< Hesekiel 46 >

1 So spricht der Herr Jehovah: Das Tor des inneren Vorhofs, das gegen Osten ist gewendet, soll die sechs Werktage geschlossen sein, aber am Sabbathtage soll es geöffnet werden; auch am Tag des Neumonds soll es geöffnet werden.
So hat Gott der HERR gesprochen: »Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten zu liegt, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattage und ebenso am Neumondtage soll es geöffnet werden.
2 Und der Fürst soll eingehen des Weges durch die Halle des äußeren Tores, und stehen an dem Türpfosten des Tores, und die Priester sollen zurichten sein Brandopfer und seine Dankopfer, und er soll an der Schwelle des Tores anbeten und hinausgehen, und das Tor soll bis zum Abend nicht geschlossen werden.
Wenn dann der Fürst durch die Vorhalle des Tores von außen her eingetreten und am Pfosten des Tores stehen geblieben ist, dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer darbringen; nachdem er dann auf der Schwelle des Tores die Anbetung verrichtet hat und wieder hinausgegangen ist, soll das Tor bis zum Abend unverschlossen bleiben;
3 Und das Volk des Landes soll am Eingang desselben Tores anbeten vor Jehovah an den Sabbathen und an den Neumonden.
und auch das Volk des Landes soll am Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten. –
4 Und das Brandopfer, das der Fürst Jehovah darbringen soll am Tag des Sabbaths, sind sechs Lämmer ohne Fehl und ein Widder ohne Fehl.
Das Brandopfer aber, das der Fürst dem HERRN am Sabbattage darzubringen hat, soll aus sechs Lämmern ohne Fehl und einem Widder ohne Fehl bestehen;
5 Und das Speiseopfer: ein Ephah auf den Widder, und zu den Lämmern ein Speiseopfer, eine Gabe seiner Hand und ein Hin Öl auf das Ephah;
dazu kommt als Speisopfer ein Epha Feinmehl zu jedem Widder, und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe von Mehl; außerdem ein Hin Öl zu jedem Epha.
6 Und am Tag des Neumonds seien es ein Farren, ein junges Rind ohne Fehl und sechs Lämmer und ein Widder ohne Fehl.
Ferner soll er am Neumondstage einen fehllosen jungen Stier von den Rindern und sechs Lämmer sowie einen Widder opfern, lauter fehllose Tiere;
7 Und ein Ephah auf den Farren und ein Ephah auf den Widder soll er als Speiseopfer bringen, und für die Lämmer, wie seine Hand reichen mag, und ein Hin Öl auf das Ephah.
dazu als Speisopfer zu dem Stier und zu dem Widder je ein Epha Feinmehl; und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin zu jedem Epha.«
8 Und wenn der Fürst eingeht, soll er des Weges der Vorhalle des Tores eingehen und herausgehen seines Weges.
»Wenn aber der Fürst sich einfindet, so soll er durch die Vorhalle des Tores eintreten und auf demselben Wege sich wieder entfernen.
9 Und wenn das Volk des Landes hineingeht vor Jehovah an den Feiertagen, soll, wer des Weges durch das Tor der Mitternacht eingeht, um anzubeten, herausgehen auf dem Weg des Tores nach Mittag, und wer auf dem Weg des Tores nach Mittag ist eingegangen, gehe hinaus auf dem Weg des Tores nach Mitternacht. Er kehre nicht zurück auf dem Weg des Tores, auf dem er eingegangen ist, sondern gehe stracks vor sich hinaus.
Wenn dagegen das Volk des Landes an den Festen vor dem HERRN erscheint, so soll, wer durch das Nordtor eingetreten ist, um anzubeten, durch das Südtor wieder hinausgehen, und wer durch das Südtor eingetreten ist, soll durch das Nordtor wieder hinausgehen: niemand soll durch dasselbe Tor zurückkehren, durch das er hereingekommen ist, sondern er soll durch das gegenüberliegende hinausgehen;
10 Der Fürst aber soll in der Mitte der Einziehenden einziehen, und wenn sie ausziehen, sollen sie ausziehen.
der Fürst aber soll, wenn sie eintreten, in ihrer Mitte eintreten; und wenn sie hinausgehen, sollen sie zusammen hinausgehen.«
11 Und an den Festen und an den Feiertagen sei das Speiseopfer ein Ephah für den Farren und ein Ephah für den Widder, und für die Lämmer eine Gabe seiner Hand, und Öls ein Hin für das Ephah.
»An den Festen aber und an den Feiertagen soll das Speisopfer ein Epha Feinmehl sowohl auf jeden Stier als auch auf jeden Widder betragen, und für die Lämmer eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin auf jedes Epha. –
12 Und wenn der Fürst als Freiwillgabe ein Brandopfer oder Dankopfer Jehovah freiwillig machen will, so öffne man ihm das Tor, das nach Osten gewendet ist, und er mache sein Brandopfer und seine Dankopfer, wie er am Sabbathtage tut, und er gehe hinaus und man schließe das Tor, nachdem er hinausgegangen ist.
