< 3 Mose 12 >
1 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
Und Jahwe redete mit Mose also:
2 Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Wenn ein Weib empfängt und ein Männliches gebiert, so ist sie sieben Tage unrein. Wie die Tage der Abgeschiedenheit ihrer Krankheit soll sie unrein sein.
Sprich zu den Israeliten und gebiete ihnen: Wenn ein Weib niederkommt und einen Knaben gebiert, so bleibt sie sieben Tage unrein; ebenso lange, als ihre Unreinigkeit infolge des Monatsflusses währt, ist sie unrein.
3 Und am achten Tage soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden.
Am achten Tag aber ist seine Vorhaut zu beschneiden.
4 Und sie soll drei Tage und dreißig Tage im Blute ihrer Reinigung bleiben, nichts Heiliges anrühren, und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung voll sind.
Sodann muß sie 33 Tage lang im Reinigungsblute bleiben; sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung um ist.
5 Und gebiert sie ein Weibliches, soll sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Abgeschiedenheit und soll sechs Tage und sechzig Tage im Blute ihrer Reinigung bleiben.
Gebiert sie aber ein Mädchen, so bleibt sie auf zwei Wochen unrein, wie bei ihrer monatlichen Unreinigkeit, und 66 Tage muß sie im Reinigungsblute bleiben.
6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung für Sohn oder für Tochter erfüllt sind, soll sie ein einjähriges Lamm als Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer zum Eingang des Versammlungszeltes zu dem Priester bringen.
Wenn aber die Zeit ihrer Reinigung um ist - mag es sich nun um einen Sohn oder eine Tochter handeln -, so soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes zum Priester bringen.
7 Und er bringe es dar vor Jehovah und sühne über sie, auf daß sie rein sei vom Born ihres Blutes. Dies ist das Gesetz für die, so ein Männliches oder ein Weibliches geboren hat.
Der soll sie vor Jahwe darbringen und ihr Sühne verschaffen, so wird sie rein werden von ihrem Blutflusse. Das sind die Bestimmungen in betreff der Kindbetterinnen, mag es sich nun um einen Knaben oder um ein Mädchen handeln.
8 Und reicht ihre Hand nicht genug zu einem Lamm, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer, und der Priester sühne über sie und sie sei rein.
Wenn sie aber zur Beschaffung eines Schafes zu arm ist, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer, und der Priester schaffe ihr Sühne, so wird sie rein werden.