< 3 Mose 22 >

1 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 Rede zu Aharon und zu seinen Söhnen, daß sie sich absondern von dem, was die Söhne Israels heiligen, und den Namen Meiner Heiligkeit nicht entweihen in dem, was sie Mir heiligen: Ich bin Jehovah.
»Befiehl Aaron und seinen Söhnen, daß sie den heiligen Gaben gegenüber, die die Israeliten mir weihen, Zurückhaltung beobachten, damit sie meinen heiligen Namen nicht entweihen: ich bin der HERR.
3 Sage ihnen in euren Geschlechtern: Jeder Mann, der von all eurem Samen den Heiligtümern naht, welche die Söhne Israels Jehovah heiligen, und hat seine Unreinheit an sich, solche Seele soll von Meinem Angesichte ausgerottet werden: Ich bin Jehovah.
Sage zu ihnen: (Diese Verordnung gilt) für alle eure künftigen Geschlechter: Wenn irgendeiner von all euren Nachkommen den heiligen Gaben, welche die Israeliten dem HERRN weihen, nahekommt, während er eine Unreinheit an sich hat, ein solcher Mensch soll von meinem Angesicht hinweg ausgerottet werden: ich bin der HERR!
4 Jeder Mann, der vom Samen Aharons aussätzig oder flüssig ist, soll nicht von dem Geheiligten essen, bis er rein ist, und wer irgend jemand berührt, der durch eine Seele verunreinigt ist, oder einen Mann, von dem der Samenerguß ausgeht,
Wer von den Nachkommen Aarons mit Aussatz oder mit einem Ausfluß behaftet ist, darf von den heiligen Gaben nicht mitessen, bis er wieder rein ist; und wer irgendeinen durch eine Leiche Verunreinigten berührt oder wer einen Samenerguß gehabt hat
5 Oder ein Mann, der irgendein Kriechtier berührt, an dem er unrein wird, oder einen Menschen, an dem er unrein wird durch irgendwelche Verunreinigung;
oder wer irgendein kriechendes Tier berührt hat, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, durch den man in irgendeiner Beziehung unrein wird: –
6 Die Seele, die solches berührt, soll unrein sein bis zum Abend, und soll nicht essen von dem Geheiligten, er habe denn zuvor sein Fleisch im Wasser gebadet.
einer, der etwas Derartiges berührt hat, ist bis zum Abend unrein und darf nichts von den heiligen Gaben genießen, es sei denn, daß er zuvor ein Wasserbad genommen hat.
7 Ist dann die Sonne untergegangen, so ist er rein und nachher darf er von dem Geheiligten essen; denn sein Brot ist es.
Nach Sonnenuntergang aber ist er wieder rein und darf alsdann von den heiligen Gaben essen; denn sie sind die ihm zukommende Speise.
8 Ein Aas oder Zerfleischtes soll er nicht essen, auf daß er nicht dadurch unrein werde; Ich bin Jehovah.
Ein gefallenes oder (von Raubtieren) zerrissenes Tier darf er nicht essen; er würde dadurch unrein werden: ich bin der HERR.
9 Halten sollen sie Meine Verordnungen, auf daß sie darob keine Sünde tragen und sterben, wenn sie es entweihen. Ich, Jehovah, heilige sie.
So sollen sie denn meine Verordnungen befolgen, damit sie nicht wegen einer Übertretung Sünde auf sich laden und infolge einer Entweihung des Geheiligten sterben müssen: ich bin der HERR, der sie heiligt!
10 Und kein Fremder soll Heiliges essen. Kein Beisaß und kein Lohnarbeiter des Priesters soll Heiliges essen.
Kein Unbefugter darf etwas Geheiligtes genießen; kein Beisasse eines Priesters und keiner von seinen Tagelöhnern darf etwas Geheiligtes genießen.
11 Erwirbt aber der Priester eine Seele durch Erwerbung mit seinem Silber, mag solche davon essen, und der in seinem Hause geboren ward, sie dürfen von seinem Brote essen.
Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser davon (mit)essen; ebenso dürfen die in seinem Hause geborenen Sklaven von seiner Speise (mit)essen.
12 Und die Tochter eines Priesters, die eines fremden Mannes wird, darf von der Hebe des Geheiligten nicht essen.
Wenn ferner die Tochter eines Priesters einen Nichtpriester geheiratet hat, so darf sie von den Hebeopfern der heiligen Gaben nichts genießen.
13 Und die Tochter eines Priesters, die Witwe wird oder verstoßen ist und keinen Samen hat, und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, darf, wie in ihrer Jugend, vom Brote ihres Vaters essen; aber kein Fremder darf davon essen.
Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder (von ihrem Mann) geschieden wird, ohne Kinder zu haben, und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, so darf sie, gerade wie in ihrer Jugend, von der Speise ihres Vaters (mit)essen; dagegen darf kein Unbefugter etwas davon genießen.
14 Und so ein Mann aus Versehen Heiliges ißt, tue er das Fünftel davon dazu und gebe dem Priester das Heilige.
Wenn ferner jemand aus Versehen etwas Geheiligtes genießt, so soll er den fünften Teil des Wertes hinzufügen und das Geheiligte dem Priester erstatten.
