< 4 Mose 28 >
1 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 Gebiete den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: Meine Opfergabe, Mein Brot, zu Meinen Feueropfern des Geruches Meiner Ruhe sollt ihr halten, daß ihr sie Mir darbringet zur bestimmten Zeit.
»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Ihr sollt darauf achten, meine Opfergaben, meine Speise in Gestalt der mir zukommenden Feueropfer zu lieblichem Geruch für mich, mir zu rechter Zeit darzubringen!«
3 Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem Jehovah darbringen sollt: Jährige Lämmer ohne Fehl, zwei am Tage, als beständiges Brandopfer.
»Sage ihnen also: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem HERRN darbringen sollt: täglich zwei fehlerlose, einjährige Lämmer als regelmäßiges Brandopfer.
4 Das eine Lamm sollst du am Morgen bereiten und das zweite Lamm sollst du bereiten gegen Abend.
Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern und das andere Lamm gegen Abend herrichten;
5 Und ein zehntel Ephah Semmelmehl zu einem Speiseopfer, mit zerstoßenem Öl vermischt, ein viertel Hin.
dazu als Speisopfer ein Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl von zerstoßenen Oliven gemengt ist.
6 Ein beständiges Brandopfer ist es, das am Berge Sinai bereitet worden zum Geruch der Ruhe, ein Feueropfer für Jehovah.
Dies ist das regelmäßige Brandopfer, das am Berge Sinai zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den HERRN eingesetzt worden ist;
7 Und sein Trankopfer ein viertel Hin auf das eine Lamm. Im Heiligtum gieße aus ein Trankopfer starken Getränkes dem Jehovah.
dazu als zugehöriges Trankopfer ein Viertel Hin Wein für das eine Lamm; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem HERRN spenden.
8 Und das zweite Lamm bereite zu gegen Abend, wie das Speiseopfer des Morgens, und wie sein Trankopfer sollst du es bereiten, ein Feueropfer des Geruchs der Ruhe dem Jehovah.
Das zweite Lamm aber sollst du gegen Abend herrichten; mit einem Speisopfer wie am Morgen und dem zugehörigen Trankopfer sollst du es herrichten als ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.«
9 Und am Sabbathtage zwei einjährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, und sein Trankopfer.
»Ferner am Sabbattage: zwei fehlerlose, einjährige Lämmer und zwei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer nebst dem zugehörigen Trankopfer.
10 Das Brandopfer des Sabbaths an seinem Sabbathtag, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.
Dies ist das Sabbat-Brandopfer, das an jedem Sabbat außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer darzubringen ist.«
11 Und am Ersten eurer Monate sollt ihr Jehovah ein Brandopfer darbringen: Zwei junge Farren von den Rindern, und einen Widder und sieben einjährige Lämmer ohne Fehl.
»Ferner sollt ihr an jedem ersten Tage eurer Monate dem HERRN als Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer
12 Und drei Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, auf den einen Farren, und zwei Zehntel Semmelmehl mit Öl vermischt auf den einen Widder, zum Speiseopfer,
und zu jedem Stier drei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer und zu dem einen Widder zwei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer;
13 Und je ein Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, auf je ein Lamm, als Brandopfer zum Geruch der Ruhe; ein Feueropfer für Jehovah.
und zu jedem Lamm ein Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer – das (alles) als Brandopfer zu lieblichem Geruch, als Feueropfer für den HERRN.
14 Und ihre Trankopfer sollen sein ein halbes Hin zu dem Farren und ein drittel Hin zu dem Widder und ein viertel Hin Wein auf das Lamm. Dies ist das Brandopfer des Neumonds an seinem Neumond an den Neumonden des Jahres.
Was ferner die zugehörigen Trankopfer betrifft, so soll ein halbes Hin Wein auf jeden Stier und ein Drittel Hin auf den Widder und ein Viertel Hin auf jedes Lamm kommen. Das ist das an jedem Neumondstage des Jahres, Monat für Monat, darzubringende Brandopfer.
15 Und einen Ziegenbock als Sündopfer für Jehovah, außer dem beständigen Brandopfer mache man und sein Trankopfer.
Außerdem soll neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer dem HERRN ein Ziegenbock als Sündopfer dargebracht werden.«
16 Und im ersten Monat am vierzehnten Tage des Monats ist das Passah für Jehovah.
»Sodann findet am vierzehnten Tage des ersten Monats das Passahfest zu Ehren des HERRN statt.
17 Und am fünfzehnten Tag dieses Monats ist Fest. Sieben Tage soll ungesäuertes Brot gegessen werden.
Und am fünfzehnten Tage dieses Monats wird Festfeier gehalten; sieben Tage lang soll ungesäuertes Brot gegessen werden.
18 Am ersten Tage soll heilige Zusammenberufung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Am ersten Tage findet eine Festversammlung am Heiligtum statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten
19 Und ein Feueropfer sollt ihr, ein Brandopfer für Jehovah von zwei jungen Farren von den Rindern und einen Widder und sieben einjährigen Lämmern darbringen. Ohne Fehl sollen sie euch sein.
und habt als Feueropfer, als Brandopfer, für den HERRN darzubringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;
20 Und ihr Speiseopfer, Semmelmehl mit Öl vermischt, drei Zehntel auf den Farren und zwei Zehntel auf den Widder, sollt ihr sie bereiten.
sodann als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha sollt ihr zu jedem Stiere und zwei Zehntel zu dem Widder herrichten;
21 Je ein Zehntel sollt ihr es machen für ein Lamm, für die sieben Lämmer;
und je ein Zehntel sollst du zu jedem Lamm von den sieben Lämmern herrichten;
22 Und einen Bock zum Sündopfer, euch zu sühnen.
außerdem noch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken.
23 Außer dem Morgenbrandopfer, das ein beständiges Brandopfer ist, sollt ihr diese machen.
Außer dem Morgen-Brandopfer, welches das regelmäßige Brandopfer bildet, sollt ihr dies alles darbringen.
24 Wie mit diesen sollt ihr an jedem Tage der sieben Tage es machen, das Brot des Feueropfers als Geruch der Ruhe für Jehovah; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer werde es gemacht.
Dieselben Opfer sollt ihr täglich, alle sieben Tage hindurch, als eine Feueropferspeise zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichten; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer soll es hergerichtet werden.
25 Und am siebenten Tage soll heilige Zusammenberufung für euch sein. Keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Am siebten Tage aber soll bei euch wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.«
26 Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem Jehovah in euren Wochen neues Speiseopfer darbringet, soll bei euch heilige Zusammenberufung sein, und keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
»Ferner am Tage der Erstlingsfrüchte, wenn ihr dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfest, soll bei euch eine Versammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
27 Und ihr sollt Jehovah ein Brandopfer darbringen zum Geruch der Ruhe, zwei junge Farren von den Rindern, einen Widder, sieben einjährige Lämmer;
Und als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer (lauter fehlerlose Tiere);
28 Und ihr Speiseopfer, Semmelmehl, mit Öl vermischt, drei Zehntel auf den einen Farren, zwei Zehntel auf den einen Widder;
dazu als zugehöriges Speisopfer Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, nämlich drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
29 Je ein Zehntel auf ein Lamm für die sieben Lämmer;
je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
30 Einen Ziegenbock, euch zu sühnen.
außerdem einen Ziegenbock, um euch Sühne zu erwirken;
31 Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer sollt ihr sie machen; ohne Fehl seien sie für euch, und ihre Trankopfer.
außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer sollt ihr dies alles herrichten – fehlerlose Tiere müssen es sein – nebst den erforderlichen Trankopfern.«