< 3 Mose 13 >
1 Und Jehovah redete zu Mose und zu Aharon und sprach:
2 So bei einem Menschen auf der Haut seines Fleisches eine Erhebung oder ein Schorf oder ein lichter Fleck ist, und dies auf der Haut seines Fleisches zum Male des Aussatzes werden könnte, so werde er zu Aharon, dem Priester, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern, gebracht.
3 Und wenn der Priester das Mal auf der Haut des Fleisches gesehen, und das Haar in dem Male in Weiß verwandelt worden, und das Mal ist tiefer anzusehen als die Haut seines Fleisches, so ist es ein Aussatzmal, und der Priester sehe ihn und erkläre ihn für unrein.
4 Und wenn ein weißer, lichter Fleck auf der Haut seines Fleisches ist, aber nicht tiefer als die Haut anzusehen, und das Haar nicht in Weiß verwandelt ist, so lasse der Priester den mit dem Male sieben Tage einschließen.
5 Und am siebenten Tage sehe ihn der Priester, und siehe, das Mal ist in seinen Augen stehengeblieben, und das Mal hat auf der Haut nicht um sich gegriffen, so lasse ihn der Priester zum zweitenmal sieben Tage einschließen.
6 Und wenn ihn dann der Priester am siebenten Tag zum zweitenmal sieht, und siehe, das Mal ist trüber geworden, und das Mal hat auf der Haut nicht um sich gegriffen, so erkläre ihn der Priester rein. Es ist ein Schorf. Und er wasche seine Kleider und ist rein.
7 Hat aber der Schorf um sich gegriffen auf der Haut, nachdem er vom Priester für seine Reinsprechung besehen worden ist, so werde er vom Priester zum zweitenmal besehen.
8 Und sieht ihn der Priester, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so erkläre ihn der Priester für unrein: es ist Aussatz.
9 Ist das Aussatzmal am Menschen, so werde er zum Priester gebracht.
10 Und sieht der Priester, und siehe, eine weiße Erhebung ist in der Haut und hat das Haar in Weiß verwandelt, und frisches wildes Fleisch in der Erhebung;
11 So ist alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; und der Priester erkläre ihn für unrein. Er schließe ihn nicht ein; denn er ist unrein.
12 So aber der Aussatz so in der Haut hervorbricht, daß der Aussatz die ganze Haut mit dem Male bedeckt, von seinem Kopfe und bis zu seinen Füßen, soweit das Auge des Priesters sieht;
13 Und der Priester sieht, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er das Mal für rein erklären. Alles an ihm ist in Weiß verwandelt; er ist rein.
14 Am Tage aber, da sich wildes Fleisch an ihm sehen läßt, wird er unrein.
15 Und sieht der Priester das wilde Fleisch, so erkläre er ihn für unrein; das wilde Fleisch ist unrein, es ist der Aussatz.
16 Oder wenn das wilde Fleisch sich zurückzieht und verwandelt sich in Weiß, so komme er zu dem Priester.
17 Und sieht ihn der Priester und siehe, das Mal ist in Weiß verwandelt, so erkläre der Priester das Mal für rein. Er ist rein.
18 Und so an jemandes Fleisch in der Haut ein Geschwür ist und geheilt wird;
19 Und an dem Orte des Geschwürs eine weiße Erhebung oder ein lichter weißrötlicher Fleck wird, so erscheine er bei dem Priester.
20 Und sieht der Priester, und siehe, es ist niedriger anzusehen als die Haut, und das Haar ist in Weiß verwandelt, so erkläre ihn der Priester für unrein; denn das Aussatzmal ist an dem Geschwür ausgebrochen.
21 Und sieht sie der Priester, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und es ist nicht niedriger als die Haut und ist trübe, so lasse ihn der Priester sieben Tage einschließen.
22 Greift es aber um sich in der Haut, so erkläre ihn der Priester für unrein: es ist das Mal.
23 Blieb aber der lichte Fleck an seiner Stelle stehen und greift nicht um sich, so ist es eine Entzündung des Geschwürs, und der Priester erkläre ihn für rein.
24 Oder so am Fleische in der Haut ein Brandmal vom Feuer ist und wildes Fleisch am Brandmal und ein weißrötlicher oder weißer, lichter Fleck wird;
25 Und der Priester sieht es, und siehe, das Haar ist auf dem lichten Fleck in Weiß verwandelt und ist tiefer anzusehen als die Haut, so ist es Aussatz, der auf dem Brandmal ausgebrochen ist, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Aussatzmal.
26 Und wenn es der Priester sieht, und siehe, es ist an dem lichten Fleck kein weißes Haar, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist trübe, so schließe ihn der Priester ein sieben Tage.
27 Und sieht ihn der Priester am siebenten Tag, und es hat in der Haut um sich gegriffen: so erkläre ihn der Priester für unrein. Es ist das Aussatzmal.
28 Steht aber der lichte Fleck an derselben Stelle und hat nicht in der Haut um sich gegriffen, und die Erhebung des Brandmals ist trübe geworden, so erkläre der Priester ihn für rein, denn es ist die Entzündung des Brandmals.
29 Und hat ein Mann oder ein Weib ein Mal auf dem Kopf oder am Bart:
30 Und sieht der Priester das Mal, und siehe, es ist tiefer anzusehen als die Haut, und es ist feines, goldgelbes Haar darin, so erkläre der Priester ihn für unrein: es ist der Nethek, der Aussatz am Kopf oder Bart.
