< 4 Mose 28 >
1 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Gebiete den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: Meine Opfergabe, Mein Brot, zu Meinen Feueropfern des Geruches Meiner Ruhe sollt ihr halten, daß ihr sie Mir darbringet zur bestimmten Zeit.
Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Opfer meines Brots, welches mein Opfer des süßen Geruchs ist, sollt ihr halten zu seiner Zeit, daß ihr mir's opfert.
3 Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem Jehovah darbringen sollt: Jährige Lämmer ohne Fehl, zwei am Tage, als beständiges Brandopfer.
Und sprich zu ihnen: Das sind die Opfer, die ihr dem HERRN opfern sollt: jährige Lämmer, die ohne Fehl sind, täglich zwei zum täglichen Brandopfer,
4 Das eine Lamm sollst du am Morgen bereiten und das zweite Lamm sollst du bereiten gegen Abend.
Ein Lamm des Morgens, das andere gegen Abend;
5 Und ein zehntel Ephah Semmelmehl zu einem Speiseopfer, mit zerstoßenem Öl vermischt, ein viertel Hin.
dazu ein zehntel Epha Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, das gestoßen ist, ein viertel Hin.
6 Ein beständiges Brandopfer ist es, das am Berge Sinai bereitet worden zum Geruch der Ruhe, ein Feueropfer für Jehovah.
Das ist das tägliche Brandopfer, das ihr am Berge Sinai opfertet, zum süßen Geruch ein Feuer dem HERRN.
7 Und sein Trankopfer ein viertel Hin auf das eine Lamm. Im Heiligtum gieße aus ein Trankopfer starken Getränkes dem Jehovah.
Dazu ein Trankopfer je zu einem Lamm ein viertel Hin. Im Heiligtum soll man den Wein des Trankopfers opfern dem HERRN.
8 Und das zweite Lamm bereite zu gegen Abend, wie das Speiseopfer des Morgens, und wie sein Trankopfer sollst du es bereiten, ein Feueropfer des Geruchs der Ruhe dem Jehovah.
Das andere Lamm sollst du gegen Abend zurichten; mit dem Speisopfer wie am Morgen und mit einem Trankopfer sollst du es machen zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN.
9 Und am Sabbathtage zwei einjährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, und sein Trankopfer.
Am Sabbattag aber zwei jährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und sein Trankopfer.
10 Das Brandopfer des Sabbaths an seinem Sabbathtag, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.
Das ist das Brandopfer eines jeglichen Sabbats außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Trankopfer.
11 Und am Ersten eurer Monate sollt ihr Jehovah ein Brandopfer darbringen: Zwei junge Farren von den Rindern, und einen Widder und sieben einjährige Lämmer ohne Fehl.
Aber des ersten Tages eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer opfern: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
12 Und drei Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, auf den einen Farren, und zwei Zehntel Semmelmehl mit Öl vermischt auf den einen Widder, zum Speiseopfer,
und je drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Widder;
13 Und je ein Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, auf je ein Lamm, als Brandopfer zum Geruch der Ruhe; ein Feueropfer für Jehovah.
und je ein Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Lamm. Das ist das Brandopfer des süßen Geruchs, ein Opfer dem HERRN.
14 Und ihre Trankopfer sollen sein ein halbes Hin zu dem Farren und ein drittel Hin zu dem Widder und ein viertel Hin Wein auf das Lamm. Dies ist das Brandopfer des Neumonds an seinem Neumond an den Neumonden des Jahres.
Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zum Farren, ein drittel Hin zum Widder, ein viertel Hin zum Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeglichen Monats im Jahr.
15 Und einen Ziegenbock als Sündopfer für Jehovah, außer dem beständigen Brandopfer mache man und sein Trankopfer.
Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN machen außer dem täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer.
16 Und im ersten Monat am vierzehnten Tage des Monats ist das Passah für Jehovah.
Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HERRN.
17 Und am fünfzehnten Tag dieses Monats ist Fest. Sieben Tage soll ungesäuertes Brot gegessen werden.
Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen.
18 Am ersten Tage soll heilige Zusammenberufung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an ihm tun
19 Und ein Feueropfer sollt ihr, ein Brandopfer für Jehovah von zwei jungen Farren von den Rindern und einen Widder und sieben einjährigen Lämmern darbringen. Ohne Fehl sollen sie euch sein.
und sollt dem HERRN Brandopfer tun: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
20 Und ihr Speiseopfer, Semmelmehl mit Öl vermischt, drei Zehntel auf den Farren und zwei Zehntel auf den Widder, sollt ihr sie bereiten.
samt ihren Speisopfern: Drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder,
21 Je ein Zehntel sollt ihr es machen für ein Lamm, für die sieben Lämmer;
und je ein Zehntel auf ein Lamm unter den sieben Lämmern;
22 Und einen Bock zum Sündopfer, euch zu sühnen.
dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnt werdet.
23 Außer dem Morgenbrandopfer, das ein beständiges Brandopfer ist, sollt ihr diese machen.
Und sollt solches tun außer dem Brandopfer am Morgen, welche das tägliche Brandopfer ist.
24 Wie mit diesen sollt ihr an jedem Tage der sieben Tage es machen, das Brot des Feueropfers als Geruch der Ruhe für Jehovah; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer werde es gemacht.
Nach dieser Weise sollt ihr alle Tage, die sieben Tage lang, das Brot opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN außer dem täglichen Brandopfer, dazu sein Trankopfer.
25 Und am siebenten Tage soll heilige Zusammenberufung für euch sein. Keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und der siebente Tag soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun.
26 Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem Jehovah in euren Wochen neues Speiseopfer darbringet, soll bei euch heilige Zusammenberufung sein, und keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und der Tag der Erstlinge, wenn ihr opfert das neue Speisopfer dem HERRN, wenn eure Wochen um sind, soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
27 Und ihr sollt Jehovah ein Brandopfer darbringen zum Geruch der Ruhe, zwei junge Farren von den Rindern, einen Widder, sieben einjährige Lämmer;
und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum süßen Geruch: zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer;
28 Und ihr Speiseopfer, Semmelmehl, mit Öl vermischt, drei Zehntel auf den einen Farren, zwei Zehntel auf den einen Widder;
samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
29 Je ein Zehntel auf ein Lamm für die sieben Lämmer;
und je ein Zehntel zu einem Lamm der sieben Lämmer;
30 Einen Ziegenbock, euch zu sühnen.
und einen Ziegenbock, euch zu versöhnen.
31 Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer sollt ihr sie machen; ohne Fehl seien sie für euch, und ihre Trankopfer.
Dies sollt ihr tun außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer. Ohne Fehl soll's sein, dazu ihre Trankopfer.