< 3 Mose 7 >
1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Das Allerheiligste ist es.
Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es.
2 An dem Orte, an dem sie das Brandopfer schlachten, sollen sie das Schuldopfer schlachten; und sein Blut sprenge man ringsum auf den Altar.
An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen.
3 Und all sein Fett bringe er dar davon, den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt.
Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt,
4 Und die zwei Nieren und das Fett daran, das an den Weichen ist, und das Netz über der Leber, über den Nieren nehme er weg.
die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.
5 Und der Priester zünde sie an auf dem Altar, als ein Feueropfer für Jehovah. Ein Schuldopfer ist es.
Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer.
6 Alles Männliche unter den Priestern darf es essen. An heiligem Orte werde es gegessen. Das Allerheiligste ist es.
Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges.
7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer! Es sei ein Gesetz für sie. Des Priesters, der damit sühnt, sei es.
Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8 Und des Priesters, der das Brandopfer eines Mannes darbringt, soll die Haut des Brandopfers sein, das er dargebracht: des Priesters soll es sein.
Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat.
9 Und alles Speiseopfer, das im Ofen gebacken wird, und alles, das in der Bratpfanne oder auf der Pfanne gemacht wird, soll des Priesters, der es darbringt, sein.
Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert.
10 Und alles Speiseopfer, das mit Öl vermischt, oder trocken ist, soll allen Söhnen Aharons, dem einen wie dem andern gehören.
Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern.
11 Und das ist das Gesetz des Dankopfers, das man Jehovah darbringt;
Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert.
12 Wenn er es als Lobopfer darbringt, so bringe er auf dem Lobopfer dar ungesäuerte Kuchen mit Öl gemischt, und ungesäuerte Fladen mit Öl gesalbt, und Semmelmehl mit Öl angerührt, Kuchen, vermischt mit Öl.
Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt.
13 Auf den Kuchen gesäuerten Brotes bringe er seine Opfergabe dar, zum Lobopfer seines Dankes.
Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer,
14 Und er bringe davon einen von der ganzen Opfergabe dem Jehovah als Hebe dar. Dem Priester, der das Blut des Dankopfers sprengt, ihm gehöre es.
und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.
15 Und das Fleisch des Lobopfers seines Dankes soll am Tage der Opfergabe gegessen werden und man lasse nichts bis zum Morgen übrigbleiben.
Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen.
16 Und wenn das dargebrachte Opfer ein Gelübde oder Freiwilliges ist, soll es am Tage der Darbringung seines Opfers gegessen werden; und auch am morgenden Tage darf, was davon übrigblieb, gegessen werden.
Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen.
17 Was aber von dem Opferfleisch noch am dritten Tage übrig ist, soll im Feuer verbrannt werden.
Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden.
18 Und wenn man am dritten Tage von dem Fleische des Dankopfers ißt, so wird der Darbringende nicht wohlgefällig sein, es wird ihm nicht gedacht werden: Abscheulich ist es, und die Seele, die davon ißt, soll ihre Missetat tragen.
Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.
19 Und das Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen werden. Es soll im Feuer verbrannt werden. Das Fleisch anlangend, darf das Fleisch jeder Reine essen.
Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen.
20 Und wenn eine Seele Fleisch vom Dankopfer ißt, das dem Jehovah gehört, und hat seine Unreinheit an sich, so soll diese Seele von seinem Volke ausgerottet werden.
Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
21 Und wenn eine Seele irgend etwas Unreines, eine Unreinheit eines Menschen, oder ein unreines Vieh oder irgendein unreines Scheusal angerührt hat und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das für Jehovah ist, so soll diese Seele aus ihrem Volk ausgerottet werden.
Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
22 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Alles Fett eines Ochsen, eines Schafs oder einer Ziege sollt ihr nicht essen.
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen.
24 Und das Fett vom Aas und Fett vom Zerfleischten mag zu allerlei Arbeit verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht.
Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht.
25 Denn wer das Fett von dem Vieh ißt, von dem man Jehovah Feueropfer darbringt, die Seele, die es ißt, soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.
Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk.
26 Und kein Blut sollt ihr essen in all euren Wohnungen, weder vom Gevögel, noch vom Vieh.
Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt.
27 Jede Seele, die irgend Blut ißt, die Seele soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.
Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
28 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Wer Jehovah sein Dankopfer darbringt, der soll Jehovah seine Opfergabe von seinem Dankopfer bringen.
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.
30 Seine Hände sollen das Feueropfer Jehovahs hineinbringen. Das Fett auf der Brust soll er hineinbringen, samt der Brust, sie als Webeopfer vor Jehovah zu weben.
Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN.
31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar; und die Brust soll Aharons und seiner Söhne sein.
Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein.
32 Und die rechte Schulter sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Dankopfern geben.
Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern.
33 Dem von Aharons Söhnen, der das Blut der Dankopfer und das Fett darbringt, soll die rechte Schulter als Anteil sein.
Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil.
34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter nehme Ich von den Söhnen Israels von den Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aharon und seinen Söhnen als ewige Satzung von den Söhnen Israels.
Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.
35 Dies ist die Salbung Aharons und die Salbung seiner Söhne von den Feueropfern Jehovahs, am Tage, da Er sie nahen ließ, Jehovah Priesterdienst zu tun;
Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36 Was Jehovah gebot, ihnen zu geben am Tage, da Er sie salbte von den Söhnen Israels, eine ewige Satzung für ihre Geschlechter,
die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen.
37 Das ist das Gesetz für das Brandopfer, für das Speiseopfer und für das Sündopfer und für das Schuldopfer und für die Füllopfer und für das Dankopfer,
Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer,
38 Die Jehovah dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat, am Tage, da Er den Söhnen Israels gebot, ihre Opfergaben Jehovah in der Wüste Sinai darzubringen.
das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.