< 3 Mose 13 >

1 Und Jehovah redete zu Mose und zu Aharon und sprach:
Der Herr sprach zu Moses und Aaron also:
2 So bei einem Menschen auf der Haut seines Fleisches eine Erhebung oder ein Schorf oder ein lichter Fleck ist, und dies auf der Haut seines Fleisches zum Male des Aussatzes werden könnte, so werde er zu Aharon, dem Priester, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern, gebracht.
"Zeigt sich auf jemandes Haut ein Mal oder ein Grind oder ein Fleck und bildet sich auf seiner Haut ein Aussatzschaden, dann bringe man ihn vor den Priester Aaron oder einen seiner Priestersöhne!
3 Und wenn der Priester das Mal auf der Haut des Fleisches gesehen, und das Haar in dem Male in Weiß verwandelt worden, und das Mal ist tiefer anzusehen als die Haut seines Fleisches, so ist es ein Aussatzmal, und der Priester sehe ihn und erkläre ihn für unrein.
Sieht nun der Priester den Schaden an der Haut und ist das Haar in dem Schaden weiß geworden und ist der Schein des Schadens tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es Aussatzschaden. Sieht dies der Priester, dann erkläre er ihn für unrein!
4 Und wenn ein weißer, lichter Fleck auf der Haut seines Fleisches ist, aber nicht tiefer als die Haut anzusehen, und das Haar nicht in Weiß verwandelt ist, so lasse der Priester den mit dem Male sieben Tage einschließen.
Ist ein weißer Fleck an der Haut seines Fleisches und ist sein Schein nicht tiefer als die Haut und ist das Haar daran nicht weiß geworden, dann sondere der Priester sieben Tage den Schaden ab!
5 Und am siebenten Tage sehe ihn der Priester, und siehe, das Mal ist in seinen Augen stehengeblieben, und das Mal hat auf der Haut nicht um sich gegriffen, so lasse ihn der Priester zum zweitenmal sieben Tage einschließen.
Beschaut ihn der Priester am siebten Tage und blieb der Schaden bei seiner Farbe, griff der Schaden auf der Haut nicht weiter um sich, dann sondere der Priester weitere sieben Tage den Schaden ab!
6 Und wenn ihn dann der Priester am siebenten Tag zum zweitenmal sieht, und siehe, das Mal ist trüber geworden, und das Mal hat auf der Haut nicht um sich gegriffen, so erkläre ihn der Priester rein. Es ist ein Schorf. Und er wasche seine Kleider und ist rein.
Beschaut ihn der Priester abermals am siebten Tage und wurde der Schaden blässer und griff der Schaden auf der Haut nicht weiter um sich, dann erkläre ihn der Priester für rein! Ein Grind ist es. Er wasche seine Kleider! Dann ist er rein.
7 Hat aber der Schorf um sich gegriffen auf der Haut, nachdem er vom Priester für seine Reinsprechung besehen worden ist, so werde er vom Priester zum zweitenmal besehen.
Greift aber auf der Haut der Grind immer weiter um sich, nachdem er vom Priester zu seiner Reinsprechung beschaut war, und zeigt er sich abermals dem Priester
8 Und sieht ihn der Priester, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so erkläre ihn der Priester für unrein: es ist Aussatz.
und sieht der Priester, daß auf der Haut der Grind um sich griff, dann erkläre der Priester ihn für unrein! Aussatz ist es.
9 Ist das Aussatzmal am Menschen, so werde er zum Priester gebracht.
Ist an einem Menschen ein Aussatzschaden, so bringe man diesen Fall vor den Priester!
10 Und sieht der Priester, und siehe, eine weiße Erhebung ist in der Haut und hat das Haar in Weiß verwandelt, und frisches wildes Fleisch in der Erhebung;
Sieht der Priester, daß ein weißes Mal an der Haut ist, und das Haar daran ist weiß geworden und in dem Mal wuchert wildes Fleisch,
11 So ist alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; und der Priester erkläre ihn für unrein. Er schließe ihn nicht ein; denn er ist unrein.
dann ist an der Haut seines Fleisches ein unheilbarer Aussatz. Der Priester erkläre ihn für unrein! Er soll ihn aber nicht absondern! Er ist unrein.
