< 2 Mose 26 >
1 Und die Wohnung sollst du machen aus zehn Teppichen von gezwirntem Byssus und blauem und rotem Purpur und Scharlach; mit Cheruben, dem Werke des Kunstwirkers, sollst du sie machen.
»Die Wohnung aber sollst du aus zehn Teppichen herstellen; von gezwirntem Byssus, blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubbildern, wie sie der Kunstweber wirkt, sollst du sie herstellen.
2 Die Länge eines Teppichs sei achtundzwanzig Ellen und die Breite vier Ellen für einen Teppich; ein Maß für alle Teppiche.
Die Länge eines jeden Teppichs soll 28 Ellen und die Breite 4 Ellen betragen; alle Teppiche sollen dieselbe Größe haben.
3 Fünf Teppiche füge man zusammen, einen an den anderen, und wieder fünf Teppiche füge man zusammen, einen an den andern.
Je fünf dieser Teppiche sollen zu einem Stück zusammengefügt werden, einer an den andern.
4 Und mache Schleifen von blauem Purpur an den Saum des einen Teppichs am Ende bei der Zusammenfügung, und so sollst du es machen am Saume des äußersten Teppichs bei der zweiten Zusammenfügung.
Sodann sollst du Schleifen von blauem Purpur am Saum des äußersten Teppichs des einen zusammengefügten Stücks anbringen; und ebenso sollst du es am Saum des äußersten Teppichs bei dem andern zusammengefügten Stück machen.
5 Fünfzig Schleifen sollst du an dem einen Teppich machen, und fünfzig Schleifen sollst du machen am Ende des Teppichs an der zweiten Zusammenfügung, so daß die Schleifen einander gegenüberstehen.
Fünfzig Schleifen sollst du an dem einen Teppich anbringen und ebenso fünfzig Schleifen am Saum des Teppichs, der zu dem andern zusammengesetzten Stück gehört, die Schleifen müssen einander genau gegenüberstehen.
6 Und mache fünfzig Haken von Gold, und füge die Teppiche zusammen durch die Haken aneinander, so daß es eine Wohnung werde.
Sodann fertige fünfzig goldene Haken an und verbinde die Teppiche durch die Haken miteinander, so daß die Wohnung ein Ganzes bildet.
7 Und mache Teppiche von Ziegenhaar zu einem Zelte über die Wohnung, elf Teppiche sollst du sie machen.
Weiter sollst du Teppiche aus Ziegenhaar zu einer Zeltdecke über der Wohnung anfertigen; elf Teppiche sollst du zu diesem Zweck anfertigen.
8 Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, und die Breite vier Ellen für einen Teppich; ein Maß für die elf Teppiche.
Die Länge eines jeden Teppichs soll 30 Ellen und die Breite 4 Ellen betragen; die elf Teppiche sollen dieselbe Größe haben.
9 Und füge die fünf Teppiche besonders zusammen und die sechs Teppiche besonders, und mache den sechsten Teppich doppelt an der Vorderseite des Zeltes.
Dann sollst du fünf von diesen Teppichen zu einem Stück für sich zusammenfügen und ebenso die anderen sechs Teppiche für sich, und zwar sollst du den sechsten Teppich an der Vorderseite des Zeltes doppelt legen.
10 Und mache fünfzig Schleifen an den Saum des einen äußersten Teppichs an der Zusammenfügung und fünfzig Schleifen an den Saum des Teppichs an der zweiten Zusammenfügung.
Weiter sollst du fünfzig Schleifen am Saum des äußersten Teppichs des einen zusammengefügten Stückes anbringen und ebenso fünfzig Schleifen am Saum des äußersten Teppichs des andern zusammengesetzten Stückes.
11 Und mache fünfzig Haken von Erz, und bringe die Haken in die Schleifen, und füge das Zelt zusammen, daß es eines sei.
Dann fertige fünfzig kupferne Haken an, stecke diese Haken in die Schleifen und füge die Zeltdecke so zusammen, daß sie ein Ganzes bildet.
