< Hesekiel 44 >
1 Und er brachte mich zurück des Weges zum äußeren Tor des Heiligtums, das nach Osten gewendet ist, und es war verschlossen.
Hierauf führte er mich zurück in der Richtung nach dem äußeren gegen Osten gerichteten Tor des Heiligtums, das aber verschlossen war.
2 Und Jehovah sprach zu mir: Dies Tor soll verschlossen sein, es werde nicht geöffnet, und kein Mann gehe durch dasselbe ein; sondern Jehovah, der Gott Israels, geht durch dasselbe ein, und es sei verschlossen.
Da sagte der HERR zu mir: »Dieses Tor soll verschlossen bleiben, es darf nicht geöffnet werden, und niemand darf durch dasselbe eingehen; weil der HERR, der Gott Israels, hier eingezogen ist: darum soll es verschlossen bleiben!
3 Doch der Fürst, da er Fürst ist, soll darin sitzen, um Brot zu essen vor Jehovah. Des Weges der Halle des Tores soll er eingehen und auf seinem Wege ausgehen.
Nur der Fürst darf sich, eben weil er Fürst ist, darin niedersetzen, um das Opfermahl vor dem HERRN zu halten; auf dem Wege durch die Vorhalle des Tores soll er eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen!«
4 Und Er brachte mich herein des Weges des Tores gen Mitternacht auf die Vorderseite des Hauses, und ich sah und siehe, es erfüllte die Herrlichkeit Jehovahs das Haus Jehovahs, und ich fiel auf mein Angesicht.
Darauf führte er mich in der Richtung nach dem Nordtor an die Vorderseite des Tempelhauses; und als ich hinschaute, sah ich die Herrlichkeit des HERRN, die das Tempelhaus erfüllte. Als ich mich nun auf mein Angesicht niedergeworfen hatte,
5 Und Jehovah sprach zu mir: Menschensohn, nimm es dir zu Herzen, und siehe mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren alles, was Ich mit dir rede von allen Satzungen des Hauses Jehovahs und allen seinen Gesetzen, und nimm dir zu Herzen das Eingehen in das Haus mit all dem Ausgehen aus dem Heiligtum.
sagte der HERR zu mir: »Menschensohn, gib genau acht und richte deine Augen und Ohren aufmerksam auf alles, was ich jetzt mit dir reden werde in bezug auf alle Verordnungen und Satzungen, die für den Tempel des HERRN Geltung haben sollen. Richte (zunächst) deine Aufmerksamkeit darauf, wie man in den Tempel an allen Ausgängen des Heiligtums eintreten soll.
6 Und sprich zu den Widerspenstigen, zum Hause Israels: So spricht der Herr Jehovah: Zuviel für euch sind all eure Greuel, Haus Israels,
Sage also zum Hause Israel, zu diesem widerspenstigen Geschlecht: ›So hat Gott der HERR gesprochen: Laßt es jetzt genug sein mit all euren Greueln, ihr vom Hause Israel!
7 Darum, daß ihr Söhne des Auslandes, unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches, hereinbrachtet, daß sie in Meinem Heiligtum sein sollten, Mein Haus zu entweihen, indem ihr Mein Brot, das Fett und das Blut darbrachtet, und Meinen Bund mit allen euren Greueln zunichte machtet.
Ihr habt Fremdlinge, an Herz und Leib unbeschnittene Leute, eintreten lassen, so daß sie in meinem Heiligtum waren und mein Haus durch ihre Anwesenheit entweihten, wenn ihr mir meine Speise, Fett und Blut, darbrachtet, und habt dadurch meinen Bund gebrochen zu all euren übrigen Greueln hinzu;
8 Und nicht selbst die Hut Meiner Heiligtümer hütet, und sie euch zu Hütern der Hut Meines Heiligtums setztet.
und statt selbst meines heiligen Dienstes zu warten, habt ihr sie an eurer Stelle zur Besorgung meines Dienstes in meinem Heiligtum bestellt.‹
9 So spricht der Herr Jehovah: Kein Sohn des Auslandes, unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches, soll kommen in Mein Heiligtum, von allen Söhnen des Auslandes, die inmitten der Söhne Israels sind.
Darum hat Gott der HERR so gesprochen: ›Kein Ausländer, der an Herz und Leib unbeschnitten ist, darf in mein Heiligtum kommen, keiner von allen Ausländern, die unter den Israeliten leben.
10 Noch die Leviten, die sich von Mir entfernten bei der Abirrung Israels, das von Mir abirrte ihren Götzen nach; und sie sollen tragen ihre Missetat.
