< 5 Mose 25 >
1 Wenn Hader ist unter Männern, so sollen sie zum Gericht herzutreten, auf daß man sie richte, und den Gerechten rechtfertige und den Ungerechten verdamme.
Wenn Männer, die einen Streit miteinander haben, vor Gericht treten, und man ihnen das Urteil gesprochen hat, indem man den Unschuldigen frei sprach und den Schuldigen verurteilte,
2 Und es soll geschehen, so der Ungerechte Schläge verdient, der Richter ihn niederfallen lasse, auf daß man ihn schlage vor ihm, an Zahl nach dem Maße seines Unrechts.
so soll der Richter, wenn sich herausgestellt hat, daß der Schuldige Prügelstrafe verdient, denselben hinlegen und ihm in seiner Gegenwart eine seiner Schuld entsprechende Anzahl Hiebe geben lassen.
3 Vierzig Schläge gebe man ihm und tue nichts hinzu; auf daß nicht durch weiteres Schlagen der Schläge viel werden, und dein Bruder vor deinen Augen gering geachtet werde.
Vierzig Hiebe darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr, damit dein Volksgenosse nicht in deinen Augen entehrt werde, wenn man ihm noch viele weitere Hiebe versetzt.
4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul zubinden.
Du sollst einem Ochsen beim Dreschen keinen Maulkorb anlegen.
5 Wenn Brüder zusammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll das Weib des Toten nicht draußen eines fremden Mannes werden. Ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen, und ihr Schwagerpflicht leisten.
Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll die Gattin des Verstorbenen sich nicht auswärts an einen fremden Mann verheiraten; ihr Schwager soll zu ihr eingehen, daß er sie sich zur Frau nehme und ihr die Schwagerpflicht Ieiste.
6 Und es soll geschehen, daß der Erstgeborene, den sie gebiert, auf den Namen seines toten Bruders erstehe, und sein Name nicht aus Israel ausgewischt werde.
Der erste Sohn aber, den sie gebiert, soll seinem verstorbenen Bruder zugerechnet werden, damit dessen Name nicht in Israel erlösche.
7 Hat aber der Mann keine Lust, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin hinaufgehen nach dem Tor zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel aufzurichten; er will mir nicht Schwagerpflicht leisten.
Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu heiraten, so soll seine Schwägerin hin zum Thore zu den Vornehmsten gehen und sprechen: Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel aufrecht zu erhalten; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
8 Und sollen die Ältesten seiner Stadt ihn rufen und zu ihm reden; und so er steht und spricht: Ich habe nicht Lust, sie zu nehmen;
Daraufhin sollen die Vornehmsten seiner Stadt ihn vorladen und mit ihm reden, und wenn er darauf besteht und erklärt: Ich habe keine Lust, sie zu nehmen!
9 So soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm herzutreten und ihm den Schuh von seinem Fuß ausziehen und ihm ins Gesicht spucken und antworten und sprechen: So tue man dem Manne, der das Haus seines Bruders nicht baut!
so soll seine Schwägerin in Gegenwart der Vornehmsten an ihn herantreten, ihm den Schuh von seinem Fuße abziehen, ihm ins Angesicht spucken und anheben und sprechen: So soll es jedem ergehen, der die Familie seines Bruders nicht fortpflanzen will!
10 Und sein Name soll in Israel heißen: Des Barfüßlers Haus.
Und seine Familie soll fortan in Israel Barfüßerfamilie heißen.
11 Wenn Männer miteinander zanken, ein Mann und sein Bruder, und das Weib des einen naht sich, ihren Mann aus der Hand des Schlagenden zu erretten, und ihre Hand ausreckt und ihn bei seiner Scham faßt;
Wenn bei einem Raufhandel zweier Volksgenossen das Weib des einen herzueilt, um ihren Mann aus der Gewalt dessen, der ihn schlägt, zu befreien, und diesen mit ihrer Hand bei den Schamteilen packt,
12 So sollst du ihr die Hand abschneiden, dein Auge soll nicht schonen.
so sollst du ihr die Hand abhauen ohne jedes Erbarmen.
13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel tragen, einen großen und einen kleinen.
Du sollst in deiner Tasche nicht zweierlei Gewichtsteine haben, einen größeren und einen kleineren.
14 Du sollst nicht zweierlei Epha, ein großes und ein kleines, in deinem Hause haben.
Du sollst in deinem Hause nicht zweierlei Hohlmaße haben, ein größeres Epha und ein kleineres.
15 Ganze und gerechte Gewichtsteine sollst du haben; und ein ganzes, gerechtes Epha sollst du haben, auf daß deine Tage verlängert werden auf dem Boden, den Jehovah, dein Gott, dir gibt.
Volles und richtiges Gewicht sollst du haben, volles und richtiges Hohlmaß sollst du haben, damit du lange lebest in dem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, verleiht.
16 Denn ein Greuel ist Jehovah, deinem Gott, ein jeglicher, der solches tut, ein jeglicher, der Verkehrtes tut.
Denn ein Greuel ist Jahwe, deinem Gott, ein jeder, der solches thut, jeder, der ein Unrecht begeht.
17 Gedenke, was Amalek dir tat auf dem Wege, da du aus Ägypten auszogst.
Gedenke daran, was dir die Amalekiter angethan haben unterwegs, als ihr aus Ägypten wegzogt,
18 Wie er dir begegnete auf dem Wege und hinter dir alle Schwächlinge abschnitt, da du matt und müde warst, und er Gott nicht fürch- tete.
wie sie dich ohne irgend welche Furcht vor Gott, als du erschöpft und müde warst, unterwegs überfielen und alle deine ermatteten Nachzügler von dir abschnitten.
19 Und es soll geschehen, wenn dann Jehovah, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden ringsum in dem Lande, das Jehovah, dein Gott, dir als Erbe gibt, es erblich zu besitzen, sollst du das Andenken Amaleks unter dem Himmel auswischen. Vergiß es nicht.
Darum sollst du, wenn dir Jahwe, dein Gott, vor allen deinen Feinden ringsum Ruhe verschafft hat in dem Lande, welches dir Jahwe, dein Gott, zum Erbbesitze verleiht, die Amalekiter bis auf den Namen von der Erde vertilgen; vergiß es nicht!