12 Und das Überhangende, was von den Teppichen des Zeltes überfließt, die Hälfte des Teppichs, die überfließt, soll hinten an der Wohnung überhängen.
Was aber das Überhangen des Überschusses an den Zeltteppichen betrifft, so soll die Hälfte des überschüssigen Teppichs an der Hinterseite der Wohnung herabhangen;
13 Und die Elle von hier und die Elle von dort, die von der Länge der Teppiche des Zeltes überflüssig ist, soll auf beiden Seiten der Wohnung überhängen, um sie zu bedekken.
und von dem, was an der Länge der Zeltteppiche überschüssig ist, soll auf beiden Seiten je eine Elle auf den Langseiten der Wohnung überhangen und so zu ihrer Bedeckung dienen. –
14 Und mache eine Decke für das Zelt von roten Widderfellen und eine Decke von Dachsfellen darüberhin.
Außerdem sollst du für das Zeltdach noch eine Schutzdecke von rotgefärbten Widderfellen und oben darüber noch eine andere Schutzdecke von Seekuhhäuten anfertigen.«
15 Und mache die Bretter zur Wohnung von Schittimholz, aufrecht stehend.
»Weiter sollst du die Bretter für die Wohnung aus Akazienholz anfertigen; sie sollen aufrecht stehen;
16 Zehn Ellen sei die Länge des Brettes und eine Elle und eine halbe Elle die Breite eines Brettes.
die Länge jedes Brettes soll zehn Ellen und die Breite anderthalb Ellen betragen.
17 Zwei Zapfen an dem einen Brett, fügend ineinander, sollst du machen an allen Brettern der Wohnung.
An jedem Brett sollen zwei Zapfen sitzen, einer dem andern gegenüber eingefügt; so sollst du es an allen Brettern der Wohnung machen.
18 Und mache die Bretter für die Wohnung: zwanzig Bretter an der Ecke gegen Mittag, südwärts.
Und zwar sollst du an Brettern für die Wohnung herrichten: zwanzig Bretter für die Mittagsseite südwärts,
19 Und vierzig silberne Untersätze sollst du machen unter die zwanzig Bretter, zwei Untersätze unter je ein Brett für seine beiden Zapfen, und zwei Untersätze unter ein Brett für seine zwei Zapfen;
und unter diesen zwanzig Brettern sollst du vierzig silberne Füße anbringen, nämlich je zwei Füße unter jedem Brett für seine beiden Zapfen.
20 Und an der zweiten Seitenwand der Wohnung, in die Ecke gegen Mitternacht, zwanzig Bretter;
Ebenso für die andere Seite der Wohnung, nämlich für die Nordseite, zwanzig Bretter
21 Und vierzig Untersätze von Silber; zwei Untersätze unter ein Brett, und zwei Untersätze unter jedes andere Brett;
und vierzig silberne Füße, nämlich je zwei Füße unter jedes Brett.
22 Und an der hinteren Seite gegen das Meer mache sechs Bretter;
Für die Hinterseite der Wohnung aber, nach Westen zu, sollst du sechs Bretter anfertigen,
23 Und zwei Bretter sollst du machen für die Eckstücke der Wohnung an der Hinterseite.
außerdem noch zwei Bretter für die Ecken der Wohnung an der Hinterseite.
24 Und sie sollen sein zwiefach von unten an und zugleich zwiefach auf seiner Spitze bis zum ersten Ring. So soll es mit diesen beiden sein, an den zwei Eckstücken sollen sie sein.
Diese sollen unten und gleicherweise oben vollständig sein bis an den ersten Ring hin. So soll es bei beiden sein: die beiden Eckstücke sollen sie bilden.
25 Und acht Bretter sollen es sein und ihre silbernen Untersätze, sechzehn Untersätze, zwei Untersätze unter einem Brett, und zwei Untersätze unter jedem anderen Brett.