15 Und sie sollen das Heilige der Söhne Israels, das sie Jehovah heben, nicht entweihen.
Die Priester aber sollen die heiligen Gaben der Israeliten, die sie als Hebeopfer für den HERRN empfangen, nicht entweihen,
16 Auf daß sie nicht die Missetat der Schuld tragen, indem sie ihr Heiliges essen; denn Ich, Jehovah, bin es, Der sie heiligt.
damit sie ihnen kein Vergehen und keine Schuld dadurch aufladen, daß sie ihre heiligen Gaben genießen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.«
17 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
18 Rede zu Aharon und zu seinen Söhnen und zu allen Söhnen Israels und sage ihnen: Jeder Mann vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel, der seine Opfergabe darbringt, irgendein Gelobtes und irgendein Freiwilliges, das sie Jehovah zum Brandopfer darbringen wollen;
»Teile dem Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn irgend jemand vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel seine Opfergabe darbringen will – es seien irgendwelche gelobte oder freiwillige Gaben, die sie dem HERRN als Brandopfer darbringen wollen –,
19 Daß ihr wohlgefällig seid, so sei es ein Männliches ohne Fehl vom Rind, von Schafen und von Ziegen.
so muß es, um euch wohlgefällig zu machen, ein fehlerloses männliches Tier von den Rindern, von den Schafen oder den Ziegen sein.
20 Keines, an dem ein Makel ist, sollt ihr darbringen; denn ihr würdet damit nicht wohlgefällig werden.
Kein Tier, das einen Fehler an sich hat, dürft ihr darbringen; denn es würde euch nicht wohlgefällig machen.
21 Und wenn ein Mann Jehovah ein Dankopfer, für ein besonders gelobtes, oder als sein freiwilliges darbringen will vom Rind oder vom Kleinvieh, so es ohne Fehl ist, ist es wohlgefällig; kein Makel sei daran.
Und wenn jemand dem HERRN ein Heilsopfer darbringen will, ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, sei es um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so darf es, um wohlgefällig zu sein, keinen Fehler, keinerlei Gebrechen an sich haben.
22 Ist es blind oder gebrochen oder verwundet, oder eiternd oder krätzig oder mit Flechten behaftet, solche sollt ihr Jehovah nicht darbringen. Und kein Feueropfer sollt ihr davon auf den Altar dem Jehovah geben.
Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder einen Wundschaden oder ist es mit Geschwüren oder mit Krätze oder mit Flechten behaftet: derartige Tiere dürft ihr dem HERRN nicht darbringen und kein Feueropfer von ihnen dem HERRN auf den Altar legen.
23 Als freiwilliges Opfer magst du einen Ochsen oder ein Schaf, dem etwas zu lang oder zu kurz ist, darbringen, aber als gelobtes Opfer ist es nicht wohlgefällig.
Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, an dem ein Glied zu lang oder zu kurz (verkrüppelt) ist, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber als Gelübdeopfer würde es nicht wohlgefällig aufgenommen werden.
24 Etwas Zerdrücktes aber, und Zerstoßenes und Zerrissenes und Geschnittenes sollt ihr nicht Jehovah darbringen; und sollt dergleichen nicht in eurem Lande tun.
Ein Tier ferner, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem HERRN nicht darbringen; weder dürft ihr Tiere in eurem Lande zu verstümmelten (Tieren) machen
25 Und von der Hand eines Sohnes des Auslandes sollt ihr dergleichen nicht darbringen als Brot eures Gottes; denn ihre Verderbnis ist an ihnen; ein Makel ist an ihnen: ihr könnt damit nicht wohlgefallen.
noch solche von einem Ausländer kaufen und sie als Speise eurem Gott darbringen; denn eine Verstümmlung, ein Gebrechen haftet ihnen an; sie würden euch nicht wohlgefällig machen.«
26 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
27 Ochse oder Schaf oder Ziege, so geboren wird, soll sieben Tage unter dessen Mutter sein, und vom achten Tage an und fürder ist es als Opfergabe wohlgefällig zu einem Feueropfer für Jehovah.
»Ein Rind oder ein Schaf oder ein Ziegenlamm soll nach der Geburt sieben Tage lang unter seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tage an und weiterhin wird es (als Opfergabe) wohlgefällig sein, wenn man es als Feueropfer dem HERRN darbringt. –
28 Und Ochse oder Schaf, es selbst und sein Junges, sollt ihr nicht an einem Tage schlachten.
Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh dürft ihr nicht zugleich mit seinem Jungen an einem und demselben Tage schlachten. –
29 Und so ihr Jehovah ein Lobopfer opfert, sollt ihr es zu eurem Wohlgefallen opfern.
Wenn ihr ferner dem HERRN ein Dankschlachtopfer darbringen wollt, sollt ihr es so opfern, daß ihr Wohlgefallen dadurch erlangt:
30 Am selben Tage soll es gegessen werden und nichts davon bis zum Morgen übrigbleiben. Ich bin Jehovah.
es muß noch an demselben Tage verzehrt werden; ihr dürft nichts davon bis zum andern Morgen übriglassen: ich bin der HERR!«
31 Und haltet Meine Gebote und tut sie. Ich bin Jehovah.
»So beobachtet denn meine Gebote und tut nach ihnen: ich bin der HERR!
32 Und entweihet nicht den Namen Meiner Heiligkeit, auf daß Ich geheiligt werde inmitten der Söhne Israels. Ich bin Jehovah, Der euch heiligt,
Und entweiht meinen heiligen Namen nicht, damit ich inmitten der Israeliten geheiligt werde: ich bin der HERR, der euch heiligt,
33 Der euch aus Ägyptenland herausgebracht, euch Gott zu sein, Ich, Jehovah.
der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein: ich bin der HERR!«

< 3 Mose 22 >