Vielmehr die Leviten, die mir untreu geworden sind, als Israel abgeirrt war und nach seinem Abfall von mir hinter seinen Götzen herlief, die sollen ihre Schuld büßen.
11 Und sie sollen in Meinem Heiligtum Dienste tun, bestellt über die Tore des Hauses, und im Hause Dienste tun, sie sollen das Brandopfer und das Schlachtopfer schlachten für das Volk und vor ihnen stehen, um ihnen Dienst zu tun.
Sie sollen Dienste in meinem Heiligtum leisten als Wächter an den Tempeltoren und als Diener des Tempels; sie sollen die Brand- und Schlachtopfer für das Volk schlachten, und sie sollen ihnen (den Volksgenossen) zur Verfügung stehen, um ihnen Dienste zu leisten.
12 Weil sie ihnen Dienst taten vor ihren Götzen, und dem Hause Israels ein Anstoß zur Missetat wurden, darum habe Ich Meine Hand aufgehoben über sie, spricht der Herr Jehovah, daß sie ihre Missetat tragen sollen,
Weil sie ihnen vor ihren Götzen Dienste geleistet haben und dadurch dem Hause Israel ein Anlaß zur Verschuldung geworden sind, darum habe ich meine Hand zum Schwur gegen sie erhoben‹ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN –, ›daß sie ihre Schuld büßen sollen.
13 Und sie dürfen nicht zu Mir hinzutreten, um Mir Priesterdienst zu tun, noch herzutreten zu irgendeinem Meiner Heiligtümer, zu dem Heiligen des Heiligen, daß ihre Schande sie tragen und ihre Greuel, die sie taten.
Sie dürfen mir nicht nahen, um Priesterdienste vor mir zu verrichten und um an alles, was mir heilig ist, an die hochheiligen Gegenstände, heranzutreten; sondern sie sollen ihre Schmach tragen und für die Greuel büßen, die sie verübt haben.
14 Und Ich gebe sie, die Hut des Hauses zu hüten für allen Dienst desselben, und was darinnen ist zu tun.
So will ich sie denn zu Wärtern für den Tempeldienst machen, zur Besorgung aller Obliegenheiten und alles dessen, was es in ihm zu tun gibt.‹«
15 Und die Priester, die Leviten, Zadoks Söhne, welche die Hut Meines Heiligtums hüteten, indes die Söhne Israels von Mir abirrten, sie sollen Mir nahen, Mir Dienst zu tun, und sollen vor Mir stehen, Mir Fett und Blut darzubringen, spricht der Herr Jehovah.
»›Aber die levitischen Priester, die Nachkommen Zadoks, die des Dienstes an meinem Heiligtum treu gewartet haben, als die Israeliten nach ihrem Abfall von mir irregingen, die sollen mir nahen, um mir zu dienen, und sollen vor mich hintreten, um mir Fett und Blut als Opfer darzubringen‹ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
16 Sie sollen in Mein Heiligtum eingehen, und sie nahen Meinem Tisch, um Mir Dienst zu tun, und hüten Meine Hut.
›Sie sollen in mein Heiligtum hineingehen, und sie sollen meinem Tische nahen, um mir zu dienen, und sollen meinen Dienst besorgen.
17 Und soll geschehen, wenn sie zu den Toren des inneren Vorhofes eingehen, sollen sie leinene Kleider anziehen, und keine Wolle soll auf sie kommen, wenn sie in den Toren des inneren Vorhofs und im Hause Dienst tun.
Wenn sie aber in die Tore des inneren Vorhofs eintreten, dann müssen sie leinene Gewänder anlegen; von Wolle dürfen sie nichts an sich haben, solange sie innerhalb der Tore des inneren Vorhofs und im Tempel Dienst tun.
18 Leinene Kopfbünde sollen auf ihrem Haupte sein, und leinene Beinkleider sollen an ihren Lenden sein, sie sollen sich nicht im Schweiße gürten.
Kopfbunde von Leinen sollen auf ihrem Haupt sein und Beinkleider von Leinen an ihren Schenkeln; in schweißerregende Stoffe dürfen sie sich nicht kleiden.
19 Und wenn sie in den äußeren Hof hinausgehen, in den äußeren Vorhof zum Volk, sollen sie ausziehen ihre Kleider, in denen sie Dienst getan, und sie in den Zellen der Heiligkeit niederlegen und andere Kleider anziehen, auf daß sie nicht das Volk durch ihre Kleider heiligen.
Wenn sie jedoch in den äußeren Vorhof zum Volk hinausgehen, sollen sie ihre Gewänder, in denen sie den Dienst verrichtet haben, ausziehen und sie in den heiligen Zellen niederlegen und sollen andere Kleider anziehen, um nicht dem Volk durch ihre Kleider eine Weihe mitzuteilen.
