< 2 Mose 22 >

1 Wenn ein Mann einen Ochsen oder eines vom Kleinvieh gestohlen und es geschlachtet oder verkauft hat, so soll er fünf Rinder für den Ochsen, und vier vom Kleinvieh für eines vom Kleinvieh erstatten.
If ony man stelith a scheep, ether oxe, and sleeth, ether sillith, he schal restore fiue oxen for oon oxe, and foure scheep for o scheep.
2 Wenn ein Dieb über dem Einbruch erfunden und geschlagen wird, daß er stirbt, so ist es keine Blutschuld.
And if a nyyt theef brekynge an hows, ether vndurmynynge, is foundun, and is deed bi a wounde takun, the smytere schal not be gilti of blood;
3 Ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so ist es ihm Blutschuld. Er soll erstatten. Hat er nichts, so soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
that if he dide this whanne the sunne was rysun, he dide man sleyng, and he schal die. If a theef hath not that, that he schal yelde for thefte, he schal be seeld;
4 Wird das Gestohlene in seiner Hand gefunden, sei es Ochse oder Esel oder Lamm, lebendig, so soll er das Doppelte erstatten.
if that thing that he staal, is foundun quyk at hym, ether oxe, ether asse, ether scheep, he schal restore the double.
5 So ein Mann ein Feld oder einen Weinberg abweidet und sein Vieh hineinläßt, daß es das Feld eines anderen abweide, so soll er es mit dem Besten seines Feldes und dem Besten seines Weinbergs erstatten.
If a man harmeth a feeld, ethir vyner, and suffrith his beeste, that it waaste othere mennus thingis, he schal restore for the valu of harm, `what euer beste thing he hath in his feeld, ethir vyner.
6 So ein Feuer ausgeht und Dornen ergreift, so daß ein Garbenhaufe oder die stehende Saat oder das Feld verzehrt wird, so hat, der den Brand angesteckt, es zu erstatten.
If fier goith out, and fyndith eeris of corn, and catchith heepis of corn, ethir cornes stondynge in feeldis, he that kyndlide the fier schal yeelde the harm.
7 Wenn ein Mann seinem Genossen Silber oder Gerät zur Verwahrung gibt, und es wird gestohlen aus dem Hause des Mannes, so soll der Dieb, wenn man ihn findet, das Doppelte erstatten.
If a man bitakith in to kepyng monei to a freend, ether a vessel `in to keping, and it is takun awey bi thefte fro hym that resseyuede, if the theef is foundun, he schal restore the double.
8 Wenn der Dieb nicht gefunden wird, so lasse man den Hausmeister vor Gott nahen, ob er nicht seine Hand nach seines Genossen Habe ausgestreckt.
If the theef is hid, the lord of the hows schal be brouyt to goddis, `that is, iugis, and he schal swere, that he helde not forth the hond in to `the thing of his neiybore,
9 Über jeder Sache der Übertretung, sei es ein Ochse, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, alles Verlorene, wovon man sagt, daß es dies sei, so soll beider Sache vor Gott gebracht werden. Wen Gott für ungerecht erklärt, der soll dem Genossen das Doppelte erstatten.
to `do fraude; as wel in oxe, as in asse, and in scheep, and in clooth; and what euer thing may brynge in harm, the cause of euer eithir schal come to goddis, and if thei demen, he schal restore the double to his neiybore.
10 Wenn ein Mann seinem Genossen einen Esel oder einen Ochsen, oder ein Schaf oder irgendein Stück Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder gefangen weggetrieben, ohne daß es jemand sieht;
If ony man bitakith to his neiybore oxe, asse, scheep, and al werk beeste to kepyng, and it is deed, ether is maad feble, ethir is takun of enemyes, and no man seeth this,
11 So soll ein Schwur vor Jehovah, zwischen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach seines Genossen Habe ausgestreckt und sein Herr nehme es an, und er hat es nicht zu erstatten.
an ooth schal be in the myddis, that he helde not forth the hond to the `thing of his neiybore; and the lord schal resseyue the ooth, and he schal not be compellid to yelde.
12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es seinem Herrn erstatten.
That if it is takun awei bi thefte, he schal restore the harm to the lord;
13 Ist es zerfleischt worden, so bringe er es zum Zeugnis. Das Zerfleischte hat er nicht zu erstatten.
if it is etun of a beeste, he schal brynge to the lord that that is slayn, and he schal not restore.