12 So aber der Aussatz so in der Haut hervorbricht, daß der Aussatz die ganze Haut mit dem Male bedeckt, von seinem Kopfe und bis zu seinen Füßen, soweit das Auge des Priesters sieht;
Blüht aber der Aussatz auf der Haut und bedeckt der Aussatz vom Kopf bis zu den Füßen die ganze Schadenhaut im ganzen Schaubereich des Priesters
13 Und der Priester sieht, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er das Mal für rein erklären. Alles an ihm ist in Weiß verwandelt; er ist rein.
und sieht der Priester, daß der Aussatz seinen ganzen Leib bedeckt, dann erkläre er den Schaden für rein! Ganz weiß geworden, ist er rein.
14 Am Tage aber, da sich wildes Fleisch an ihm sehen läßt, wird er unrein.
Wenn sich aber wildes Fleisch an ihm zeigt, dann wird er unrein.
15 Und sieht der Priester das wilde Fleisch, so erkläre er ihn für unrein; das wilde Fleisch ist unrein, es ist der Aussatz.
Und sieht der Priester das wilde Fleisch, dann erkläre er ihn für unrein! Das wilde Fleisch ist unrein. Aussatz ist es.
16 Oder wenn das wilde Fleisch sich zurückzieht und verwandelt sich in Weiß, so komme er zu dem Priester.
Verschwindet freilich das wilde Fleisch und er wird weiß und kam er zum Priester
17 Und sieht ihn der Priester und siehe, das Mal ist in Weiß verwandelt, so erkläre der Priester das Mal für rein. Er ist rein.
und besah ihn der Priester und wurde der Schaden weiß, dann erkläre der Priester den Schaden für rein! Er ist rein.
18 Und so an jemandes Fleisch in der Haut ein Geschwür ist und geheilt wird;
Ist an der Haut ein Geschwür und heilt es wieder
19 Und an dem Orte des Geschwürs eine weiße Erhebung oder ein lichter weißrötlicher Fleck wird, so erscheine er bei dem Priester.
und entsteht an Stelle des Geschwüres ein weißes Mal oder ein weißrötliches, ein Fleck, so zeige er sich dem Priester!
20 Und sieht der Priester, und siehe, es ist niedriger anzusehen als die Haut, und das Haar ist in Weiß verwandelt, so erkläre ihn der Priester für unrein; denn das Aussatzmal ist an dem Geschwür ausgebrochen.
Und sieht der Priester, daß die Gestalt des Fleckes tiefer als die Haut ist, und ist daran sein Haar weiß geworden, dann erkläre ihn der Priester für unrein! Aussatzschaden ist es, im Geschwür ausgebrochen.
21 Und sieht sie der Priester, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und es ist nicht niedriger als die Haut und ist trübe, so lasse ihn der Priester sieben Tage einschließen.
Beschaut es der Priester und kein Haar ist daran weiß geworden, auch ist es nicht tiefer als die Haut, nur blasser, dann sondere ihn der Priester sieben Tage ab!
22 Greift es aber um sich in der Haut, so erkläre ihn der Priester für unrein: es ist das Mal.
Greift es dann weiter auf der Haut um sich, dann erkläre ihn der Priester für unrein! Ein Schaden ist es.
23 Blieb aber der lichte Fleck an seiner Stelle stehen und greift nicht um sich, so ist es eine Entzündung des Geschwürs, und der Priester erkläre ihn für rein.
Bleibt aber der Fleck an der gleichen Stelle und breitet er sich nicht aus, so ist es die Narbe des Geschwürs. Dann erkläre ihn der Priester für rein!
24 Oder so am Fleische in der Haut ein Brandmal vom Feuer ist und wildes Fleisch am Brandmal und ein weißrötlicher oder weißer, lichter Fleck wird;
Oder ist eine Brandwunde an der Haut und ist das Fleisch an der Brandwunde ein weißroter oder weißer Fleck
25 Und der Priester sieht es, und siehe, das Haar ist auf dem lichten Fleck in Weiß verwandelt und ist tiefer anzusehen als die Haut, so ist es Aussatz, der auf dem Brandmal ausgebrochen ist, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Aussatzmal.
und der Priester beschaut ihn, und das Haar ist an dem Fleck weiß geworden und seine Gestalt ist tiefer als die Haut, so ist der Aussatz in der Brandwunde ausgebrochen. Der Priester erkläre ihn für unrein! Es ist der Aussatz.