20 Und sie sollen ihr Haupt nicht bescheren, aber das Haar auch nicht frei wachsen lassen, verschneiden sollen sie ihre Häupter.
Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, aber auch das Haar nicht lang herabhängen lassen, sondern sie sollen ihr Haupthaar geschnitten tragen.
21 Und Wein soll kein Priester trinken, wenn in den inneren Vorhof sie eingehen.
Wein darf kein Priester trinken, wenn sie in den inneren Vorhof hineingehen wollen.
22 Und eine Witwe und eine Verstoßene sollen sie sich nicht zu Weibern nehmen, sondern Jungfrauen aus dem Samen des Hauses Israel; aber eine Witwe, die eines Priesters Witwe ist, mögen sie nehmen.
Mit einer Witwe oder einer entlassenen Frau dürfen sie sich nicht verheiraten, sondern nur mit Jungfrauen von israelitischer Herkunft; eine Witwe jedoch, die ein Priester als Witwe hinterlassen hat, dürfen sie heiraten.
23 Und sollen unterweisen Mein Volk in dem Unterschied zwischen dem Heiligen und dem Gemeinen, und den zwischen Unreinem und Reinem ihnen zu wissen tun.
Sie sollen mein Volk zwischen Heiligem und Unheiligem unterscheiden lehren und ihm den Unterschied von Unrein und Rein klarmachen.
24 Und im Rechtsstreite sollen sie stehen, zu richten nach Meinen Rechten; sie sollen ihn richten. Und Meine Gesetze und Meine Satzungen sollen sie halten bei allen Meinen Festzeiten, und heiligen Meine Sabbathe.
Bei Rechtshändeln sollen sie zu Gericht sitzen: auf Grund meiner Rechtsbestimmungen sollen sie entscheiden und meine Weisungen und Satzungen an allen meinen Festen beobachten und meine Sabbate heilig halten.‹«
25 Und zu einem toten Menschen sollen sie nicht hineinkommen und sich verunreinigen; nur bei Vater und bei Mutter und bei Sohn und bei Tochter, bei Bruder und bei Schwestern, die keinen Mann gehabt haben, mögen sie sich verunreinigen.
»An die Leiche eines Menschen dürfen sie nicht herantreten, weil sie sich dadurch verunreinigen würden; nur an der Leiche von Vater und Mutter, von Sohn und Tochter, von Bruder und Schwester, sofern diese unverheiratet geblieben ist, dürfen sie sich verunreinigen.
26 Und nach seiner Reinigung sollen sie ihm sieben Tage zählen.
Wenn der Betreffende dann wieder rein geworden ist, soll er sich noch sieben Tage abzählen;
27 Und an dem Tage, da er zum Heiligtum, zum inneren Vorhof hereinkommt, um Dienst zu tun im Heiligtum, soll er sein Sündopfer darbringen, spricht der Herr Jehovah.
und an dem Tage, an dem er das Heiligtum, nämlich den inneren Vorhof, wieder betritt, um im Heiligtum Dienst zu tun, soll er ein Sündopfer für sich darbringen‹« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
28 Und ihr Erbe, das sie haben sollen: Ich bin ihr Erbe. Und ihr sollt ihnen kein Eigentum geben in Israel: Ich bin ihr Eigentum.
»›Erbbesitz sollen sie nicht haben: ich bin ihr Erbbesitz; und ein Besitztum sollt ihr ihnen in Israel nicht geben: ich bin ihr Besitztum!
29 Das Speiseopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, die sollen sie essen, und alles Verbannte in Israel soll ihnen sein.
Sie sind es, die das Speisopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer verzehren sollen, und alles, was in Israel dem Bann verfällt, soll ihnen gehören.
30 Und die Erstlinge von allen Erstgeburten, von allem, und alles Hebeopfer von allem, von euren Hebeopfern sollen die Priester haben, und die Erstlinge eures Teiges gebt dem Priester, auf daß Segen ruhe auf deinem Haus.
Auch das Beste von allen Erstlingen jedweder Art und alle eure Hebopfer jedweder Art ohne Ausnahme sollen den Priestern zufallen; und auch das Beste von eurem Schrotmehl sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf euren Häusern ruht.
31 Alles Gefallene und Zerfleischte vom Gevögel und vom Vieh sollen die Priester nicht essen.
Fleisch von verendeten oder zerrissenen Tieren, seien es Vögel oder Vierfüßler, dürfen die Priester nicht essen.‹«