14 Und wenn ein Mann von seinem Genossen etwas entlehnt hat, und es wird beschädigt oder stirbt, ohne daß sein Herr dabei ist, so soll er es erstatten.
He that axith of his neiybore ony thing of these bi borewyng, and it is feblid, ether deed, while the lord is not present, he schal be constreyned to yelde; that if the lord is in presence,
15 Wenn sein Herr dabei ist, so soll er es nicht erstatten. Ist es gemietet, so geht es in die Miete.
he schal not restore, moost if it cam hirid, for the meede of his werk.
16 Und wenn ein Mann eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie sich durch Morgengabe zum Weib erwerben.
If a man disseyueth a virgyn not yit weddid, and slepith with hir, he schal yyue dower to hir, and schal haue hir wijf.
17 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Silber darwägen, je nach der Morgengabe der Jungfrauen.
If the fadir of the virgyn nyle yyue, he schal yelde money, bi the maner of dower, which virgyns weren wont to take.
18 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.
Thou schalt not suffre witchis to lyue.
19 Jeder, der bei dem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.
He that doith letcherie with a beeste, die by deeth.
20 Wer den Göttern opfert außer dem Jehovah allein, der sei verbannt.
He that offrith to goddis, out takun to the Lord aloone, be he slayn.
21 Und den Fremdling sollst du nicht drängen, noch unterdrücken; denn ihr waret Fremdlinge im Land Ägypten.
Thou schalt not make sory a comelyng, nether thou schalt turmente hym; for also ye weren comelyngis in the lond of Egipt.
22 Keine Witwe oder Waise sollt ihr niederdrücken.
Ye schulen not anoye a widewe, and a fadirles ethir modirles child.
23 Wenn du sie niederdrückst, und er schreit zu Mir, so werde Ich sein Schreien hören.
If ye hirten hem, thei schulen crye to me, and Y schal here the cry of hem,
24 Und Mein Zorn wird entbrennen und Ich werde euch mit dem Schwerte erwürgen, und eure Weiber sollen Witwen und eure Söhne Waisen werden.
and my greet veniaunce schal haue indignacioun, and Y schal smyte you with swerd, and youre wyues schulen be widewis, and youre sones schulen be fadirles.
25 Wenn du Meinem Volk, das elend ist bei dir, Silber leihst, so sollst du ihm nicht wie Wucherer sein, ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen.
If thou yyuest money to loone to my pore puple, that dwellith with thee, thou schalt not constreyne hym, as an extorsioner doith, nether thou schalt oppresse hym by vsuris.
26 Wenn du von deinem Genossen das Gewand zum Pfande nimmst, sollst du es ihm, wenn die Sonne untergeht, zurückgeben.
If thou takist of thi neiybore `a wed a clooth, thou schalt yelde to hym bifore the goyng doun of the sunne;
27 Denn seine einzige Decke ist es für seine Haut ist sein Gewand, darin er sich legt. Und wird sein, wenn er zu Mir schreit, so werde Ich ihn hören; denn Ich bin gnädig.
for that aloone is the cloothing of his fleisch, with which he is hilid, nether he hath another, in which he slepith; if he crieth to me, Y schal here hym; for Y am mercyful.
28 Gott sollst du nicht fluchen, noch einen Fürsten in deinem Volk verfluchen.
Thou schalt not bacbyte goddis, and thou schalt not curse the prince of thi puple.
29 Mit den Erstlingen deines Getreides und deines Weines sollst du nicht zögern. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du Mir geben.
Thou schalt not tarye to offre to the Lord thi tithis, and firste fruytis. Thou schalt yyue to me the firste gendrid of thi sones;
30 Also sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Kleinvieh. Sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es Mir geben.
also of oxen, and of scheep thou schalt do in lijk maner; seuene daies be he with his modir, in the eiytithe dai thou schalt yelde hym to me.
31 Und Männer der Heiligkeit sollt ihr Mir sein; und Fleisch dessen, das auf dem Feld zerfleischt worden, sollt ihr nicht essen, den Hunden werfet es hin.
Ye schulen be holi men to me; ye schulen not ete fleisch which is bifore taastid of beestis, but ye schulen caste forth to houndis.

< 2 Mose 22 >