26 Und wenn es der Priester sieht, und siehe, es ist an dem lichten Fleck kein weißes Haar, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist trübe, so schließe ihn der Priester ein sieben Tage.
Beschaut ihn der Priester und ist kein weißes Haar am Fleck und ist er nicht tiefer als die Haut, nur blässer, dann sondere ihn der Priester sieben Tage ab!
27 Und sieht ihn der Priester am siebenten Tag, und es hat in der Haut um sich gegriffen: so erkläre ihn der Priester für unrein. Es ist das Aussatzmal.
Beschaut ihn der Priester am siebten Tag, dann erkläre ihn der Priester für unrein, falls es auf seiner Haut weiter um sich griff! Dann ist es Aussatz.
28 Steht aber der lichte Fleck an derselben Stelle und hat nicht in der Haut um sich gegriffen, und die Erhebung des Brandmals ist trübe geworden, so erkläre der Priester ihn für rein, denn es ist die Entzündung des Brandmals.
Blieb aber der Fleck auf der gleichen Stelle und griff er nicht auf der Haut um sich und ward er nur blässer, so ist es das Mal der Brandwunde. Für rein erkläre ihn der Priester! Nur Brandwundnarbe ist es.
29 Und hat ein Mann oder ein Weib ein Mal auf dem Kopf oder am Bart:
Ist bei einem Manne oder Weib ein Schaden am Kopf oder Bart
30 Und sieht der Priester das Mal, und siehe, es ist tiefer anzusehen als die Haut, und es ist feines, goldgelbes Haar darin, so erkläre der Priester ihn für unrein: es ist der Nethek, der Aussatz am Kopf oder Bart.
und der Priester beschaut den Schaden und ist er tiefer als die Haut und goldgelbes dünnes Haar daran, dann erkläre ihn der Priester für unrein! Krätze ist es, Aussatz des Kopfes oder Bartes.
31 Und sieht der Priester das Mal des Nethek und siehe, es ist nicht tiefer im Ansehen als die Haut, und ist kein schwarzes Haar darin, so lasse der Priester den mit dem Male des Nethek einschließen sieben Tage.
Besichtigt der Priester den Krätzeschaden und ist er nicht tiefer als die Haut, fehlen aber schwarze Haare, dann sondere der Priester den Krätzeschaden sieben Tage ab!
32 Und sieht der Priester das Mal am siebenten Tag, und siehe, der Nethek hat nicht um sich gegriffen, und ist kein goldgelbes Haar darin, und ist der Nethek nicht tiefer im Ansehen als die Haut:
Besichtigt der Priester am siebten Tag den Schaden und griff die Krätze nicht um sich und war darin kein goldgelbes Haar und ist die Krätze nicht tiefer als die Haut,
33 So soll er sich scheren, den Nethek aber soll er nicht scheren. Und der Priester schließe den mit Nethek Behafteten zum zweiten Male sieben Tage ein.
So lasse er sich scheren, aber nicht die Krätze! Dann sondere der Priester die Krätze nochmals sieben Tage ab!
34 Und sieht der Priester den Nethek am siebenten Tage, und siehe, der Nethek hat nicht in der Haut um sich gegriffen, und ist nicht tiefer anzusehen als die Haut ist, so erkläre ihn der Priester für rein. Und er wasche seine Kleider, und ist rein.
Besichtigt am siebten Tag der Priester die Krätze und griff die Krätze nicht auf der Haut um sich und ist ihre Gestalt nicht tiefer als die Haut, so erkläre ihn der Priester für rein. Er wasche seine Kleider! Dann ist er rein.
35 Greift aber der Nethek in der Haut um sich, nachdem er für rein erklärt worden ist;
Greift aber die Krätze auf der Haut um sich nach seiner Reinerklärung
36 Und sieht ihn der Priester und siehe, der Nethek hat in der Haut um sich gegriffen, so forsche der Priester nicht nach dem goldgelben Haar. Er ist unrein.
und besichtigt ihn der Priester und hat die Krätze weiter auf der Haut um sich gegriffen, so braucht der Priester nicht nach dem goldgelben Haar zu suchen. Er ist unrein.
