< Hesekiel 48 >
1 Und das sind die Namen der Stämme: Vom Ende gen Mitternacht, zur Seite des Weges nach Chethlon, wo man kommt gen Chamath, Chazar Enan an der Grenze von Damask, mitternachtwärts, zur Seite Chamaths von der Ostecke zum Meere ist eins für Dan.
2 Und an der Grenze Dans von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts, hat Ascher eines.
3 Und an der Grenze Aschers von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts hat Naphthali eines.
4 Und an der Grenze Naphthalis von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts hat Menascheh eines.
5 Und an der Grenze Menaschehs von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Ephraim eines.
6 Und an der Grenze Ephraims von der Ecke ostwärts und bis zur Ecke meerwärts hat Ruben eines.
7 Und an der Grenze Rubens von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts hat Jehudah eines.
8 Und an der Grenze Jehudahs von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts soll die Hebe sein, die ihr heben sollt, fünfundzwanzigtausend in die Breite, und in die Länge wie einer der Teile von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts, und in seiner Mitte sei das Heiligtum.
9 Die Hebe, die ihr Jehovah hebet, soll in die Länge fünfundzwanzigtausend und in die Breite zehntausend sein.
10 Und für diese soll die Hebe der Heiligkeit sein den Priestern, gegen Mitternacht fünfundzwanzigtausend und gegen das Meer zehntausend in die Breite, und gegen Osten zehntausend in die Breite, und gegen Mittag in die Länge fünfundzwanzigtausend, und in ihrer Mitte sei Jehovahs Heiligtum.
11 Es soll sein für die Priester, die geheiligt sind von den Söhnen Zadoks, welche die Hut gehütet, die nicht abgeirrt, als die Söhne Israels abirrten, wie die Leviten abgeirrt.
12 Und eine Hebe von der Hebe des Landes soll ihnen sein, das Heilige des Heiligen bei der Grenze der Leviten.
13 Und die Leviten sollen haben der Grenze der Priester entlang fünfundzwanzigtausend in die Länge, und in die Breite zehntausend. Die ganze Länge soll sein fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend;
14 Und sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen, noch veräußern das Erstling des Landes, denn Heiligkeit ist es dem Jehovah.
15 Und die fünftausend, die übrig sind in der Breite vorn an den fünfundzwanzigtausend, sollen gemeines Land sein, für die Stadt zum Wohnen und zum Weichbilde, und die Stadt sei in der Mitte.
16 Und das sind ihre Maße: Die Mitternachtseite viertausendfünfhundert, und die Mittagseite viertausendfünfhundert, und die Ostseite viertausendfünfhundert, und die Meerseite viertausendfünfhundert.
17 Und das Weichbild der Stadt soll sein gen Mitternacht zweihundertfünfzig, und gen Mittag zweihundertfünfzig, und gen Osten zweihundertfünfzig, und gegen das Meer zweihundertfünfzig.
18 Und was neben der Hebe des Heiligtums noch übrigbleibt in der Länge entlang der Hebe der Heiligkeit, zehntausend gegen Osten und zehntausend dem Meere zu, und ist entlang der Hebe des Heiligtums, dessen Ertrag sei zum Brot für die, welche der Stadt dienen.
19 Und die, so in der Stadt dienen, sollen aus allen Stämmen Israels ihr dienen.
20 Die ganze Hebe sei fünfundzwanzigtausend bei fünfundzwanzigtausend; als Geviertes sollt ihr die Hebe des Heiligtums heben zum Eigentum der Stadt.
21 Und das übrige sei für den Fürsten hüben und drüben an der Hebe der Heiligkeit und am Eigentum der Stadt vorn an den fünfundzwanzigtausend der Hebe bis zur Grenze gen Osten und meerwärts, vor den fünfundzwanzigtausend bei der Grenze meerwärts, den Teilen entlang sei für den Fürsten; und die Hebe der Heiligkeit und das Heiligtum des Hauses seien in dessen Mitte.
22 Und von dem Eigentum der Leviten, vom Eigentum der Stadt, die inmitten dessen sind, das des Fürsten ist, zwischen der Grenze Jehudahs und der Grenze Benjamins, das sei des Fürsten.
23 Und von den übrigen Stämmen von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Benjamin einen;
24 Und an der Grenze Benjamins von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Simeon einen;
25 Und an der Grenze Simeons von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Jissaschar einen;
26 Und an der Grenze Jissaschars von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Sebulon einen;
27 Und an der Grenze Sebuluns von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Gad einen.
28 Und an der Grenze Gads auf der Seite gen Mittag südlich sei die Grenze von Thamar bis zum Haderwasser, von Kadesch bis gegen den Bach hin zum großen Meer.
29 Dies ist das Land, das ihr als Erbe den Stämmen Israels zufallen lassen sollt, und dies sind ihre Teile, spricht der Herr Jehovah.
30 Und dies sind die Ausgänge der Stadt: von der Ecke der Mitternacht viertausendfünfhundert sei ihr Maß.
31 Und die Tore der Stadt seien nach dem Namen der Stämme Israels: drei Tore gen Mitternacht, ein Tor Ruben, ein Tor Jehudah, ein Tor Levi.
32 Und auf der Ecke gen Osten viertausendfünfhundert; und drei Tore, und zwar: Tor Joseph eines, Tor Benjamin eines und Tor Dan eines.
33 Und auf der Mittagseite viertausendfünfhundert das Maß, und drei Tore: Tor Schimeon eines, Tor Jissaschar eines, Tor Sebulun eines.
34 Die Seite nach dem Meer viertausendfünfhundert. Ihrer Tore sind drei: ein Tor Gad, ein Tor Ascher, Naphthali ein Tor.
35 Ringsum achtzehntausend, und der Name der Stadt sei von dem Tage an Jehovah allda!