< Josua 20 >

1 Und Jehovah redete zu Joschua und sprach:
gebot der HERR dem Josua folgendes:
2 Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Nehmet euch die Zufluchtsstätte, von denen Ich zu euch durch Moses Hand geredet habe.
»Mache den Israeliten folgende Mitteilung: ›Bestimmt euch noch die Zufluchtsstädte, von denen ich zu euch durch Mose gesagt habe,
3 Auf daß dahin fliehe der Totschläger, der eine Seele aus Versehen und ohne Wissen geschlagen hat; und sie sollen euch eine Zuflucht vor dem Bluträcher sein.
daß ein Totschläger dahin fliehen solle, der jemand aus Versehen, unvorsätzlich, getötet hat; die sollen euch als Zufluchtsstätten vor dem Bluträcher dienen.‹
4 Und der da flieht zu einer von diesen Städten, soll stehen am Eingang des Tores der Stadt, und soll vor den Ohren der Ältesten dieser Stadt seine Worte reden, und sie sollen ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm einen Ort geben, daß er bei ihnen wohne.
Flüchtet er sich dann in eine von diesen Städten und bleibt am Eingang des Stadttores stehen und trägt den Ältesten der betreffenden Stadt seine Sache vor, so sollen sie ihn bei sich in der Stadt aufnehmen und ihm einen Ort anweisen, daß er bei ihnen wohnen kann.
5 Und so der Bluträcher ihm hinten nachsetzt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand überantworten, weil er ohne Wissen seinen Genossen geschlagen hat, und hat ihn nicht seit gestern oder ehegestern gehaßt.
Wenn dann der Bluträcher ihn verfolgt, so dürfen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern, weil er den andern unvorsätzlich getötet hat, ohne ihm schon früher feind gewesen zu sein.
6 Und er wohne in selbiger Stadt, bis daß er vor der Gemeinde zu Gericht stehe, bis daß sterbe der Hohepriester, der in denselben Tagen sein wird. Alsdann darf der Totschläger in seine Stadt und in sein Haus zurückkehren, zur Stadt, aus der er geflohen ist.
Er soll vielmehr in der betreffenden Stadt wohnen bleiben, bis er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden, und dann bis zum Tode des derzeitigen Hohenpriesters; alsdann darf der Totschläger wieder in seine Ortschaft und in sein Haus zurückkehren, in die Ortschaft, aus der er geflohen war.«
7 Und sie heiligten Kedesch im Galil auf dem Gebirge Naphthali und Schechem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arbah, das ist Chebron, auf dem Gebirge Judah.
Da machten die Israeliten Kedes in Galiläa im Gebirge Naphthali und Sichem im Berglande auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda zu geweihten Zufluchtsstätten.
8 Und jenseits des Jordans bei Jericho nach dem Aufgang zu, gaben sie Bezer in der Wüste in der Ebene vom Stamme Rubens, und Ramoth in Gilead vom Stamme Gad, und Golan in Baschan vom Stamm Menascheh.
Jenseits des Jordans aber, östlich von Jericho, bestimmten sie zu derartigen Städten Bezer in der Steppe, auf der Hochebene im Stamme Ruben, ferner Ramoth in Gilead im Stamme Gad, und Golan in Basan im Stamme Manasse.
9 Dies waren die Städte, bestimmt für alle Söhne Israels und den Fremdling, der sich in ihrer Mitte aufhält, auf daß dahin fliehe jeder, der aus Versehen eine Seele schlägt, auf daß er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, bis daß er vor der Gemeinde gestanden ist.
Dies waren die Städte, die man für alle Israeliten und für die unter ihnen lebenden Fremdlinge dazu bestimmte, daß jeder, der einen andern unvorsätzlich getötet hätte, sich dorthin flüchten sollte, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers den Tod fände, ehe er vor der Gemeinde gestanden hätte.

< Josua 20 >