37 Wenn aber in seinen Augen der Nethek stille steht, und schwarzes Haar darin sproßt, so ist der Nethek geheilt. Er ist rein und der Priester erkläre ihn für rein.
Bleibt sich aber die Krätze im Aussehen gleich und wächst schwarzes Haar daran, so ist die Krätze geheilt. Er ist rein. Für rein erkläre ihn der Priester!
38 Und wenn beim Mann oder beim Weib auf der Haut ihres Fleisches lichte Flecken, weiße lichte Flecken sind;
Sind bei einem Manne oder Weibe Flecken auf der Haut, mattweiße Flecken
39 Und der Priester sieht sie, und siehe, auf der Haut ihres Fleisches sind trübe, weiße lichte Flecken, so ist es der Bohak, der in der Haut ausgebrochen. Er ist rein.
und bemerkt ein Priester, daß auf der Haut ihres Fleisches verblaßte, weiße Flecken sind, so sind es Flechten, die auf der Haut ausbrachen. Ein solcher ist rein.
40 Und wenn einem Manne die Haare seines Hauptes ausfallen, und er wird ein Kahlkopf, so ist er rein.
Wird jemandes Haupt kahl und ist es ein Hinterglatzkopf, so ist er rein.
41 Und wenn einem auf der Seite seines Angesichts das Haar seines Hauptes ausfällt, und eine Vorderglatze wird, so ist er rein.
Wird aber vorn sein Kopf kahl, so ist es ein Vorderglatzkopf. Er ist rein.
42 Und wenn in der Hinterglatze oder in der Vorderglatze ein weißrötliches Mal wird, so ist es der Aussatz, der auf seiner Hinterglatze oder seiner Vorderglatze ausgebrochen ist.
Zeigt sich aber an der hinteren oder vorderen Glatze ein weißlichroter Schaden, so ist es der Aussatz, der an seiner hinteren oder vorderen Glatze ausbricht.
43 Und sieht ihn der Priester, und siehe, ein weißrötliches Erhebungsmal ist auf seiner Hinterglatze oder seiner Vorderglatze, wie das Ansehen des Aussatzes auf der Haut des Fleisches:
Besichtigt ihn der Priester und ist ein weißlichrotes Schadenmal an seiner hinteren oder vorderen Glatze, das aussieht wie der Aussatz auf der Haut des Fleisches,
44 So ist er ein aussätziger Mann, er ist unrein. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Auf seinem Haupte ist sein Mal.
so ist er ein aussätziger Mann. Er ist unrein. Der Priester soll ihn für unrein erklären! An seinem Kopfe ist sein Schaden.
45 Und der Aussätzige, an dem das Mal ist, soll aufgerissene Kleider haben, und das Haupt blößen, und bis an den Bart sich einhüllen und Unrein! Unrein! rufen.
Der Aussätzige, der den Schaden an sich hat, soll sein Gewand zerreißen und soll das Haupthaar fliegen lassen, den Bart verhüllen und rufen "Unrein! Unrein!"
46 Alle Tage, die das Mal an ihm ist, soll er unrein sein! Unrein ist er. Allein soll er wohnen. Außerhalb des Lagers soll sein Wohnen sein.
Er bleibe die ganze Zeit, da er den Schaden hat, unrein! Er soll abgesondert wohnen! Sein Bleiben sei außerhalb des Lagers!
47 Und wenn an einem Kleide das Aussatzmal ist, an einem Kleide von Wolle oder einem Kleide von Linnen,
Ist an einem Tuche ein Aussatzschaden, an Woll- oder Leintuch,
48 Oder am Aufzug, oder am Einschlag von Lein oder von Wolle, oder am Fell oder an irgendeiner Arbeit von Fell;
oder an Leinen- oder Wollgewebe oder Einschlag, oder auch an Leder oder an Lederware,
49 Und ist das Mal grünlich oder rötlich am Kleide oder am Fell, oder am Aufzug oder am Einschlag oder an irgendeinem Gerät von Fell, so ist es ein Aussatzmal; und man soll es den Priester sehen lassen.
und ist der Schaden grünlich oder rötlich am Tuch oder am Leder oder am Gewebe oder am Einschlag oder an der Lederware, so ist es Aussatzschaden. Er werde vom Priester beschaut!
