< 3 Mose 23 >
1 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 Rede zu den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: Anlangend die Feiertage Jehovahs, die ihr ausrufen sollt, als Zusammenberufungen der Heiligkeit, so sind dies Meine Feiertage.
»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Die Feste des HERRN, die ihr als Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, meine Feste, sind folgende: «
3 Sechs Tage soll man Arbeit tun; und am siebenten Tag ist Sabbath der Sabbathe, Zusammenberufung der Heiligkeit. Keinerlei Arbeit sollet ihr tun. Ein Sabbath sei es für Jehovah in allen euren Wohnungen.
Sechs Tage hindurch soll gearbeitet werden, aber der siebte Tag ist ein Tag völliger Ruhe mit Versammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten: es ist ein Ruhetag zu Ehren des HERRN in allen euren Wohnsitzen.«
4 Dies sind Jehovahs Feiertage, Zusammenberufungen der Heiligkeit die ihr an den Feiertagen berufen sollt.
»Folgendes sind die Feste des HERRN mit Versammlungen am Heiligtum, die ihr zu dem für sie festgesetzten Zeitpunkt ausrufen sollt:
5 Im ersten Monat, am vierzehnten des Monats gegen Abend ist das Passah Jehovahs.
Am vierzehnten Tag des ersten Monats gegen Abend findet die Passahfeier für den HERRN statt;
6 Und am fünfzehnten Tage dieses Monats ist das Fest des Ungesäuerten für Jehovah. Sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen.
und am fünfzehnten Tage desselben Monats wird das Fest der ungesäuerten Brote zu Ehren des HERRN gefeiert; da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuerte Brote essen.
7 Am ersten Tage soll bei euch Zusammenberufung der Heiligkeit sein. Keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Am ersten Tage habt ihr eine Festversammlung am Heiligtum zu halten: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten
8 Und sieben Tage sollt ihr Jehovah ein Feueropfer darbringen. Am siebenten Tage ist Zusammenberufung der Heiligkeit. Keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
und sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Feueropfer darbringen. Am siebten Tage soll wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.«
9 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
10 Rede zu den Söhnen Israels und sage ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, daß Ich euch gebe, und ihr seine Ernte einerntet, so sollt ihr die Erstlingsgarbe eurer Ernte zum Priester bringen;
»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und ihr die Ernte dort abhaltet, so sollt ihr von eurer Ernte die Erstlingsgarbe zum Priester bringen.
11 Und er webe die Garbe vor Jehovah, auf daß ihr wohlgefallet. Am morgenden Tag nach dem Sabbath webe sie der Priester.
Dieser soll dann die gespendete Garbe vor dem HERRN weben, damit sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll der Priester sie weben;
12 Und ihr sollt am Tage, da ihr die Garbe webt, ein einjähriges Lamm ohne Fehl Jehovah als Brandopfer bereiten.
und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe weben laßt, dem HERRN ein fehlerloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen;
13 Und sein Speiseopfer: zwei Zehntel Semmelmehl mit Öl vermischt als Feueropfer für Jehovah zum Geruch der Ruhe, und sein Trankopfer ein viertel Hin Wein.
dazu als Speisopfer für ihn zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, als ein Feueropfer für den HERRN zu lieblichem Geruch; dazu als Trankopfer für ihn ein Viertel Hin Wein.
14 Und Brot und geröstete und frische Ähren sollt ihr nicht essen bis zu demselben Tag, da ihr die Opfergabe eures Gottes gebracht. Eine ewige Satzung sei es für eure Geschlechter in allen euren Wohnungen.
Brot (vom neuen Getreide) und geröstete oder zerstoßene Körner (der frischen Frucht) dürft ihr bis zu eben diesem Tage, bis ihr eurem Gott die Opfergabe dargebracht habt, nicht essen: diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.«
15 Und zählet für euch vom morgenden Tage nach dem Sabbath, von dem Tage an, da ihr die Garbe der Webe gebracht; sieben ganze Wochen sollen es sein.
»Hierauf sollt ihr euch vom Tage nach dem Sabbat an, von dem Tage an, wo ihr die Webegarbe dargebracht habt, sieben Wochen abzählen: volle Wochen sollen es sein;
16 Bis zum morgenden Tag nach dem siebenten Sabbathe sollt ihr zählen, fünfzig Tage, und ein neues Speiseopfer dem Jehovah darbringen.
bis zu dem Tage, der auf den siebten Sabbat folgt, sollt ihr fünfzig Tage abzählen und dann dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.