Wenn ferner der Fürst dem HERRN ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe darbringen will, so soll man ihm das gegen Osten liegende Tor öffnen, und er bringe dann sein Brandopfer und sein Heilsopfer in derselben Weise dar, wie er es am Sabbattage zu tun pflegt; und wenn er dann hinausgegangen ist, soll man das Tor nach seinem Weggang wieder schließen. –
13 Und ein einjährig Lamm ohne Fehl sollst du täglich dem Jehovah als Brandopfer machen; Morgen für Morgen sollst du es machen.
Ferner soll er dem HERRN täglich ein fehlloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen; jeden Morgen soll er es herrichten,
14 Und als Speiseopfer sollst du darauf Morgen für Morgen das Sechstel eines Ephah tun, und Öl ein Drittel Hin, das Semmelmehl damit zu beträufeln, dem Jehovah als Speiseopfer, ewige Satzungen beständiglich.
und dazu als Speisopfer alle Morgen ein Sechstel Epha Feinmehl und an Öl ein Drittel Hin zur Befeuchtung des Feinmehls als Speisopfer dem HERRN darbringen: das ist eine ständige Satzung für alle Zukunft.
15 Und sie sollen das Lamm und das Speiseopfer und das Öl Morgen für Morgen als ein beständig Brandopfer bringen.
So habt ihr also das Lamm nebst dem Speisopfer und dem Öl alle Morgen als regelmäßiges Brandopfer darzubringen.«
16 So spricht der Herr Jehovah: Wenn der Fürst einem Manne von seinen Söhnen eine Gabe gibt, so ist sie sein Erbe, es ist für seine Söhne. Ihr Eigentum ist es als Erbe.
So hat Gott der HERR gesprochen: »Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk von seinem Erbbesitz macht, so soll dies seinen Söhnen als vererbliches Eigentum gehören.
17 Wenn er aber an einen von seinen Knechten eine Gabe von seinem Erbe gibt, so soll es ihm sein bis zum Jahr der Freilassung, und es kommt zurück an den Fürsten. Allein sein Erbe soll für seine Söhne sein.
Macht er aber einem seiner Diener ein Geschenk von seinem Erbbesitz, so soll es diesem nur bis zum Freijahr gehören, dann aber wieder an den Fürsten zurückfallen; nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz dauernd verbleiben.
18 Und der Fürst soll nichts nehmen von dem Erbe des Volkes, sie zu verdrängen aus ihrem Eigentum. Aus seinem Eigentum soll er seinen Söhnen Erbe geben, auf daß Mein Volk nicht zerstreut werde, der Mann aus seinem Eigentum.
Von dem Grundbesitz des Volkes aber darf der Fürst nichts wegnehmen, so daß er sie gewaltsam aus ihrem Eigentum verdrängt. Von seinem eigenen Besitz mag er seine Söhne mit vererblichem Grundbesitz ausstatten, damit niemand von den zu meinem Volk Gehörigen aus seinem Eigentum verdrängt wird.«
19 Und der Engel brachte mich in den Eingang zur Seite des Tores zu den Zellen des Heiligtums, zu denen der Priester, die der Mitternacht sind zugewendet; und siehe, da war ein Ort an ihren Seiten gegen das Meer.
Darauf führte er mich durch den Eingang, der an der Seitenwand des Tores lag, zu den heiligen, für die Priester bestimmten Zellen, die nach Norden zu gelegen waren; dort sah ich einen Raum ganz hinten in dem Winkel nach Westen zu.
20 Und er sprach zu mir: Dies ist der Ort, allwo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen, wo sie das Speiseopfer backen, auf daß sie es nicht in den äußeren Hof hinausbringen, um das Volk zu heiligen.
Da sagte er zu mir: »Dies ist der Raum, in welchem die Priester das Schuld- und das Sündopfer kochen und wo sie das Speisopfer backen sollen; sonst müßten sie es in den äußeren Vorhof hinaustragen, wodurch sie dem Volk eine Weihe mitteilen würden.«
21 Und er brachte mich hinaus in den äußeren Vorhof und ließ mich herumgehen nach den vier Winkeln des Vorhofs, und siehe, ein Vorhof war in dem Winkel des Vorhofs, ein Vorhof in dem Winkel des Vorhofs;
Hierauf führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich ihn nach seinen vier Ecken hin durchqueren; dabei bemerkte ich einen kleinen Hof in jeder Ecke des Vorhofs.
22 In den vier Winkeln des Vorhofs Vorhöfe mit Rauchfängen, vierzig in der Länge und dreißig in der Breite. Ein Maß war für die viere in den Winkeln.
In allen vier Ecken des Vorhofs waren abgesonderte Höfe von vierzig Ellen Länge und dreißig Ellen Breite; alle vier Eckräume hatten die gleiche Größe;
23 Und eine Einfriedung war ringsum an ihnen, rings um die viere; und Kochherde gemacht unter den Einfriedungen ringsum.
und es lief eine gemauerte Steinwand rings um alle vier; und unten an den Steinwänden waren ringsum Kochherde angebracht.
24 Und er sprach zu mir: Dies ist das Haus der Küchen, darin des Hauses Diener kochen das Schlachtopfer des Volkes.
Da sagte er zu mir: »Dies sind die Küchen, wo die Tempeldiener die Schlachtopfer des Volkes kochen müssen.«

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