< 4 Mose 5 >

1 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 Gebiete den Söhnen Israels, daß sie jeden Aussätzigen und jeden mit einem Fluß Behafteten und alle durch Tote Verunreinigte aus dem Lager senden sollen.
»Befiehl den Israeliten, daß sie alle Aussätzigen und alle mit einem Ausfluß Behafteten sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager entfernen;
3 Vom Männlichen bis zum Weiblichen sollt ihr entsenden, aus dem Lager sollt ihr sie entsenden; daß sie euer Lager nicht verunreinigen, in deren Mitte Ich wohne.
sowohl Männer als Weiber sollt ihr hinausschaffen, vor das Lager hinaus sollt ihr sie schaffen, damit sie ihre Lager nicht verunreinigen, da doch ich in deren Mitte wohne.«
4 Und die Söhne Israels taten so, und entsandten sie aus dem Lager. Wie Jehovah zu Mose geredet hatte, also taten die Söhne Israels.
Da taten die Israeliten so und schafften sie vor das Lager hinaus; wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Israeliten.
5 Und Jehovah redete mit Mose und sprach:
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
6 Rede zu den Söhnen Israel: So ein Mann oder ein Weib eine der menschlichen Sünden tut und damit eine Untreue gegen Jehovah begeht, so ist solche Seele verschuldet.
»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib irgendeine von den mannigfachen Sünden begeht, wie Menschen sie zu begehen pflegen, so daß sie eine Veruntreuung gegen den HERRN verüben und der Betreffende dadurch eine Verschuldung auf sich lädt,
7 Und sie sollen ihre Sünde, die sie taten, bekennen, und er soll die Hauptsumme der Schuld zurückgeben und ein Fünftel dazutun, und es dem geben, an dem er es verschuldet hat.
so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen, und der Betreffende soll das von ihm Veruntreute nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen und es dem geben, an dem er sich verschuldet hat.
8 Und hat der Mann keinen Einlöser, an den die Schuld zurückgegeben werden könnte, so sei die zurückzugebende Schuld dem Jehovah, dem Priester, außer dem Widder der Sühne, womit er ihn sühnt.
Wenn dieser Mann aber keinen nächsten Verwandten hat, dem der Ersatz geleistet werden könnte, so soll die Buße, die dem HERRN zu erstatten ist, dem Priester gehören, abgesehen von dem Sühnewidder, mittels dessen man ihm Sühne erwirkt.
9 Und jegliche Habe von allem Heiligen der Söhne Israels, das sie dem Priester dar- bringen, sein soll es sein.
Ebenso soll jede Hebe von allen heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Priester bringen, diesem gehören.
10 Und so ein Mann etwas heiligt, soll es ihm gehören. Was ein Mann dem Priester gibt, sein soll es sein.
Ihm sollen also die heiligen Gaben eines jeden gehören: was irgend jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören.«
11 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
12 Rede mit den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: Wenn irgendeines Mannes Weib abweicht und Untreue an ihm begeht,
»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemandes Ehefrau sich vergeht und ihrem Manne untreu wird,
13 So daß ein Mann bei ihr liegt und sie besamt, und es ist vor den Augen ihres Mannes verborgen, und sie hat es verheimlicht, daß sie sich verunreinigt hat, und kein Zeuge gegen sie da ist, und sie ist nicht erfaßt worden,
so daß ein anderer fleischlichen Umgang mit ihr hat, ohne daß jedoch ihr Mann etwas davon weiß, und ihr tatsächlicher Ehebruch unentdeckt geblieben ist, auch kein Zeuge gegen sie da ist, weil man sie bei der Tat nicht ertappt hat,
14 Und in ihn ist der Geist der Eifersucht übergegangen, und er auf sein Weib eifersüchtig ist, ob sie sich nicht verunreinigt hätte; oder es geht in ihn ein Geist der Eifersucht über, und er ist auf sein Weib eifersüchtig, und sie ist nicht unrein,
es kommt nun aber der Geist der Eifersucht über den Mann, so daß er auf seine Frau, die sich wirklich vergangen hat, eifersüchtig wird – oder auch es kommt der Geist der Eifersucht über den Mann, so daß er auf seine Frau eifersüchtig wird, ohne daß sie sich tatsächlich vergangen hat –:
15 So bringe der Mann sein Weib zu dem Priester, und bringe ihre Opfergabe ihrethalben ein zehntel Epha Gerstenmehl dar, er gieße kein Öl darauf und gebe keinen Weihrauch bei; denn ein Speiseopfer der Eifersucht ist es, ein Speiseopfer der Gedenkung, das einer Missetat gedenken läßt.
so soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und zugleich die ihrethalben erforderliche Opfergabe mitbringen, nämlich ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er kein Öl darübergießen und keinen Weihrauch darauftun, denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer der Offenbarung, das eine Verschuldung offenbar machen soll.
16 Und der Priester lasse sie nahen und vor Jehovah stehen.
Hierauf soll der Priester sie herantreten lassen und sie vor den HERRN stellen.
17 Und der Priester nehme heiliges Wasser in ein irdenes Gefäß; und von dem Staub, der auf der Flur der Wohnung ist, nehme der Priester und gebe ihn in das Wasser.
Dann nehme der Priester heiliges Wasser in einem irdenen Gefäß; weiter nehme der Priester etwas von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnung liegt, und tue es in das Wasser.