31 Und sieht der Priester das Mal des Nethek und siehe, es ist nicht tiefer im Ansehen als die Haut, und ist kein schwarzes Haar darin, so lasse der Priester den mit dem Male des Nethek einschließen sieben Tage.
32 Und sieht der Priester das Mal am siebenten Tag, und siehe, der Nethek hat nicht um sich gegriffen, und ist kein goldgelbes Haar darin, und ist der Nethek nicht tiefer im Ansehen als die Haut:
33 So soll er sich scheren, den Nethek aber soll er nicht scheren. Und der Priester schließe den mit Nethek Behafteten zum zweiten Male sieben Tage ein.
34 Und sieht der Priester den Nethek am siebenten Tage, und siehe, der Nethek hat nicht in der Haut um sich gegriffen, und ist nicht tiefer anzusehen als die Haut ist, so erkläre ihn der Priester für rein. Und er wasche seine Kleider, und ist rein.
35 Greift aber der Nethek in der Haut um sich, nachdem er für rein erklärt worden ist;
36 Und sieht ihn der Priester und siehe, der Nethek hat in der Haut um sich gegriffen, so forsche der Priester nicht nach dem goldgelben Haar. Er ist unrein.
37 Wenn aber in seinen Augen der Nethek stille steht, und schwarzes Haar darin sproßt, so ist der Nethek geheilt. Er ist rein und der Priester erkläre ihn für rein.
38 Und wenn beim Mann oder beim Weib auf der Haut ihres Fleisches lichte Flecken, weiße lichte Flecken sind;
39 Und der Priester sieht sie, und siehe, auf der Haut ihres Fleisches sind trübe, weiße lichte Flecken, so ist es der Bohak, der in der Haut ausgebrochen. Er ist rein.
40 Und wenn einem Manne die Haare seines Hauptes ausfallen, und er wird ein Kahlkopf, so ist er rein.
41 Und wenn einem auf der Seite seines Angesichts das Haar seines Hauptes ausfällt, und eine Vorderglatze wird, so ist er rein.
42 Und wenn in der Hinterglatze oder in der Vorderglatze ein weißrötliches Mal wird, so ist es der Aussatz, der auf seiner Hinterglatze oder seiner Vorderglatze ausgebrochen ist.
43 Und sieht ihn der Priester, und siehe, ein weißrötliches Erhebungsmal ist auf seiner Hinterglatze oder seiner Vorderglatze, wie das Ansehen des Aussatzes auf der Haut des Fleisches:
44 So ist er ein aussätziger Mann, er ist unrein. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Auf seinem Haupte ist sein Mal.
45 Und der Aussätzige, an dem das Mal ist, soll aufgerissene Kleider haben, und das Haupt blößen, und bis an den Bart sich einhüllen und Unrein! Unrein! rufen.
46 Alle Tage, die das Mal an ihm ist, soll er unrein sein! Unrein ist er. Allein soll er wohnen. Außerhalb des Lagers soll sein Wohnen sein.
47 Und wenn an einem Kleide das Aussatzmal ist, an einem Kleide von Wolle oder einem Kleide von Linnen,
48 Oder am Aufzug, oder am Einschlag von Lein oder von Wolle, oder am Fell oder an irgendeiner Arbeit von Fell;
49 Und ist das Mal grünlich oder rötlich am Kleide oder am Fell, oder am Aufzug oder am Einschlag oder an irgendeinem Gerät von Fell, so ist es ein Aussatzmal; und man soll es den Priester sehen lassen.
50 Und hat der Priester das Mal gesehen, so lasse er das Mal sieben Tage einschließen.
51 Und sieht er das Mal am siebenten Tage, daß das Mal um sich gegriffen hat am Kleide, oder am Aufzug oder am Einschlag oder am Fell, an allem, was aus Fell gemacht wird zur Arbeit, so ist das Mal ein zerfressender Aussatz. Es ist unrein.
52 Und er verbrenne das Kleid, oder den Aufzug, oder den Einschlag von Wolle oder von Lein, oder jegliches Gerät von Leder, oder an dem das Mal ist, denn ein zerfressender Aussatz ist es. Es werde im Feuer verbrannt.
53 Sieht aber der Priester, und siehe, das Mal hat nicht am Kleide oder am Aufzug oder am Einschlag oder an irgendwelchem ledernen Gerät um sich gegriffen;
54 So soll der Priester gebieten, daß man das, an dem das Mal ist, wasche, und soll es andere sieben Tage verschließen.
55 Und sieht der Priester, nachdem das Mal gewaschen ist, und siehe, das Mal hat sein Aussehen nicht verwandelt, und das Mal hat nicht weiter um sich gegriffen, so ist es unrein, und du sollst es im Feuer verbrennen. Es ist eingefressen auf der Kehrseite wie auf der rechten Seite.
56 Sieht aber der Priester, und siehe, das Mal ist nach dem Waschen trübe, so reiße er es aus dem Kleide oder aus dem Fell oder aus dem Aufzug oder aus dem Einschlag.
57 Wird es aber am Kleid oder am Aufzug oder am Einschlag oder an irgendeinem Gerät von Fell wieder gesehen, so ist es ein Ausbruch; dann sollst du das, woran das Mal ist, im Feuer verbrennen.
58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder der Einschlag oder irgendwelches Gerät von Fell, das du gewaschen hast, und von dem das Mal gewichen ist, soll zum zweitenmal gewaschen werden, und dann ist es rein.
59 Dies ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern von Wolle oder Lein, oder am Aufzug oder am Einschlag oder an jeglichem Gerät von Fell, es für rein zu erklären oder es unrein zu erklären.