< Hesekiel 48 >

1 Und das sind die Namen der Stämme: Vom Ende gen Mitternacht, zur Seite des Weges nach Chethlon, wo man kommt gen Chamath, Chazar Enan an der Grenze von Damask, mitternachtwärts, zur Seite Chamaths von der Ostecke zum Meere ist eins für Dan.
Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus, nordwärts, zur Seite von Hamath, die Ost-und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los.
2 Und an der Grenze Dans von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts, hat Ascher eines.
Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines.
3 Und an der Grenze Aschers von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts hat Naphthali eines.
Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines.
4 Und an der Grenze Naphthalis von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts hat Menascheh eines.
Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines.
5 Und an der Grenze Menaschehs von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Ephraim eines.
Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines.
6 Und an der Grenze Ephraims von der Ecke ostwärts und bis zur Ecke meerwärts hat Ruben eines.
Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines.
7 Und an der Grenze Rubens von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts hat Jehudah eines.
Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines.
8 Und an der Grenze Jehudahs von der Ostecke bis zur Ecke meerwärts soll die Hebe sein, die ihr heben sollt, fünfundzwanzigtausend in die Breite, und in die Länge wie einer der Teile von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts, und in seiner Mitte sei das Heiligtum.
Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: fünfundzwanzigtausend Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.
9 Die Hebe, die ihr Jehovah hebet, soll in die Länge fünfundzwanzigtausend und in die Breite zehntausend sein.
Das Hebopfer, welches ihr für Jehova heben sollt, soll fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und zehntausend in die Breite sein.
10 Und für diese soll die Hebe der Heiligkeit sein den Priestern, gegen Mitternacht fünfundzwanzigtausend und gegen das Meer zehntausend in die Breite, und gegen Osten zehntausend in die Breite, und gegen Mittag in die Länge fünfundzwanzigtausend, und in ihrer Mitte sei Jehovahs Heiligtum.
Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und gegen Westen zehntausend in die Breite, und gegen Osten zehntausend in die Breite und gegen Süden fünfundzwanzigtausend in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein.
11 Es soll sein für die Priester, die geheiligt sind von den Söhnen Zadoks, welche die Hut gehütet, die nicht abgeirrt, als die Söhne Israels abirrten, wie die Leviten abgeirrt.
Den Priestern, wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
12 Und eine Hebe von der Hebe des Landes soll ihnen sein, das Heilige des Heiligen bei der Grenze der Leviten.
ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.
13 Und die Leviten sollen haben der Grenze der Priester entlang fünfundzwanzigtausend in die Länge, und in die Breite zehntausend. Die ganze Länge soll sein fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend;
Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite erhalten; die ganze Länge soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend sein.
14 Und sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen, noch veräußern das Erstling des Landes, denn Heiligkeit ist es dem Jehovah.
Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig.
15 Und die fünftausend, die übrig sind in der Breite vorn an den fünfundzwanzigtausend, sollen gemeines Land sein, für die Stadt zum Wohnen und zum Weichbilde, und die Stadt sei in der Mitte.
Und die fünftausend Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der fünfundzwanzigtausend, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.
16 Und das sind ihre Maße: Die Mitternachtseite viertausendfünfhundert, und die Mittagseite viertausendfünfhundert, und die Ostseite viertausendfünfhundert, und die Meerseite viertausendfünfhundert.
Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite viertausendfünfhundert Ruten, und die Südseite viertausendfünfhundert, und an der Ostseite viertausendfünfhundert, und die Westseite viertausendfünfhundert.
17 Und das Weichbild der Stadt soll sein gen Mitternacht zweihundertfünfzig, und gen Mittag zweihundertfünfzig, und gen Osten zweihundertfünfzig, und gegen das Meer zweihundertfünfzig.
Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden zweihundertfünfzig Ruten, und gegen Süden zweihundertfünfzig, und gegen Osten zweihundertfünfzig, und gegen Westen zweihundertfünfzig.
18 Und was neben der Hebe des Heiligtums noch übrigbleibt in der Länge entlang der Hebe der Heiligkeit, zehntausend gegen Osten und zehntausend dem Meere zu, und ist entlang der Hebe des Heiligtums, dessen Ertrag sei zum Brot für die, welche der Stadt dienen.
Und das Übrige in der Länge, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, zehntausend Ruten, gegen Osten und zehntausend gegen Westen (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer), dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
19 Und die, so in der Stadt dienen, sollen aus allen Stämmen Israels ihr dienen.
Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.
20 Die ganze Hebe sei fünfundzwanzigtausend bei fünfundzwanzigtausend; als Geviertes sollt ihr die Hebe des Heiligtums heben zum Eigentum der Stadt.
Das ganze Hebopfer soll fünfundzwanzigtausend Ruten bei fünfundzwanzigtausend sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt.
21 Und das übrige sei für den Fürsten hüben und drüben an der Hebe der Heiligkeit und am Eigentum der Stadt vorn an den fünfundzwanzigtausend der Hebe bis zur Grenze gen Osten und meerwärts, vor den fünfundzwanzigtausend bei der Grenze meerwärts, den Teilen entlang sei für den Fürsten; und die Hebe der Heiligkeit und das Heiligtum des Hauses seien in dessen Mitte.
Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der fünfundzwanzigtausend Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der fünfundzwanzigtausend, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
22 Und von dem Eigentum der Leviten, vom Eigentum der Stadt, die inmitten dessen sind, das des Fürsten ist, zwischen der Grenze Jehudahs und der Grenze Benjamins, das sei des Fürsten.
Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.
23 Und von den übrigen Stämmen von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Benjamin einen;
Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los.
24 Und an der Grenze Benjamins von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Simeon einen;
Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines.
25 Und an der Grenze Simeons von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Jissaschar einen;
Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines.
26 Und an der Grenze Jissaschars von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Sebulon einen;
Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines.
27 Und an der Grenze Sebuluns von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Gad einen.
Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines.
28 Und an der Grenze Gads auf der Seite gen Mittag südlich sei die Grenze von Thamar bis zum Haderwasser, von Kadesch bis gegen den Bach hin zum großen Meer.
Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer.
29 Dies ist das Land, das ihr als Erbe den Stämmen Israels zufallen lassen sollt, und dies sind ihre Teile, spricht der Herr Jehovah.
Das ist das Land, welches ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jehova.
30 Und dies sind die Ausgänge der Stadt: von der Ecke der Mitternacht viertausendfünfhundert sei ihr Maß.
Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: Von der Nordseite an viertausendfünfhundert Ruten Maß;
31 Und die Tore der Stadt seien nach dem Namen der Stämme Israels: drei Tore gen Mitternacht, ein Tor Ruben, ein Tor Jehudah, ein Tor Levi.
und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor Rubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines.
32 Und auf der Ecke gen Osten viertausendfünfhundert; und drei Tore, und zwar: Tor Joseph eines, Tor Benjamin eines und Tor Dan eines.
Und nach der Ostseite hin, viertausendfünfhundert Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines.
33 Und auf der Mittagseite viertausendfünfhundert das Maß, und drei Tore: Tor Schimeon eines, Tor Jissaschar eines, Tor Sebulun eines.
Und an der Südseite, viertausendfünfhundert Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines.
34 Die Seite nach dem Meer viertausendfünfhundert. Ihrer Tore sind drei: ein Tor Gad, ein Tor Ascher, Naphthali ein Tor.
An der Westseite, viertausendfünfhundert Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines.
35 Ringsum achtzehntausend, und der Name der Stadt sei von dem Tage an Jehovah allda!
Ringsum achtzehntausend Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Jehova daselbst.

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