< Hesekiel 45 >
1 Und wenn ihr das Land durch das Los verteilt zum Erbe, sollt ihr für Jehovah eine Hebe heben als Heiliges vom Land, die Länge sei fünfundzwanzigtausend in die Länge, und die Länge zehntausend. Heilig sei es in all seiner Grenze ringsum.
Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 [Ellen]? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein.
2 Von diesem sei für das Heiligtum fünfhundert bei fünfhundert ins Gevierte ringsum und fünfzig Ellen sei sein Weichbild ringsum.
Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum.
3 Und sollst von diesem Maß messen in die Länge fünfundzwanzigtausend und in die Breite zehntausend, und darauf soll das Heiligtum, das Heilige des Heiligen sein.
Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen.
4 Das Heiligtum vom Lande ist für die Priester, die Diener des Heiligtums; die zum Dienst tun Jehovah nahen, und ihnen sei es zum Orte für Häuser und das Geheiligte als Heiligtum.
Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein.
5 Und fünfundzwanzigtausend in die Länge und zehntausend in die Breite soll für die Leviten sein, die Diener des Hauses, ihnen zum Eigentum für zwanzig Zellen.
Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen.
6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr geben fünftausend in die Breite und in die Länge fünfundzwanzigtausend entlang der Hebe für das Heiligtum. Es sei für das ganze Haus Israel;
Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören.
7 Und für den Fürsten sei hüben und drüben von der Hebe des Heiligtums und dem Eigentum der Stadt, vor der Hebe des Heiligtums und vor dem Eigentum der Stadt, von der Meeresseite dem Meere zu, und von der Ostseite dem Osten zu; und die Länge sei entlang einem der Teile von der Grenze meerwärts bis zur Grenze ostwärts.
Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze.
8 Es sei ihm zum Lande, zum Eigentum in Israel; und nicht mehr sollen Meine Fürsten Mein Volk bedrücken und sollen das Land dem Hause Israels geben für seine Stämme.
Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.
9 So spricht der Herr Jehovah: Es ist genug für euch, ihr Fürsten Israels. Tut weg Gewalttat und Verheerung, und tut Recht und Gerechtigkeit, und hebt auf eure Austreibungen von Meinem Volk, spricht der Herr Jehovah.
So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR!
10 Eine Waage der Gerechtigkeit und ein Ephah der Gerechtigkeit und ein Bath der Gerechtigkeit seien bei euch.
Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben!
11 Ephah und Bath sollen ein Maß sein, so daß man das Bath als ein Zehntel vom Chomer halte und das Ephah den Zehntel des Chomers. Nach dem Chomer soll sein ihr Maß.
Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten.
12 Und ein Schekel sei zwanzig Gerah, und zwanzig Schekel, fünfundzwanzig Schekel, fünfzehn Schekel sei bei euch die Mine.
Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel.
13 Das soll die Hebe sein, die ihr hebet: Ein Sechstel Ephah von dem Chomer Weizen, und ein Sechstel Ephah von dem Chomer Gerste.
Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste.
14 Und die Satzung vom Öl, das Bath Öl, der zehnte Teil des Baths vom Cor. Zehn Bath sind ein Chomer; denn zehn Bath machen ein Chomer;
Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer.
15 Und ein Schaf von der Herde von zweihundert von den bewässerten Wiesen Israels zum Speiseopfer und zum Brandopfer und zu Dankopfern, um für sie zu sühnen, spricht der Herr Jehovah.
Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR.
16 Alles Volk im Lande sei für diese Hebe an den Fürsten in Israel.
Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein.
17 Und auf dem Fürsten seien die Brandopfer und das Speiseopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen bei allen Festversammlungen des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speiseopfer und das Brandopfer und die Dankopfer bringen, zu sühnen für das Haus Israel.
Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.
18 So spricht der Herr Jehovah: Im ersten am ersten des Monats sollst du einen Farren nehmen, ein junges Rind, ohne Fehl, und das Heiligtum entsündigen.
So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Einfassung des Altars und an die Türpfosten am Tor des inneren Vorhofs sprengen.
Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun.
20 Und du sollst also tun am siebenten des Monats wegen des Mannes, der sich versehen, und wegen des Einfältigen, auf daß ihr sühnt für das Haus.
Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken.
21 Im ersten, am vierzehnten Tag des Monats soll bei euch das Paschah sein, das Fest der sieben Tage; Ungesäuertes sollt ihr essen.
Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen.
22 Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer bringen.
An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen.
23 Und die sieben Tage des Festes soll er als Brandopfer Jehovah sieben Farren opfern und sieben Widder ohne Fehl die sieben Tage täglich, und als Sündopfer einen Bock der Ziegen täglich.
Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock.
24 Und als Speiseopfer soll er ein Ephah für den Farren und ein Ephah für den Widder und für das Ephah ein Hin Öl nehmen.
Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha.
25 Im siebenten, am fünfzehnten Tag des Monats soll er am Feste dasselbe tun, sieben Tage, nach dem Sündopfer, nach dem Brandopfer und nach dem Speiseopfer und nach dem Öl.
Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl.