< 4 Mose 30 >

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Söhne Israels und sprach: Dies ist das Wort, das Jehovah geboten hat:
Darauf sagte Mose zu den Stammeshäuptern der Israeliten: »Folgendes hat der HERR geboten:
2 So ein Mann ein Gelübde gelobt dem Jehovah, oder einen Schwur schwört, daß er eine Verbindlichkeit auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht entweihen, er soll gemäß allem tun, das von seinem Munde ausgegangen ist.
Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so darf er sein Wort nicht brechen: genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er es auch ausführen.
3 Und so ein Weib dem Jehovah ein Gelübde gelobt und bindet eine Verbindlichkeit in ihres Vaters Hause, in ihrer Jugend,
Wenn aber eine weibliche Person, die in ihrer Jugend im Hause ihres Vaters lebt, dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet
4 Und ihr Vater hört ihr Gelübde und die Verbindlichkeit, die sie auf ihre Seele gebunden hat, und ihr Vater schweigt stille gegen sie, so bestehen alle ihre Gelübde, und alle Verbindlichkeit, die sie auf ihre Seele gebunden, besteht.
und ihr Vater von ihrem Gelübde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, Kunde erhält und dann ihr gegenüber dazu schweigt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und auch jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.
5 So aber ihr Vater ihr wehrt am Tage, da er irgendein Gelübde von ihr und eine Verbindlichkeit hört, die sie auf ihre Seele gebunden, so besteht es nicht, und Jehovah vergibt ihr, weil ihr Vater ihr gewehret hat.
Wenn aber ihr Vater an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, ungültig sein; und der HERR wird ihr verzeihen, weil ihr Vater ihr die Genehmigung versagt hat.
6 Gehört sie aber einem Manne an, und hat ein Gelübde auf sich, oder ist etwas über ihre Lippen gefahren, das sie auf ihre Seele bindet,
Wenn sie sich dann aber verheiraten sollte, während ihre Gelübde oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, für sie noch verbindlich sind,
7 Und ihr Mann hört es und schweigt stille gegen sie am Tage seines Hörens, so bestehen ihre Gelübde, und die Verbindlichkeiten, die sie auf ihre Seele gebunden, haben Bestand.
und ihr Mann erhält Kunde davon, schweigt aber ihr gegenüber an dem Tage, an dem er davon hört, so sollen ihre Gelübde gültig sein, und die Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, sollen zu Recht bestehen.
8 Wenn ihr aber ihr Mann am Tage, da er es hört, wehrt, und er ihr Gelübde zunichte macht, das sie auf sich hat, und das, was über ihre Lippen gefahren, das sie auf ihre Seele gebunden hat, so vergibt ihr Jehovah.
Wenn aber ihr Mann an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so macht er dadurch das Gelübde, das auf ihr ruht, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr verzeihen.
9 Anlangend das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen, so besteht für sie alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat.
Aber das Gelübde einer Witwe oder einer verstoßenen Frau, alles, wozu sie sich verpflichtet hat, soll für sie verbindlich sein.
10 Wenn sie aber im Haus ihres Mannes gelobte, oder mit einem Schwur eine Verbindlichkeit auf ihre Seele gebunden hat,
Wenn ferner eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat
11 Und ihr Mann hört es und schweigt stille dazu vor ihr, wehrt es ihr nicht, so bestehen alle ihre Gelübde, und alle Verbindlichkeit, die sie auf ihre Seele gebunden, besteht.
und ihr Mann Kunde davon erhält, aber ihr gegenüber dazu schweigt und ihr nicht die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.
12 Wenn ihr Mann aber am Tage, da er davon hört, sie zunichte macht, so soll alles, das von ihren Lippen ausgeht, für ihre Gelübde und für die Verbindlichkeit ihrer Seele nicht bestehen; ihr Mann hat sie zunichte gemacht, und Jehovah vergibt ihr.
Wenn ihr Mann aber an dem Tage, an dem er davon hört, sie für ungültig erklärt hat, so soll nichts von dem, was sie bezüglich ihrer Gelübde und bezüglich der Verpflichtungen zu einer Enthaltung ausgesprochen hat, Gültigkeit haben: ihr Mann hat sie für ungültig erklärt, darum wird der HERR ihr verzeihen.«
13 Alles Gelübde und allen Schwur, den sie zur Demütigung ihrer Seele auf sich gebunden, kann ihr Mann bestätigen und ihr Mann zunichte machen.
»Jedes Gelübde und jedes eidliche Versprechen einer Enthaltung behufs einer Selbstkasteiung kann ihr Mann für gültig und ebenso für ungültig erklären.
14 Schweigt ihr Mann ihr aber stille dazu von Tag zu Tag, und hat er damit bestätigt alle ihre Gelübde oder alle Verbindlichkeiten, die sie auf sich hat, so hat er sie bestätigt, weil er am Tage, da er es gehört, gegen sie stillegeschwiegen hat.
Wenn aber ihr Mann von einem Tage bis zum andern stillschweigt, so bestätigt er dadurch alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die auf ihr ruhen; er hat sie dadurch bestätigt, daß er ihr gegenüber an dem Tage, an welchem er Kunde davon erhielt, geschwiegen hat.
15 Macht er sie aber zunichte, nachdem er sie gehört hat, so trägt er ihre Missetat.
Wenn er sie aber erst später aufhebt, nachdem er schon vorher davon gehört hat, so hat er die Verschuldung (seiner Frau) zu tragen.«
16 Dies sind die Satzungen, die Jehovah Mose geboten hat zwischen dem Mann und seinem Weib, zwischen dem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend im Hause ihres Vaters.
Das sind die Verordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, damit sie Geltung haben zwischen einem Manne und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange diese in ihrer Jugend im Hause ihres Vaters lebt.

< 4 Mose 30 >