< 3 Mose 20 >

1 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2 Und sprich zu den Söhnen Israels: Jeder Mann von den Söhnen Israels und der Fremdling, der in Israel sich aufhält, der dem Moloch von seinem Samen gibt, soll des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn mit Steinen steinigen.
»Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!
3 Und Ich werde Mein Angesicht setzen wider solchen Mann und ihn ausrotten aus seines Volkes Mitte, darum, daß er von seinem Samen dem Moloch gegeben, so daß er Mein Heiligtum verunreinigt und Meiner Heiligkeit Namen entweiht hat.
Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.
4 Und wenn das Volk des Landes seine Augen verbirgt von solchem Manne, wenn er von seinem Samen dem Moloch gibt, so daß es ihn nicht tötet,
Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so daß es ihn nicht tötet,
5 So will Ich Mein Angesicht setzen wider solchen Mann und wider seine Familie, und ihn und alle, die ihm nachbuhlen, um dem Moloch nachzubuhlen, ausrotten aus ihres Volkes Mitte.
so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
6 Und wider die Seele, die sich zu den Geisterbannern und Zeichendeutern wendet, um ihnen nachzubuhlen, wider solche Seele werde Ich Mein Angesicht setzten und sie ausrotten aus ihres Volkes Mitte.
Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.«
7 Und heiliget euch, auf daß ihr heilig seid; denn Ich, Jehovah, bin euer Gott.
»So heiligt euch denn, daß ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;
8 Und haltet Meine Satzungen und tut sie: Ich bin Jehovah, Der euch heiligt.
beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
9 Denn jeder Mann, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. Seinem Vater und seiner Mutter hat er geflucht. Sein Blut sei auf ihm!
Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm.
10 Und ein Mann, der die Ehe bricht mit dem Weib eines Mannes; wer die Ehe bricht mit dem Weib seines Genossen, soll des Todes sterben, der Ehebrecher und die Ehebrecherin.
Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
11 Und der Mann, der bei seines Vaters Weibe liegt, hat seines Vaters Blöße aufgedeckt. Beide sollen des Todes sterben. Ihr Blut sei auf ihnen!
Wenn ein Mann der Frau seines Vaters beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen.
12 Und der Mann, der bei seiner Schwiegertochter liegt: sie sollen beide des Todes sterben; sie haben eine Besudelung gemacht. Ihr Blut sei auf ihnen.
Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen. –
13 Und der Mann, so bei einem, der männlich ist, liegt, wie man bei einem Weibe liegt: die beiden haben einen Greuel getan. Sie sollen des Todes sterben. Ihr Blut sei auf ihnen.
Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
14 Und der Mann, so ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu: eine Schandtat ist es. Im Feuer sollen sie ihn und sie beide verbrennen, auf daß keine Schandtat sei in eurer Mitte.
Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –
15 Und so ein Mann einem Vieh einen Erguß gibt, so soll er des Todes sterben, und auch das Tier erwürge man.
Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
16 Und so ein Weib zu irgendeinem Vieh sich naht, um sich mit ihm zu begatten, sollst du das Weib und das Vieh erwürgen. Sie sollen des Todes sterben. Ihr Blut sei über ihnen.
Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
17 Und so ein Mann seine Schwester, die Tochter seines Vaters, oder die Tochter seiner Mutter nimmt, und sieht ihre Blöße, und sie sieht seine Blöße, so ist es Blutschande, und sie sollen vor den Augen der Söhne ihres Volkes ausgerottet werden: er hat die Blöße seiner Schwester aufgedeckt. Er trage seine Missetat.
Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
18 Und so ein Mann bei einem Weibe in ihrer Krankheit liegt, und deckt ihre Blöße auf, und er hat ihren Born entblößt, und sie hat den Born ihres Blutes aufgedeckt, und sie sollen beide aus ihres Volkes Mitte ausgerottet werden.
Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –
19 Und die Blöße der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters sollst du nicht aufdecken; denn ein solcher hat das ihm Verwandte entblößt. Sie sollen ihre Missetat tragen.
Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.
20 Und so ein Mann bei seiner Muhme liegt, hat er seines Oheims Blöße aufgedeckt. Sie haben ihre Sünde zu tragen; sie sollen kinderlos sterben.
Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.
21 Und wenn ein Mann das Weib seines Bruders nimmt, so ist es eine Befleckung. Er hat die Blöße seines Bruders aufgedeckt. Sie sollen kinderlos sein.
Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.«
22 Und ihr sollt halten alle Meine Satzungen und alle Meine Rechte und sie tun, auf daß euch nicht ausspeie das Land, in das Ich euch bringe, um darin zu wohnen.
»So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.
23 Und sollt nicht wandeln in den Satzungen der Völkerschaft, die Ich vertreibe vor euch; denn alles dies hatten sie getan, und sind Mir zum Überdruß geworden;
Ihr dürft also nicht nach den Satzungen der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so daß sie mir zum Ekel geworden sind.
24 Und habe euch gesagt: Ihr sollt ihren Boden erblich besitzen, und Ich will ihn euch zum Erbbesitze geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. Ich, Jehovah, bin euer Gott, Der euch von den Völkern geschieden hat.
Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.
25 So scheidet denn zwischen reinem und unreinem Vieh und zwischen unreinem und reinem Gevögel, und macht eure Seelen nicht zum Abscheu mit Vieh oder Gevögel, noch mit irgend etwas, das auf dem Boden kriecht, und das Ich für euch ausgeschieden habe, daß es unrein sei;
So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.
26 Und seid Mir heilig; denn Ich, Jehovah, bin heilig und habe euch von den Völkern ausgeschieden, auf daß ihr Mein sein sollet.
Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.«
27 Und Mann oder Weib, die unter euch Geisterbanner oder Zeichendeuter sind, sollen des Todes sterben. Mit Steinen soll man sie steinigen! Ihr Blut sei über ihnen!
»Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen.«

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