< 5 Mose 24 >

1 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sich ihr vermählt, und es geschieht, daß sie nicht Gnade findet in seinen Augen, weil er eine Blöße an ihr gefunden hat, daß er einen Scheidebrief schreibt und in ihre Hand gibt und sie aus seinem Haus entläßt;
Wenn jemand ein Weib heimführt und sie ehelicht, sie aber dann sein Wohlgefallen nicht erlangt, weil er etwas Widerwärtiges an ihr entdeckt, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und einhändigt und sie aus seinem Hause entläßt, -
2 Und sie aus seinem Hause ausgeht, und geht und eines anderen Mannes wird;
wenn sie sodann, nachdem sie aus seinem Hause weggezogen ist, weiterhin eines andern Mannes Weib geworden ist,
3 Und der andere Mann sie auch haßt und ihr einen Scheidebrief schreibt, und selben ihr in die Hand gibt, und sie aus seinem Haus entläßt, oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat,
dieser zweite Mann aber, weil er ihr gleichfalls abgeneigt wurde, ihr auch einen Scheidebrief geschrieben und eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen hat -, oder wenn der zweite Mann, der sie als sein Weib heimgeführt hat, gestorben ist:
4 So kann ihr erster Gemahl, der sie entließ, nicht umkehren, sie zu nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden war, denn ein Greuel ist es vor Jehovah, und du sollst keine Sünde bringen über das Land, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe gibt.
so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum heimführen, um sie zum Weibe zu haben, nachdem sie sich hat verunreinigen lassen; denn solches gilt vor Jahwe als ein Greuel, und du sollst das Land, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, nicht mit Sünden beflecken.
5 So ein Mann ein neues Weib genommen hat, so soll er nicht ausziehen in das Heer, noch soll man etwas über ihn entgehen lassen. Er soll bürdelos sein für sein Haus für ein Jahr, und fröhlich sein mit seinem Weib, das er genommen.
Wenn einer neuvermählt ist, so braucht er nicht mit dem Heer auszuziehen, und man soll ihm keinerlei Leistung auferlegen; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus, damit er das Weib, das er heimgeführt hat, erfreue.
6 Man soll nicht Mühle und Mühlstein pfänden, denn die Seele pfändet man damit.
Man soll nicht die Handmühle oder auch bloß den oberen MühIstein als Pfand nehmen, denn das hieße, das Leben selbst zum Pfande nehmen.
7 Wenn ein Mann gefunden wird, der eine Seele stiehlt von seinen Brüdern, von den Söhnen Israel, und ihn mißhandelt und ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben, auf daß du wegschaffst das Böse aus deiner Mitte.
Wenn einer dabei ertappt wird, daß er einen seiner Volksgenossen, einen Israeliten, raubt und ihn gewaltthätig behandelt oder ihn verkauft, so soll ein solcher Menschendieb sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du sehr haltest und tuest nach allem dem, was die Priester, die Leviten, euch weisen. Wie ich denselben geboten habe, sollt ihr halten es zu tun.
Sei auf der Hut vor der Plage des Aussatzes, indem du genau alle die Weisungen beobachtest und befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen; nach den Vorschriften, die ich ihnen gegeben habe, sollt ihr sorgfältig verfahren.
9 Gedenke, was Jehovah, dein Gott, tat der Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten ausginget.
Bedenke, was Jahwe, dein Gott, unterwegs, als ihr aus Ägypten wegzogt, Mirjam widerfahren ließ!
10 Wenn du deinen Genossen irgendein Darlehn ausleihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ein Pfand von ihm zu pfänden.
Wenn du deinem Nächsten irgend welches Darlehn gewährst, so darfst du nicht in sein Haus hineingehen, um ein Pfand von ihm zu erheben;
11 Draußen sollst du stehen, und der Mann, dem du ausleihst, soll dir das Pfand hinausbringen.
draußen sollst du stehen bleiben, und der, dem du leihst, soll das Pfand zu dir hinausbringen.
12 Und wenn der Mann im Elend ist, sollst du dich nicht niederlegen mit seinem Pfande.
Und wenn er ein armer Mann ist, sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen.
13 Du sollst ihm das Pfand zurückgeben, so wie die Sonne untergeht, auf daß er in seinem Gewande sich lege und dich segne; und dir wird es zur Gerechtigkeit vor Jehovah, deinem Gott.
Vielmehr sollst du ihm das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; so wirst du vor Jahwe, deinem Gotte, rechtschaffen dastehen.
14 Du sollst den elenden und dürftigen Tagelöhner nicht unterdrücken, sei er von deinen Brüdern, oder von deinem Fremdling, der in deinem Lande in deinen Toren ist.
Einen armen und bedürftigen Tagelöhner sollst du nicht bedrücken, mag er nun zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremdlingen gehören, die sich in deinem Land in deinen Ortschaften bei dir aufhalten.
15 An seinem Tage sollst du seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen, denn er ist im Elend, und seine Seele erhebt sich danach; auf daß er nicht über dich zu Jehovah rufe und dir es zur Sünde werde.
Je am gleichen Tage sollst du ihm seinen Lohn auszahlen, ehe noch die Sonne untergeht, denn er ist arm und verlangt sehnsüchtig darnach; sonst ruft er Jahwe wider dich an, und du bist einer Verfehlung schuldig.
16 Die Väter sollen nicht sterben um der Söhne willen, und die Söhne sollen nicht um der Väter willen sterben. Jeder Mann soll für seine Sünde sterben!
Es sollen nicht Väter um der Kinder willen, noch Kinder um der Väter willen mit dem Tode bestraft werden; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens getötet werden dürfen.
17 Du sollst dem Fremdling und der Waise, das Recht nicht abwenden, noch der Witwe das Kleid pfänden.
Du sollst nicht das Recht eines Fremdlings oder einer Waise beugen und nicht das Kleid einer Witwe als Pfand nehmen.
18 Und gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten warst, und daß dich Jehovah, dein Gott, von dannen eingelöst hat. Darum gebiete ich dir, dieses Wort zu tun.
Gedenke daran, daß du in Ägypten Sklave warst, und daß dich Jahwe, dein Gott, von dort befreite; darum gebiete ich dir, so zu handeln.
19 Wenn du auf deinem Felde die Ernte eingeerntet und eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, sollst du nicht zurückkehren, sie zu holen. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie sein, auf daß dich Jehovah, dein Gott, segne in allem Tun deiner Hände.
Wenn du auf deinem Felde deine Ernte hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen; den Fremdlingen, Waisen und Witwen soll sie zufallen, auf daß dich Jahwe, dein Gott, bei allem Thun deiner Hände segne.
20 Wenn du deine Olive abgeschlagen, sollst du nicht hinter dir nachpflücken. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll es sein.
Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du nicht hinterher noch die Zweige absuchen; es soll, was noch daran ist, den Fremdlingen, Waisen und Witwen zufallen.
21 Wenn du deinen Weinberg abgelesen, sollst du nicht hinter dir nachlesen. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll es sein.
Wenn du deinen Weinberg aberntest, sollst du nicht hinterher noch Nachlese halten; es soll, was zurückbleibt, den Fremdlingen, Waisen und Witwen zufaIlen.
22 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht warst in Ägyptenland; darum gebiete ich dir, dies Wort zu tun.
Gedenke daran, daß du in Ägypten Sklave warst; darum gebiete ich dir, so zu handeln.

< 5 Mose 24 >