< 4 Mose 30 >

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Söhne Israels und sprach: Dies ist das Wort, das Jehovah geboten hat:
Und Mose redete zu den Stammhäuptern der Israeliten also: Dies ist's, was Jahwe befohlen hat.
2 So ein Mann ein Gelübde gelobt dem Jehovah, oder einen Schwur schwört, daß er eine Verbindlichkeit auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht entweihen, er soll gemäß allem tun, das von seinem Munde ausgegangen ist.
Wenn jemand Jahwe ein Gelübde thut oder einen Eid schwört, durch den er sich selbst zu einer Enthaltung verpflichtet, so soll er sein Wort nicht brechen, genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er handeln.
3 Und so ein Weib dem Jehovah ein Gelübde gelobt und bindet eine Verbindlichkeit in ihres Vaters Hause, in ihrer Jugend,
Und wenn eine Frauensperson Jahwe ein Gelübde thut und sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so lange sie noch in ledigem Stand im Hause ihres Vaters ist,
4 Und ihr Vater hört ihr Gelübde und die Verbindlichkeit, die sie auf ihre Seele gebunden hat, und ihr Vater schweigt stille gegen sie, so bestehen alle ihre Gelübde, und alle Verbindlichkeit, die sie auf ihre Seele gebunden, besteht.
und ihr Vater erfährt von ihrem Gelübde und der Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, und schweigt dazu, so haben alle ihre Gelübde Giltigkeit, und jederlei Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, hat Giltigkeit.
5 So aber ihr Vater ihr wehrt am Tage, da er irgendein Gelübde von ihr und eine Verbindlichkeit hört, die sie auf ihre Seele gebunden, so besteht es nicht, und Jehovah vergibt ihr, weil ihr Vater ihr gewehret hat.
Wenn aber ihr Vater am gleichen Tag, an welchem er davon erfährt, ihr wehrt, so haben alle ihre Gelübde und die Enthaltungen, zu denen sie sich selbst verpflichtet hat, keine Giltigkeit, und Jahwe wird ihr vergeben, da ihr Vater ihr gewehrt hat.
6 Gehört sie aber einem Manne an, und hat ein Gelübde auf sich, oder ist etwas über ihre Lippen gefahren, das sie auf ihre Seele bindet,
Falls sie sich aber verheiraten sollte, während noch Gelübde auf ihr lasten oder ein unbedacht ausgesprochenes Wort, durch das sie sich selbst verpflichtet hat,
7 Und ihr Mann hört es und schweigt stille gegen sie am Tage seines Hörens, so bestehen ihre Gelübde, und die Verbindlichkeiten, die sie auf ihre Seele gebunden, haben Bestand.
und ihr Mann erfährt davon, schweigt aber dazu an dem Tag, an welchem er es erfahren hat, so haben ihre Gelübde Giltigkeit, und ihre Enthaltungen, zu denen sie sich selbst verpflichtet hat, haben Giltigkeit.
8 Wenn ihr aber ihr Mann am Tage, da er es hört, wehrt, und er ihr Gelübde zunichte macht, das sie auf sich hat, und das, was über ihre Lippen gefahren, das sie auf ihre Seele gebunden hat, so vergibt ihr Jehovah.
Wenn aber ihr Mann am gleichen Tag, an welchem er davon erfährt, ihr wehrt, so macht er das Gelübde, das auf ihr lastet, und das unbedacht ausgesprochene Wort, durch das sie sich selbst verpflichtet hat, ungiltig, und Jahwe wird ihr vergeben.
9 Anlangend das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen, so besteht für sie alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat.
Das Gelübde einer Witwe aber und einer von ihrem Manne Verstoßenen - alles, wodurch sie sich selbst verpflichtet hat, - hat Giltigkeit für sie.
10 Wenn sie aber im Haus ihres Mannes gelobte, oder mit einem Schwur eine Verbindlichkeit auf ihre Seele gebunden hat,
Wenn sie aber im Hause ihres Mannes ein Gelübde thut oder sich selbst durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet,
11 Und ihr Mann hört es und schweigt stille dazu vor ihr, wehrt es ihr nicht, so bestehen alle ihre Gelübde, und alle Verbindlichkeit, die sie auf ihre Seele gebunden, besteht.
und ihr Mann davon erfährt, aber dazu schweigt und ihr nicht wehrt, so haben alle ihre Gelübde Giltigkeit, und jede Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, hat Giltigkeit.
12 Wenn ihr Mann aber am Tage, da er davon hört, sie zunichte macht, so soll alles, das von ihren Lippen ausgeht, für ihre Gelübde und für die Verbindlichkeit ihrer Seele nicht bestehen; ihr Mann hat sie zunichte gemacht, und Jehovah vergibt ihr.
Wenn aber ihr Mann am gleichen Tag, an welchem er von ihnen erfährt, sie ungiltig macht, so hat nichts von dem Giltigkeit, was sie ausgesprochen hat, seien es nun Gelübde oder die Verpflichtung zu einer Enthaltung; ihr Mann hat sie ungiltig gemacht, darum wird Jahwe ihr vergeben.
13 Alles Gelübde und allen Schwur, den sie zur Demütigung ihrer Seele auf sich gebunden, kann ihr Mann bestätigen und ihr Mann zunichte machen.
Jedes Gelübde und jede eidliche Angelobung einer Enthaltung zum Behufe der Selbstkasteiung kann ihr Mann giltig und kann ihr Mann ungiltig machen.
14 Schweigt ihr Mann ihr aber stille dazu von Tag zu Tag, und hat er damit bestätigt alle ihre Gelübde oder alle Verbindlichkeiten, die sie auf sich hat, so hat er sie bestätigt, weil er am Tage, da er es gehört, gegen sie stillegeschwiegen hat.
Und zwar, wenn ihr Mann von einem Tage zum andern dazu schweigt, so macht er alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die ihr obliegen, giltig; dadurch, daß er an dem Tag, an welchem er von ihnen erfuhr, dazu schwieg, hat er sie giltig gemacht.
15 Macht er sie aber zunichte, nachdem er sie gehört hat, so trägt er ihre Missetat.
Sollte er sie aber ungiltig machen, nachdem er schon einige Zeit darum gewußt hat, so lädt er die Verschuldung, die daraus für sie erwächst, auf sich.
16 Dies sind die Satzungen, die Jehovah Mose geboten hat zwischen dem Mann und seinem Weib, zwischen dem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend im Hause ihres Vaters.
Das sind die Satzungen, welche Jahwe Mose anbefohlen hat, damit sie gelten zwischen einem Mann und seinem Weibe, sowie zwischen einem Vater und seiner Tochter, so lange Sie noch in ledigem Stand im Hause ihres Vaters ist.

< 4 Mose 30 >