< 4 Mose 19 >
1 Und Jehovah redete zu Mose und zu Aharon und sprach:
2 Dies ist die Satzung des Gesetzes, die Jehovah geboten hat und gesagt: Rede zu den Söhnen Israels, sie sollen dir eine rote Färse ohne Fehl, an der kein Makel ist, auf die noch kein Joch gekommen, nehmen,
3 Und sie dem Priester Eleasar geben; und er bringe sie hinaus außerhalb des Lagers und lasse sie vor ihm schlachten.
4 Und der Priester Eleasar nehme von ihrem Blut mit seinem Finger und spritze von ihrem Blut siebenmal gegenüber der Vorderseite des Versammlungszeltes.
5 Und lasse die Färse vor seinen Augen verbrennen; ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist verbrenne man.
6 Und der Priester nehme Zedernholz und Ysop und doppelt gefärbten Scharlach und werfe sie mitten in den Brand der Färse.
7 Und der Priester wasche seine Kleider und bade sein Fleisch im Wasser, und danach komme er herein in das Lager; aber der Priester ist unrein bis zum Abend.
8 Und der sie verbrannt hat, soll seine Kleider im Wasser waschen, und sein Fleisch baden im Wasser und unrein sein bis zum Abend.
9 Und ein reiner Mann sammle die Asche der Färse und lege sie an einen reinen Ort außerhalb des Lagers nieder; und sie bleibe in Verwahrung zum Wasser der Ausscheidung für die Gemeinde der Söhne Israels. Ein Sündopfer ist es.
10 Der aber die Asche von der Färse gesammelt, wasche seine Kleider und ist unrein bis zum Abend. Und dies sei ewige Satzung für die Söhne Israels und für den Fremdling, der sich in ihrer Mitte aufhält.
11 Wer einen Toten, die Leiche irgendeines Menschen anrührt, soll sieben Tage unrein sein.
12 Der lasse sich damit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage wird er rein. Und läßt er sich nicht entsündigen am dritten und am siebenten Tag, so wird er nicht rein.
13 Wer einen Toten, die Leiche eines Menschen anrührt, der gestorben ist, und sich nicht entsündigen läßt, der verunreinigt die Wohnung Jehovahs, und diese Seele werde ausgerottet aus Israel. Weil das Wasser der Ausscheidung nicht auf ihn gesprengt worden, ist er unrein; seine Unreinheit ist noch auf ihm.
14 Dies ist das Gesetz: Wenn ein Mensch stirbt im Zelt, so ist jeder, der in das Zelt hineinkommt, und jeder, der im Zelte ist, sieben Tage unrein.
15 Und alles Gerät, das offen ist, und auf das kein Deckel gebunden ist, ist unrein.
16 Und jeder, der auf dem Angesichte des Feldes einen vom Schwert Erschlagenen oder einen Toten oder Menschengebeine oder ein Grab anrührt, ist sieben Tage unrein.
17 Und sie sollen nehmen für den Unreinen von dem Staube des verbrannten Sündopfers und frisches Wasser in ein Gefäß schütten;
18 Und ein reiner Mann nehme Ysop und tauche denselben in das Wasser und spritze auf das Zelt und auf alle Gefäße und auf die Seelen, die daselbst waren, und auf den, der ein Gebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt.
19 Und der Reine sprenge auf den Unreinen am dritten Tag und am siebenten Tag und entsündige ihn am siebenten Tag. Und er soll seine Kleider waschen und baden im Wasser, und am Abend rein sein.
20 Und ein Mann, der unrein ist, und sich nicht entsündigen läßt, solche Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat Jehovahs Heiligtum verunreinigt. Das Wasser der Ausscheidung ist nicht über ihn gesprengt worden: er ist unrein.
21 Und dies soll ihnen ewige Satzung sein. Und der da mit dem Ausscheidungswasser besprengt, soll seine Kleider waschen, und der das Ausscheidungswasser anrührt, sei unrein bis zum Abend.
22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein, und die Seele, die ihn anrührt, wird unrein bis zum Abend.