Demnach sollen es im ganzen acht Bretter sein und ihre Füße von Silber: sechzehn Füße, immer zwei Füße unter jedem Brett.
26 Und mache Riegel von Schittimholz, fünf für die Bretter einer Seitenwand der Wohnung;
Sodann sollst du Riegel aus Akazienholz anfertigen, fünf für die Bretter der einen Langseite der Wohnung
27 Und fünf Riegel für die Bretter der zweiten Seitenwand der Wohnung an der Hinterseite gegen das Meer;
und fünf Riegel für die Bretter der andern Langseite der Wohnung und fünf Riegel für die Bretter an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen;
28 Und der mittlere Riegel laufe mitten an den Brettern hin von Ende bis zu Ende.
und der mittlere Riegel soll in der Mitte der Bretter von einem Ende bis zum andern durchlaufen.
29 Und die Bretter überziehe mit Gold, und ihre Ringe mache von Gold, als Behälter für die Riegel, und überziehe die Riegel mit Gold.
Die Bretter aber sollst du mit Gold überziehen und die dazu gehörigen Ringe, die zur Aufnahme der Riegel dienen, aus Gold anfertigen und auch die Riegel mit Gold überziehen.
30 Und so richte die Wohnung auf nach ihrer Weise, die dir auf dem Berge gezeigt worden ist.
Dann sollst du die Wohnung in der erforderlichen Weise aufrichten, wie es dir auf dem Berg gezeigt worden ist.«
31 Und mache einen Vorhang von blauem und rotem Purpur und Scharlach, und gezwirntem Byssus, als Werk des Kunstwirkers soll man es machen mit Cheruben.
»Weiter sollst du einen Vorhang von blauem und rotem Purpur, von Karmesin und gezwirntem Byssus anfertigen, und zwar in Kunstweberarbeit mit (eingewirkten) Cherubbildern.
32 Und gib ihn an vier Säulen von Schittim, mit Gold überzogen, und ihre Nägel von Gold, auf vier silbernen Untersätzen,
Du sollst ihn dann an vier mit Gold überzogenen Ständern von Akazienholz aufhängen, deren Haken von Gold sind und die auf vier silbernen Füßen stehen;
33 Und den Vorhang gib unter die Haken, und bringe dahin innerhalb des Vorhangs die Lade des Zeugnisses; und der Vorhang scheide euch zwischen dem Heiligen und zwischen dem Allerheiligsten.
und zwar sollst du den Vorhang unter den Teppichhaken anbringen und dorthin, hinter den Vorhang, die Lade mit dem Gesetz bringen, so daß der Vorhang für euch eine Scheidewand zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten bildet.
34 Und setze den Gnadenstuhl auf die Lade des Zeugnisses im Allerheiligsten.
Dann sollst du die Deckplatte auf die Gesetzeslade im Allerheiligsten legen,
35 Und den Tisch setze außerhalb des Vorhangs, und den Leuchter dem Tisch gerade gegenüber an die Seitenwand der Wohnung gegen Mittag, und den Tisch gib an die Seitenwand gegen Mitternacht.
den Tisch aber draußen vor dem Vorhang aufstellen und den Leuchter dem Tisch gegenüber an die Südseite der Wohnung setzen, während du den Tisch an die Nordseite stellst.
36 Und mache eine Decke für den Eingang zum Zelte von blauem und rotem Purpur und Scharlach doppelt gefärbt und gezwirntem Byssus, das Werk eines Buntwirkers.
Ferner fertige für den Eingang des Zeltes einen Vorhang von blauem und rotem Purpur, von Karmesin und gezwirntem Byssus in Buntwirkerarbeit an.
37 Und mache zu der Decke fünf Säulen von Schittim, und überziehe sie mit Gold, und ihre Nägel von Gold, und gieße für sie fünf eherne Untersätze.
Für diesen Vorhang fertige fünf Ständer von Akazienholz an und überziehe sie mit Gold; ihre Haken sollen von Gold sein, und fünf kupferne Fußgestelle sollst du für sie gießen.«