17 Aus euren Wohnungen sollt ihr Webebrot bringen, zwei von zwei Zehnteln Semmelmehls sollen es sein; gesäuert sollen sie gebakken werden, als Erstlingsgaben für Jehovah;
Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webebrote darbringen, die aus zwei Zehntel Epha Feinmehl hergestellt und mit Sauerteig gebacken sein müssen, als Erstlingsgaben für den HERRN.
18 Und zu dem Brote sollt ihr darbringen sieben einjährige Lämmer ohne Fehl, und einen jungen Farren vom Rind und zwei Widder. Sie sollen ein Brandopfer sein für Jehovah, und ihr Speiseopfer und ihr Trankopfer als Feueropfer zum Geruch der Ruhe für Jehovah;
Weiter sollt ihr zu den Broten sieben fehlerlose einjährige Lämmer und einen jungen Stier und zwei Widder darbringen – die sollen für den HERRN ein Brandopfer sein – samt dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, als ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.
19 Und sollt einen Ziegenbock als Sündopfer machen, und als Dankopfer zwei einjährige Lämmer.
Ferner sollt ihr einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Heilsopfer herrichten.
20 Und der Priester webe sie auf dem Erstlingsbrote als Webe vor Jehovah samt den zwei Lämmern. Geheiligt seien sie Jehovah für den Priester.
Der Priester soll sie dann samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor dem HERRN weben zugleich mit den beiden Lämmern; sie sollen dem HERRN geheiligt sein und dem Priester gehören.
21 Und rufet denselben Tag aus: Eine Zusammenberufung der Heiligkeit soll es für euch sein. Keine Dienstarbeit sollt ihr tun. Eine ewige Satzung sei dies in all euren Wohnsitzen für eure Geschlechter.
Und ihr sollt an eben diesem Tage ausrufen lassen: ›Eine Festversammlung am Heiligtum sollt ihr abhalten und keinerlei Werktagsarbeit verrichten!‹ Diese Verordnung soll ewige Geltung in allen euren Wohnsitzen für eure künftigen Geschlechter haben! –
22 Und so ihr die Ernte eures Landes einerntet, sollst du nicht vollenden die Ecke deines Feldes beim Einernten, auch eine Nachlese deiner Ernte sollst du nicht auflesen. Dem Elenden und dem Fremdling sollst du es lassen. Ich bin Jehovah, euer Gott.
Wenn ihr aber die Ernte eures Landes schneidet, sollst du das Feld nicht bis zum äußersten Rand abernten und auch keine Nachlese nach deiner Ernte vornehmen; nein, dem Armen und dem Fremdling sollst du beides überlassen: ich bin der HERR, euer Gott.«
23 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
24 Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Im siebenten Monat, am ersten des Monats soll euch ein Sabbath sein, zum Gedächtnistag des Lärmblasens, eine Zusammenberufung der Heiligkeit.
»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch ein Ruhetag sein, ein Gedenktag mit Posaunenschall, eine Festversammlung am Heiligtum.
25 Keine Dienstarbeit sollt ihr tun, und dem Jehovah ein Feueropfer darbringen.
Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten und sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen.«
26 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
27 Jedoch am zehnten dieses siebenten Monats sei euch der Sühnungstag; eine Zusammenberufung der Heiligkeit soll es für euch sein. Und ihr sollt eure Seele demütigen und Jehovah ein Feueropfer darbringen.
»Sodann fällt auf den zehnten Tag desselben siebten Monats der Versöhnungstag; da sollt ihr eine Festversammlung am Heiligtum halten und sollt fasten und dem HERRN ein Feueropfer darbringen.
28 Und keine Arbeit sollt ihr an diesem selbigen Tage tun, denn ein Tag der Sühnung ist er, euch zu sühnen vor Jehovah, eurem Gott.
Keinerlei Arbeit dürft ihr an eben diesem Tage verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, an dem man euch Sühne vor dem HERRN, eurem Gott, erwirken soll.
29 Denn jede Seele, die an diesem selbigen Tage sich nicht demütigt, soll aus ihrem Volke ausgerottet werden.
Denn wer an eben diesem Tage nicht fastet, der soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden;
30 Und jede Seele, die irgendeine Arbeit an diesem selbigen Tage tut, die Seele werde Ich aus der Mitte ihres Volkes zugrunde richten.
und wer irgendeine Arbeit an eben diesem Tage verrichtet, einen solchen Menschen will ich aus der Mitte seines Volkes vertilgen.
