trinke der Nasiräer Wein.
Sodann webe der Priester dieses alles als Webeopfer vor dem HERRN: es ist eine dem Priester zufallende heilige Gabe samt der Webebrust und der Hebekeule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken.«
21 Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der seine Opfergabe dem Jehovah gelobt wegen seiner Weihe, außer dem, wozu seine Hand zureicht. Gemäß seinem Gelübde, das er gelobt, so soll er tun nach dem Gesetz seiner Weihe.
Diese Vorschriften gelten für den Gottgeweihten, der ein Gelübde abgelegt hat, nämlich bezüglich seiner Opfergabe, die er dem HERRN auf Grund seiner Weihe darzubringen hat, abgesehen von dem, was er sonst noch zu leisten vermag. Auf Grund seines Gelübdes, das er abgelegt hat, soll er nach den für seine Weihe geltenden Vorschriften verfahren.
22 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Der HERR gebot alsdann dem Mose folgendes:
23 Rede zu Aharon und zu seinen Söhnen und sprich: So sollt ihr segnen die Söhne Israels. Sprechet zu ihnen:
»Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisung: Mit diesen Worten sollt ihr den Segen über die Israeliten aussprechen:
24 Jehovah segne dich und behüte dich.
›Der HERR segne dich und behüte dich!
25 Jehovah lasse Sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig.
Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig!
26 Jehovah erhebe Sein Angesicht auf dich und gebe dir Frieden.
Der HERR erhebe sein Angesicht zu dir hin und gewähre dir Frieden!‹
27 Und sie sollen Meinen Namen legen auf die Söhne Israel, und Ich werde sie segnen.
Wenn sie so meinen Namen auf die Israeliten legen, will ich sie segnen.«