18 Und der Priester lasse das Weib vor Jehovah stehen und Blöße das Haupt des Weibes, und gebe auf ihre Handflächen das Speiseopfer der Gedenkung. Das Speiseopfer der Eifersuchten ist es; und in der Hand des Priesters seien die bitteren Wasser, die verfluchten.
Dann lasse der Priester die Frau vor den HERRN treten, löse ihr das Haupthaar auf und gebe ihr das Offenbarungs-Speisopfer auf die Hände – es ist ein Speisopfer der Eifersucht –; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand.
19 Und der Priester beschwöre sie und spreche zu dem Weibe: Hat kein Mann bei dir gelegen und bist du nicht abgewichen zur Unreinheit hinter deinem Manne, so bleibe ungestraft von diesen bitteren Wassern, den verfluchten.
Sodann beschwöre sie der Priester und sage zu der Frau: ›Wenn kein (fremder) Mann dir beigewohnt hat und du, die du deinem Gatten angehörst, dich nicht vergangen und verunreinigt hast, so sollst du durch dieses fluchbringende Wasser des bitteren Wehs unversehrt bleiben!
20 So du aber abgewichen hinter deinem Manne und dich verunreinigt hast, und ein Mann dich beschlafen hat außer deinem Manne;
Wenn du dich aber, obgleich du deinem Gatten angehörst, vergangen und verunreinigt hast, so daß ein Mann außer deinem Gatten dir beigewohnt hat‹ –
21 So schwöre der Priester dem Weibe mit einem Schwur der Verwünschung, und spreche der Priester zu dem Weibe: Jehovah wird dich zur Verwünschung und zum Schwur geben inmitten deines Volkes, damit, daß Jehovah deine Hüfte verfallen und den Leib dir schwellen läßt.
es beschwöre also der Priester die Frau mit feierlicher Verfluchung und spreche so zu der Frau –, ›so mache der HERR dich zum abschreckenden Beispiel einer feierlichen Verfluchung inmitten deines Volkes, indem der HERR deine Hüften schwinden macht und deinen Leib anschwellen läßt;
22 Und es komme dieses verfluchte Wasser in deine Eingeweide, auf daß der Leib dir schwelle und deine Hüfte verfalle. Und das Weib spreche: Amen! Amen!
und es möge dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide dringen, so daß dein Leib anschwillt und deine Hüften schwinden!‹ Die Frau aber soll sagen: ›Ja, so geschehe es! Amen!‹
23 Und der Priester schreibe diese Verwünschungen in das Buch, und wische es ab in die bitteren Wasser;
Dann schreibe der Priester diese Verfluchungen auf ein Blatt und wasche die Schrift wieder ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein.
24 Und lasse das Weib das bittere verfluchte Wasser trinken, und das verfluchte Wasser komme in sie zur Bitterkeit.
Hierauf gebe er der Frau das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs zu trinken, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh.
25 Und der Priester nehme von der Hand es Weibes das Speiseopfer der Eifersuchten und webe das Speiseopfer vor Jehovah und bringe es dar auf dem Altar.
Dann nehme der Priester der Frau das Eifersuchts-Speisopfer aus der Hand, webe das Speisopfer von dem HERRN und bringe es hin zum Altar;
26 Und der Priester nehme eine Handvoll von ihrem Speiseopfer, ihrem Gedenkteil, und zünde es an auf dem Altar, und hierauf lasse er das Weib das Wasser trinken.
dort nehme der Priester von dem Speisopfer eine Handvoll, nämlich den zum Duftopfer bestimmten Teil, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; danach gebe er der Frau das Wasser zu trinken.
27 Und hat er ihr das Wasser zu trinken gegeben, dann wird geschehen, wenn sie sich verunreinigt und wider ihren Mann untreu geworden ist, daß das Wasser, das verfluchte, in sie kommt zur Bitterkeit, und ihr Leib schwillt und ihre Hüfte verfällt, und das Weib zur Verwünschung wird in ihres Volkes Mitte,
Hat er sie nun das Wasser trinken lassen, so wird, falls sie sich vergangen hat und ihrem Mann untreu gewesen ist, das fluchbringende Wasser zu bitterem Weh in sie eindringen: ihr Leib wird anschwellen, und ihre Hüften werden schwinden, und die Frau wird zum abschreckenden Beispiel einer Verfluchung inmitten ihres Volkes werden.
28 Hat sich das Weib aber nicht verunreinigt und ist sie rein, so bleibt sie ungestraft und kann Samen empfangen.
Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern schuldlos ist, so wird sie unversehrt bleiben und kann wieder Mutter von Kindern werden.«
29 Dies ist das Gesetz über Eifersucht, wenn ein Weib hinter ihrem Manne abweicht und sich verunreinigt.
Dies ist die Verordnung bezüglich der Eifersucht: Wenn eine Frau, die einem Ehemann angehört, sich vergeht und sich verunreinigt,
30 Oder wenn in einen Mann der Geist der Eifersucht übergeht und er auf sein Weib eifersüchtig wird, so lasse er das Weib vor Jehovah stehen und der Priester tue ihr alles nach diesem Gesetz.
oder auch wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, so daß er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den HERRN treten lassen, und der Priester soll genau nach dieser Verordnung mit ihr verfahren.
31 Und der Mann sei unschuldig an der Missetat, das Weib aber trägt ihre Missetat.
Der Mann soll dabei außer Schuld bleiben, eine solche Frau aber muß ihre Schuld büßen.

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