50 Und hat der Priester das Mal gesehen, so lasse er das Mal sieben Tage einschließen.
Besichtigt der Priester den Schaden, so sondere er den Schaden sieben Tage ab!
51 Und sieht er das Mal am siebenten Tage, daß das Mal um sich gegriffen hat am Kleide, oder am Aufzug oder am Einschlag oder am Fell, an allem, was aus Fell gemacht wird zur Arbeit, so ist das Mal ein zerfressender Aussatz. Es ist unrein.
Am siebten Tage beschaue er den Schaden! Hat auf dem Tuche, dem Gewebe, dem Einschlag, dem Leder oder an der Lederware der Schaden um sich gegriffen, dann ist der Schaden ein fressender Aussatz. Er ist unrein.
52 Und er verbrenne das Kleid, oder den Aufzug, oder den Einschlag von Wolle oder von Lein, oder jegliches Gerät von Leder, oder an dem das Mal ist, denn ein zerfressender Aussatz ist es. Es werde im Feuer verbrannt.
Man verbrenne das Tuch oder das Gewebe oder den Einschlag in Wolle oder Leinen oder jede Ledertasche, woran der Schaden ist! Denn fressender Aussatz ist es. Im Feuer soll es verbrannt werden!
53 Sieht aber der Priester, und siehe, das Mal hat nicht am Kleide oder am Aufzug oder am Einschlag oder an irgendwelchem ledernen Gerät um sich gegriffen;
Besichtigt es der Priester, und der Schaden griff nicht um sich auf dem Tuch oder Gewebe oder Einschlag oder auf irgendwelchen Ledersache,
54 So soll der Priester gebieten, daß man das, an dem das Mal ist, wasche, und soll es andere sieben Tage verschließen.
dann gebiete der Priester, daß man wasche, an denen der Schaden ist, und sondere es nochmals sieben Tage ab!
55 Und sieht der Priester, nachdem das Mal gewaschen ist, und siehe, das Mal hat sein Aussehen nicht verwandelt, und das Mal hat nicht weiter um sich gegriffen, so ist es unrein, und du sollst es im Feuer verbrennen. Es ist eingefressen auf der Kehrseite wie auf der rechten Seite.
Beschaut es dann der Priester, nachdem der Schaden gewaschen wurde, und hat sich die Farbe des Schadens nicht verändert und hat der Schaden nicht um sich gegriffen, so ist es unrein. Im Feuer sollst du es verbrennen, sei es eine Einfressung an seiner hinteren oder vorderen Seite!
56 Sieht aber der Priester, und siehe, das Mal ist nach dem Waschen trübe, so reiße er es aus dem Kleide oder aus dem Fell oder aus dem Aufzug oder aus dem Einschlag.
Besieht es aber der Priester, und ist der Schaden verblaßt, nachdem man ihn gewaschen hat, so schneide man ihn aus dem Tuche oder Leder oder Aufzug oder Einschlag!
57 Wird es aber am Kleid oder am Aufzug oder am Einschlag oder an irgendeinem Gerät von Fell wieder gesehen, so ist es ein Ausbruch; dann sollst du das, woran das Mal ist, im Feuer verbrennen.
Erscheint er nochmals am Tuch oder Gewebe oder Einschlag oder an irgendeiner Ledersache, so ist es ein frisch ausbrechender. Du sollst im Feuer das verbrennen, woran der Schaden ist!
58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder der Einschlag oder irgendwelches Gerät von Fell, das du gewaschen hast, und von dem das Mal gewichen ist, soll zum zweitenmal gewaschen werden, und dann ist es rein.
Das Tuch, das Gewebe, der Einschlag oder die Lederwaren aller Art, die du wuschest und von denen der Schaden gewichen, müssen wiederum gewaschen werden. Dann erst sind sie rein.
59 Dies ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern von Wolle oder Lein, oder am Aufzug oder am Einschlag oder an jeglichem Gerät von Fell, es für rein zu erklären oder es unrein zu erklären.
Dies ist die Lehre über den Aussatzschaden an wollenem oder linnenem Tuch oder an Gewebe oder Einschlag oder irgendeiner Ledersache, inwiefern sie für rein oder unrein zu erklären sind."

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