< 3 Mose 5 >

1 Und wenn eine Seele sündigt, indem sie die Stimme der Verwünschung hört und Zeuge war, sei es, daß sie es sah oder wußte, wenn sie es nicht ansagt, so trägt sie ihre Missetat;
Und wenn jemand sündigt, daß er die Stimme des Fluches hört, und er war Zeuge, sei es daß er es gesehen oder gewußt hat, wenn er es nicht anzeigt, so soll er seine Ungerechtigkeit tragen;
2 Oder wenn eine Seele irgendein unreines Ding berührt hat, entweder das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs, oder das Aas eines unreinen Kriechtiers, und es ist vor ihm verborgen, so ist er unrein und verschuldet;
oder wenn jemand irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres, oder das Aas eines unreinen Viehes, oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, ist es ihm auch verborgen, so ist er unrein und schuldig;
3 Oder wenn er das Unreine eines Menschen, irgendeine Unreinheit von ihm berührt, durch die er unrein geworden, und es ihm verborgen war; wenn er es weiß, so ist er verschuldet;
oder wenn er die Unreinigkeit eines Menschen anrührt, was für eine Unreinigkeit von ihm es auch sei, durch welche er unrein wird, und es ist ihm verborgen, erkennt er es, so ist er schuldig;
4 Oder wenn eine Seele einen Schwur tut, der ihm über die Lippen fährt, er wolle etwas tun, sei es zum Bösen oder zum Guten, nach allem, was dem Menschen mit einem Schwur entfahren mag, und es ihm verborgen war; wenn er es weiß, und er ist verschuldet durch eines dergleichen;
oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen, erkennt er es, so ist er schuldig in einem von diesen.
5 So geschehe es, wenn er verschuldet ist durch eines von diesen, so bekenne er, womit er gesündigt hat,
Und es soll geschehen, wenn er sich in einem von diesen verschuldet, so bekenne er, worin er gesündigt hat;
6 Und bringe sein Schuldopfer zu Jehovah für seine Sünde, die er gesündigt, ein Weibliches vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine zottige Ziege zum Sündopfer, und der Priester sühne ihn ob seiner Sünde.
und er bringe sein Schuldopfer dem Jehova für seine Sünde, die er begangen hat: ein Weiblein vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seiner Sünde.
7 Und wenn seine Hand nicht hinreicht genug zu einem Stück Kleinvieh, so bringe er Jehovah für die Schuld, die er gesündigt, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer.
Und wenn seine Hand das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll er für seine Schuld, die er auf sich geladen hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Jehova bringen: eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer.
8 Und bringe sie zu dem Priester, und er bringe die für das Sündopfer zuerst dar, und knicke ihr ihren Kopf ab vorne am Genick, trenne ihn aber nicht ab.
Und er soll sie zu dem Priester bringen; und dieser bringe die zum Sündopfer bestimmte zuerst dar und kneipe ihr den Kopf ein dicht beim Genick; er soll ihn aber nicht abtrennen.
9 Und spritze von dem Blut des Sündopfers auf die Wand des Altars; und was vom Blut bleibt, werde an den Grund des Altars ausgedrückt. Ein Sündopfer ist es.
Und er sprenge von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars, und das Übrige von dem Blute soll ausgedrückt werden an den Fuß des Altars: es ist ein Sündopfer.
10 Und die zweite mache er zum Brandopfer gemäß der Weise, und der Priester sühne ihn von seiner Sünde, die er gesündigt, und es wird im vergeben.
Und die andere soll er als Brandopfer opfern nach der Vorschrift. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.
11 Und reicht seine Hand nicht hin zu zwei Turteltauben oder zwei jungen Tauben, so bringe er als seine Opfergabe für seine Sünde das Zehntel eines Ephah Semmelmehl als Sündopfer. Er tue kein Öl daran und gebe keinen Weihrauch darauf; denn ein Sündopfer ist es;
Und wenn seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringen kann, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer; er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer.
12 Und bringe es zu dem Priester, und der Priester nehme eine Handvoll davon als dessen Gedenkteil und zünde es auf dem Altar an, auf den Feueropfern Jehovahs. Ein Sündopfer ist es.
Und er soll es zu dem Priester bringen; und der Priester nehme davon seine Hand voll, das Gedächtnisteil desselben, und räuchere es auf dem Altar, auf den Feueropfern Jehovas: es ist ein Sündopfer.
13 Und der Priester sühne ihn für seine Sünde, die er wider deren eines gesündigt, und es wird ihm vergeben. Und es soll des Priesters sein, wie das Speiseopfer.
Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem von diesen, und es wird ihm vergeben werden; und es soll dem Priester gehören wie das Speisopfer.
14 Und Jehovah redete mit Mose und sprach:
Und Jehova redete zu Mose und sprach:
15 Wenn eine Seele eine Untreue begeht, und sich durch Versehen versündigt an dem, was Jehovah geheiligt ist, so bringe sie dem Jehovah als sein Schuldopfer einen Widder ohne Fehl von dem Kleinvieh nach deiner Schätzung nach den Schekeln Silbers, nach dem Schekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.
Wenn jemand Untreue begeht und aus Versehen an den heiligen Dingen Jehovas sündigt, so soll er sein Schuldopfer dem Jehova bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Sekeln Silber, nach den Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.
16 Und das, was er gesündigt hat am Geheiligten, erstatte er, und tue ein Fünftel darauf hinzu und gebe es dem Priester, und der Priester sühne über ihm mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben.
Und was er an dem Heiligen gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.
17 Und wenn eine Seele sich versündigt, und wider irgendeines der Gebote Jehovahs tut, was nicht getan werden sollte, es aber nicht weiß, und dadurch sich verschuldet, und trägt seine Missetat,
Und wenn jemand sündigt und eines von allen den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, hat er es auch nicht gewußt, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen.
18 So bringe er einen Widder von dem Kleinvieh ohne Fehl nach deiner Schätzung, als Schuldopfer dem Priester, und der Priester sühne über ihm für sein Versehen, worin er sich versehen, ohne daß er es wußte; und es wird ihm vergeben.
Und er soll einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh nach deiner Schätzung zu dem Priester bringen, zum Schuldopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es zu wissen; und es wird ihm vergeben werden.
19 Ein Schuldopfer ist es; er ist Jehovah verschuldet.
Es ist ein Schuldopfer; er hat sich gewißlich an Jehova verschuldet.

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