< 4 Mose 19 >

1 Und Jehovah redete zu Mose und zu Aharon und sprach:
Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
2 Dies ist die Satzung des Gesetzes, die Jehovah geboten hat und gesagt: Rede zu den Söhnen Israels, sie sollen dir eine rote Färse ohne Fehl, an der kein Makel ist, auf die noch kein Joch gekommen, nehmen,
Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Kindern Israel, daß sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehl, an der kein Gebrechen, auf welche kein Joch gekommen ist;
3 Und sie dem Priester Eleasar geben; und er bringe sie hinaus außerhalb des Lagers und lasse sie vor ihm schlachten.
und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten.
4 Und der Priester Eleasar nehme von ihrem Blut mit seinem Finger und spritze von ihrem Blut siebenmal gegenüber der Vorderseite des Versammlungszeltes.
Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin.
5 Und lasse die Färse vor seinen Augen verbrennen; ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist verbrenne man.
Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen.
6 Und der Priester nehme Zedernholz und Ysop und doppelt gefärbten Scharlach und werfe sie mitten in den Brand der Färse.
Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen.
7 Und der Priester wasche seine Kleider und bade sein Fleisch im Wasser, und danach komme er herein in das Lager; aber der Priester ist unrein bis zum Abend.
Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend.
8 Und der sie verbrannt hat, soll seine Kleider im Wasser waschen, und sein Fleisch baden im Wasser und unrein sein bis zum Abend.
Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
9 Und ein reiner Mann sammle die Asche der Färse und lege sie an einen reinen Ort außerhalb des Lagers nieder; und sie bleibe in Verwahrung zum Wasser der Ausscheidung für die Gemeinde der Söhne Israels. Ein Sündopfer ist es.
Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, [Eig. niederlegen] und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung.
10 Der aber die Asche von der Färse gesammelt, wasche seine Kleider und ist unrein bis zum Abend. Und dies sei ewige Satzung für die Söhne Israels und für den Fremdling, der sich in ihrer Mitte aufhält.
Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Satzung sein.
11 Wer einen Toten, die Leiche irgendeines Menschen anrührt, soll sieben Tage unrein sein.
Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein.
12 Der lasse sich damit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage wird er rein. Und läßt er sich nicht entsündigen am dritten und am siebenten Tag, so wird er nicht rein.
Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebten Tage nicht rein sein.
13 Wer einen Toten, die Leiche eines Menschen anrührt, der gestorben ist, und sich nicht entsündigen läßt, der verunreinigt die Wohnung Jehovahs, und diese Seele werde ausgerottet aus Israel. Weil das Wasser der Ausscheidung nicht auf ihn gesprengt worden, ist er unrein; seine Unreinheit ist noch auf ihm.
Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm.
14 Dies ist das Gesetz: Wenn ein Mensch stirbt im Zelt, so ist jeder, der in das Zelt hineinkommt, und jeder, der im Zelte ist, sieben Tage unrein.
Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein.
15 Und alles Gerät, das offen ist, und auf das kein Deckel gebunden ist, ist unrein.
Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. -
16 Und jeder, der auf dem Angesichte des Feldes einen vom Schwert Erschlagenen oder einen Toten oder Menschengebeine oder ein Grab anrührt, ist sieben Tage unrein.
Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein.
17 Und sie sollen nehmen für den Unreinen von dem Staube des verbrannten Sündopfers und frisches Wasser in ein Gefäß schütten;
Und man soll für den Unreinen von dem Staube des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß;
18 Und ein reiner Mann nehme Ysop und tauche denselben in das Wasser und spritze auf das Zelt und auf alle Gefäße und auf die Seelen, die daselbst waren, und auf den, der ein Gebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt.
und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen, und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat.
19 Und der Reine sprenge auf den Unreinen am dritten Tag und am siebenten Tag und entsündige ihn am siebenten Tag. Und er soll seine Kleider waschen und baden im Wasser, und am Abend rein sein.
Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tage und am siebten Tage, und ihn am siebten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. -
20 Und ein Mann, der unrein ist, und sich nicht entsündigen läßt, solche Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat Jehovahs Heiligtum verunreinigt. Das Wasser der Ausscheidung ist nicht über ihn gesprengt worden: er ist unrein.
Und wenn jemand unrein wird, und sich nicht entsündigt, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum Jehovas verunreinigt: das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein.
21 Und dies soll ihnen ewige Satzung sein. Und der da mit dem Ausscheidungswasser besprengt, soll seine Kleider waschen, und der das Ausscheidungswasser anrührt, sei unrein bis zum Abend.
Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.
22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein, und die Seele, die ihn anrührt, wird unrein bis zum Abend.
Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer [W. die Seele, die] ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.

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