< 2 Mose 27 >

1 Und den Altar mache aus Schittimholz, fünf Ellen die Länge und fünf Ellen die Breite, Geviert sei der Altar, und drei Ellen seine Höhe.
»Den (Brandopfer-) Altar sollst du aus Akazienholz anfertigen, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit – viereckig soll der Altar sein – und drei Ellen hoch.
2 Und mache seine Hörner an seinen vier Ecken. Aus ihm heraus sollen seine Hörner sein, und überziehe ihn mit Erz.
Die zu ihm gehörenden Hörner sollst du an seinen vier Ecken anbringen; sie sollen mit ihm aus einem Stück bestehen; und du sollst ihn mit Kupfer überziehen.
3 Und mache seine Töpfe, die Asche wegzutun, und seine Schaufeln und seine Sprengbecken, und seine Fleischgabeln und seine Kohlpfannen. Alle seine Geräte sollst du von Erz machen.
Sodann verfertige die zugehörigen, zur Wegräumung der Fettasche dienenden Töpfe, sowie die zugehörigen Schaufeln, Becken, Gabeln und Pfannen; alle erforderlichen Geräte sollst du aus Kupfer herstellen.
4 Und mache für ihn ein Gitter, ein Netzwerk aus Erz, und an das Netz sollst du an seinen vier Enden vier eherne Ringe machen.
Weiter fertige ein Gitterwerk, netzartig, aus Kupfer für den Altar an, und setze an das Netzwerk vier kupferne Ringe an seine vier Ecken,
5 Und sollst es setzen unter die Einfassung des Altars von unten her, und das Netz sei bis an die Mitte des Altars.
und bringe es unterhalb der Einfassung des Altars von unten auf an, so daß das Netzwerk bis zur halben Höhe des Altars hinaufgeht.
6 Und mache Stangen für den Altar, Stangen von Schittimholz, und überziehe sie mit Erz.
Sodann fertige Tragstangen für den Altar an, Stangen von Akazienholz, und überziehe sie mit Kupfer.
7 Und seine Stangen bringe man in die Ringe, und sollen die Stangen an beiden Seitenwänden des Altars sein, wenn man ihn trägt.
Diese seine Stangen sollen dann in die Ringe gesteckt werden, so daß sich die Stangen an den beiden Seiten des Altars befinden, wenn man ihn trägt.
8 Hohl, von Brettern sollst du ihn machen, wie man dir zeigte auf dem Berge, so sollen sie ihn machen.
Du sollst ihn aus Brettern so herstellen, daß er inwendig hohl ist; wie man es dir auf dem Berge gezeigt hat, so soll man ihn anfertigen.
9 Und den Vorhof der Wohnung mache an der Seite gegen Mittag südwärts; Behänge für den Vorhof von gezwirntem Byssus hundert Ellen die Länge an der einen Seite.
Den Vorhof der Wohnung aber sollst du so herstellen: auf der Mittagseite, nach Süden zu, Umhänge für den Vorhof aus gezwirntem Byssus, hundert Ellen lang, für die eine Seite;
10 Und seiner Säulen zwanzig und seiner Untersätze zwanzig von Erz, die Nägel der Säulen und deren Umgürtungen von Silber.
dazu zwanzig Ständer nebst den zugehörigen zwanzig kupfernen Füßen; die Nägel und Ringbänder der Säulen müssen von Silber sein.
11 Und so an der Seite gegen Mitternacht der Länge nach Behänge, hundert in die Länge, und seine zwanzig Säulen und deren zwanzig Untersätze von Erz, die Nägel der Säulen und ihre Umgürtungen von Silber.
Ebenso auf der nördlichen Langseite: Umhänge von hundert Ellen Länge; dazu zwanzig Ständer nebst den zugehörigen zwanzig kupfernen Füßen; die Nägel und Ringbänder der Säulen müssen von Silber sein.
12 Und in die Breite des Vorhofs auf der Seite nach dem Meer Behänge, fünfzig Ellen, ihre Säulen zehn und deren zehn Untersätze.
Ferner auf der westlichen Breitseite des Vorhofs: Umhänge von fünfzig Ellen Länge; dazu zehn Ständer nebst den zugehörigen zehn Füßen.
13 Und in die Breite des Vorhofs auf der Vorderseite gegen Aufgang fünfzig Ellen.
Die Breite der östlichen Vorderseite des Vorhofs soll fünfzig Ellen betragen,
14 Und fünfzehn Ellen Behänge auf dem Flügel, ihre Säulen drei und ihre Untersätze drei.
und zwar fünfzehn Ellen Umhänge für die eine Seite mit ihren drei Säulen und deren drei Füßen,
15 Und auf dem zweiten Flügel fünfzehn Behänge, ihre Säulen drei und ihre Untersätze drei.
und ebenso fünfzehn Ellen Umhänge für die andere Seite mit ihren drei Säulen und deren drei Füßen.
16 Und zum Tor des Vorhofs eine Decke von zwanzig Ellen, von blauem und rotem Purpur und doppelt gefärbtem Scharlach und gezwirntem Byssus, das Werk des Buntwirkers, seine Säulen vier und ihre Untersätze vier.
Am Eingang zum Vorhof aber soll sich ein Vorhang von zwanzig Ellen Breite befinden, aus blauem und rotem Purpur, aus Karmesin und gezwirntem Byssus in Buntwirkerarbeit gefertigt; dazu vier Säulen nebst deren vier Füßen.
17 Alle Säulen des Vorhofs ringsum mit silbernen Umgürtungen und ihren silbernen Nägeln und ihren ehernen Untersätzen.
Alle Säulen rings um den Vorhof sollen mit silbernen Ringbändern versehen sein, auch ihre Nägel von Silber, ihre Füße aber von Kupfer.
18 Die Länge des Vorhofes hundert Ellen, und die Breite fünfzig gegen fünfzig, und die Höhe fünf Ellen von gezwirntem Byssus, und ihre Untersätze von Erz.
Die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen, die Breite je fünfzig und die Höhe fünf Ellen betragen, nämlich Umhänge von gezwirntem Byssus; ihre Füße aber sollen von Kupfer sein.
19 Alle Geräte der Wohnung für all ihren Dienst, und all ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs seien von Erz.
Alle Gerätschaften der Wohnung für den gesamten Dienst an ihr, auch alle ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs sollen von Kupfer sein.
20 Und du gebiete den Söhnen Israels, daß sie dir reines, gestoßenes Olivenöl zum Licht bringen, auf daß man die Lampe beständig aufgehen lasse.
Sodann befiehl du den Israeliten, dir ganz reines Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter zu bringen, damit man beständig Lampen aufsetzen kann.
21 Im Versammlungszelte außerhalb des Vorhangs, der vor dem Zeugnisse ist, soll es Aharon und seine Söhne zurichten vom Abend bis zum Morgen, vor Jehovah. Eine ewige Satzung sei es für ihre Geschlechter aus den Söhnen Israels.
Im Offenbarungszelt, außerhalb des Vorhangs, der sich vor (der Lade mit) dem Gesetz befindet, soll Aaron mit seinen Söhnen die Lampen zurechtmachen, damit sie vom Abend bis zum Morgen vor dem HERRN brennen. Diese Verordnung soll ewige Geltung für die Israeliten von Geschlecht zu Geschlecht haben!«

< 2 Mose 27 >