31 Keine Arbeit sollt ihr tun. Dies sei ewige Satzung für eure Geschlechter in all euren Wohnungen.
Keinerlei Arbeit dürft ihr verrichten; diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.
32 Ein Sabbath der Sabbathe sei es euch, und ihr sollet eure Seelen demütigen. Am neunten des Monats am Abend sollt ihr euern Sabbath feiern vom Abend bis zum Abend.
Ein Tag völliger Ruhe soll es für euch sein, und ihr sollt fasten! Am neunten Tage des Monats, am Abend, von einem Abend bis wieder zum Abend, sollt ihr den euch gebotenen Ruhetag halten!«
33 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
34 Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monats ist das Laubhüttenfest sieben Tage für Jehovah.
»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am fünfzehnten Tage desselben siebten Monats findet das (Laub-)Hüttenfest sieben Tage lang zu Ehren des HERRN statt.
35 Am ersten Tage sei Zusammenberufung der Heiligkeit. Keine Dienstarbeit sollt ihr tun.
Am ersten Tage soll eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
36 Sieben Tage sollt ihr Jehovah Feueropfer darbringen; am achten Tage sei Zusammenberufung der Heiligkeit für euch, und ihr sollt Jehovah ein Feueropfer bringen. Eine Festversammlung ist es; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun.
Sieben Tage hindurch sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen, dann am achten Tage nochmals eine Festversammlung am Heiligtum abhalten und dem HERRN ein Feueropfer darbringen. Es ist dies der Schlußfesttag, an dem ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten dürft.«
37 Dies sind die Festzeiten Jehovahs, die ihr für Zusammenberufungen der Heiligkeit ausrufen sollt, um Jehovah Feueropfer darzubringen, Brandopfer und Speiseopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, jeden Tages Sache an seinem Tage.
»Dies sind die Feste des HERRN, zu denen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, wie sie für jeden einzelnen Tag geboten sind,
38 Außer den Sabbathen Jehovahs, und außer euren Gaben, und außer allen euren Gelübden und außer allen euren freiwilligen Opfern, die ihr Jehovah geben werdet.
abgesehen von den Sabbaten des HERRN und abgesehen von euren Gaben sowie von all euren Gelübdeopfern und abgesehen von all euren freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN darbringen werdet.«
39 Jedoch sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, da ihr des Landes Ertrag einsammelt, sieben Tage das Fest Jehovahs feiern. Am ersten Tage ist Sabbath und am achten Tage Sabbath.
»Jedoch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingeerntet habt, sollt ihr das Fest des HERRN sieben Tage lang feiern. Am ersten Tage soll Ruhetag sein und ebenso am achten Tage;
40 Und nehmet euch am ersten Tage Frucht vom Zierbaum, Palmzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und Weiden des Baches und seid fröhlich sieben Tage vor Jehovah, eurem Gotte.
und ihr sollt euch am ersten Tage schöne Baumfrüchte holen, Palmenwedel und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden und sollt sieben Tage lang vor dem HERRN, eurem Gott, fröhlich sein.
41 Und feiert es als ein Fest für Jehovah sieben Tage im Jahr. Eine ewige Satzung sei es für eure Geschlechter. Im siebenten Monat sollt ihr es feiern.
Dies Fest sollt ihr alljährlich sieben Tage lang zu Ehren des HERRN feiern; diese Verordnung hat ewige Geltung für alle eure künftigen Geschlechter: im siebten Monat sollt ihr es feiern.
42 In Hütten sollt ihr wohnen sieben Tage; alle Eingeborene in Israel sollen in Hütten wohnen;
Da sollt ihr sieben Tage lang in (Laub-)Hütten wohnen; alle, die zum Volk Israel gehören, sollen in (Laub-)Hütten wohnen,
43 Auf daß eure Geschlechter wissen, daß Ich die Söhne Israels in Hütten wohnen ließ, da Ich sie aus Ägyptenland herausbrachte. Ich, Jehovah, bin euer Gott.
damit eure künftigen Geschlechter erfahren, daß ich die Kinder Israel habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten wegführte, ich, der HERR, euer Gott.«
44 Und Mose redete von den Festzeiten Jehovahs zu den Söhnen Israels.
So belehrte Mose die Israeliten über die Festzeiten des HERRN.