< 5 Mose 23 >

1 Kein Zermalmter oder an dem Gliede Verwachsener soll in die Versammlung Jehovahs kommen.
»Keiner, dem die Hoden zerquetscht oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.
2 Kein Bastard soll in die Versammlung Jehovahs kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovahs kommen.
Kein Bastard darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen des Betreffenden darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden. –
3 Kein Ammoniter und kein Moabiter soll in die Versammlung Jehovahs kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovahs kommen in Ewigkeit.
Kein Ammoniter und kein Moabiter darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen von ihnen darf jemals in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden,
4 Darum daß sie nicht mit Brot und mit Wasser vor euch kamen auf dem Wege, da ihr aus Ägypten auszogt und daß sie gegen dich Bileam, Beors Sohn, aus Pethor in Aram der beiden Flüsse gedungen, dir zu fluchen;
deshalb weil sie euch auf eurer Wanderung, als ihr aus Ägypten auszogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien gegen dich in Sold genommen haben, damit er dich verfluche.
5 Aber Jehovah, dein Gott, wollte nicht hören auf Bileam, und Jehovah, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch zum Segen, weil Jehovah, dein Gott, dich liebte.
Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht erhören, sondern der HERR, dein Gott, verwandelte dir den Fluch in Segen; denn der HERR, dein Gott, hat dich lieb.
6 Du sollst nicht ihrem Frieden, noch ihrem Wohlergehen nachfragen all deine Tage ewiglich.
Sei niemals, solange du lebst, darauf bedacht, ihnen etwas Gutes oder eine Liebe zu erweisen! –
7 Du sollst nicht den Edomiter für Greuel halten, denn er ist dein Bruder, nicht sollst du für Greuel halten den Ägypter, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen.
Einen Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. – Einen Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast als Gast in seinem Lande gewohnt.
8 Söhne, die ihnen geboren werden, dürfen im dritten Geschlecht in die Versammlung Jehovahs hineinkommen.
Von den Kindern, die ihnen geboren werden, dürfen die zum dritten Geschlecht Gehörenden in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.«
9 Wenn du in das Lager ausziehst wider deine Feinde, so hüte dich vor jedem bösen Dinge.
»Wenn du als Kriegsherr gegen deine Feinde ausziehst, so sollst du dich vor allem Ungehörigen hüten.
10 Wenn unter dir ein Mann nicht rein ist von einem Begegnis in der Nacht, so soll er hinaus zum Lager gehen und nicht in die Mitte des Lagers kommen.
Ist ein Mann unter dir, der infolge eines nächtlichen Begegnisses unrein geworden ist, so soll er aus dem Lager hinausgehen: er darf nicht wieder in das Lager hineinkommen;
11 Und es geschehe, wenn es sich wendet gegen Abend, bade er sich im Wasser; und mit der Sonne Untergang darf er inmitten des Lagers hineinkommen.
gegen Abend soll er dann eine Waschung an sich vornehmen und darf hierauf bei Sonnenuntergang ins Lager zurückkehren.
12 Du sollst einen Platz haben außerhalb des Lagers, daß du hinausgehst dort hinaus.
Auch sollst du außerhalb des Lagers einen Seitenplatz haben, wohin du austreten kannst;
13 Und du sollst ein Schäuflein haben bei deinen Gerätschaften, und wenn du dich draußen hinsetzest, damit graben und dich zurückwenden, zu bedecken, was von dir gegangen ist.
und unter deinen Geräten sollst du einen Spaten haben, mit dem du, wenn du draußen deine Notdurft verrichtest, ein Loch graben und deinen Unrat wieder bedecken sollst.
14 Denn Jehovah, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, dich zu erretten und deine Feinde vor dir hinzugeben. Und dein Lager soll heilig sein, auf daß Er keine Blöße bei dir sehe und Sich von dir zurückwende.
Denn der HERR, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu erretten und deine Feinde dir preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nichts Häßliches bei dir wahrnimmt und sich nicht von dir abwendet.«
15 Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn überantworten, wenn er von seinem Herrn zu dir sich errettet hat.
»Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern:
16 Laß ihn bei dir wohnen in deiner Mitte, an dem Orte, den er sich in einem deiner Tore erwählt, wo es ihm gut dünkt, und sollst ihn nicht bedrücken.
er soll bei dir, in deiner Mitte, wohnen an dem Ort, den er in einer deiner Ortschaften erwählt, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihm keine Schwierigkeiten machen! –
17 Es soll kein Buhlmädchen sein unter den Töchtern Israels, noch ein Buhlknabe unter den Söhnen Israels.
Unter den Töchtern der Israeliten soll es keine der Unzucht geweihte Dirne geben, und unter den Söhnen der Israeliten soll es keinen zur Unzucht bestimmten Buhler geben.
18 Du sollst nicht den Lohn einer Buhlerin oder den Preis eines Hundes für irgendein Gelübde in das Haus Jehovahs, deines Gottes, bringen, denn beides ist ein Greuel Jehovah, deinem Gott.
Du darfst keinen Hurenlohn und kein Hundegeld aus irgendeinem Gelübde in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen; denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, sind sie alle beide. –
19 Du sollst nicht Zins nehmen von deinem Bruder, Zins an Silber, Zins an Speise, Zins von sonst etwas, das man verzinsen kann.
Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins verlangen, weder für geliehenes Geld, noch für gelieferte Lebensmittel, noch für irgend etwas anderes, das man gegen Zinsen verleihen kann.
20 Vom Ausländer magst du Zins nehmen, aber von deinem Bruder sollst du keinen Zins nehmen; auf daß Jehovah, dein Gott, dich segne in allem, wo du deine Hand ausreckst in dem Lande, in das du hineinkommen sollst, es einzunehmen.
Von einem Ausländer magst du dir Zinsen zahlen lassen, nicht aber von einem deiner Volksgenossen, damit der HERR, dein Gott, dich bei allen deinen Unternehmungen segnet in dem Lande, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. –
21 Wenn du Jehovah, deinem Gott, ein Gelübde gelobst, so sollst du nicht zögern, es zu vollbringen; denn Jehovah, dein Gott, wird es fordern von dir, und es wird dir zu Sünde werden.
Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde leistest, so säume nicht, es zu erfüllen! denn der HERR, dein Gott, wird es sicherlich von dir fordern, und du würdest dir eine Verschuldung aufgeladen haben.
22 Wenn du unterlässest zu geloben, so ist es dir keine Sünde.
Wenn du aber das Geloben unterläßt, so ziehst du dir dadurch keine Verschuldung zu;
23 Was von deinen Lippen ausgeht, das halte und tue, wie du Jehovah, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde geredet hast.
nur was deine Lippen ausgesprochen haben, mußt du auch halten und ausführen, weil du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde ausgesprochen hast. –
24 Wenn du in deines Genossen Weinberg kommst, so magst du Weinbeeren essen nach deinem Begehr, bis du satt bist, aber du sollst keine in dein Gefäß tun.
Wenn du in den Weinberg eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Trauben nach deinem Begehren essen, bis du satt bist; aber in dein Gefäß darfst du keine tun.
25 Wenn du in die stehende Saat deines Genossen kommst, so magst du mit deiner Hand Ähren abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über die stehende Saat deines Genossen schwingen.
Wenn du an das Kornfeld eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Ähren mit der Hand abpflücken; aber eine Sichel darfst du nicht an das Getreide eines deiner Volksgenossen legen. –

< 5 Mose 23 >