< 5 Mose 23 >

1 Kein Zermalmter oder an dem Gliede Verwachsener soll in die Versammlung Jehovahs kommen.
Der Gemeinde Jahwes darf keiner angehören, der durch Hodenzerquetschung oder durch das Abschneiden der Harnröhre verstümmelt ist.
2 Kein Bastard soll in die Versammlung Jehovahs kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovahs kommen.
Der Gemeinde Jahwes darf kein Bastard angehören; keiner, der auch nur im zehnten Gliede von einem solchen abstammt, darf der Gemeinde Jahwes angehören.
3 Kein Ammoniter und kein Moabiter soll in die Versammlung Jehovahs kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovahs kommen in Ewigkeit.
Kein Ammoniter oder Moabiter darf der Gemeinde Jahwes angehören; niemals soll einer, der auch nur im zehnten Gliede von ihnen abstammt, der Gemeinde Jahwes angehören dürfen,
4 Darum daß sie nicht mit Brot und mit Wasser vor euch kamen auf dem Wege, da ihr aus Ägypten auszogt und daß sie gegen dich Bileam, Beors Sohn, aus Pethor in Aram der beiden Flüsse gedungen, dir zu fluchen;
weil sie euch unterwegs, als ihr aus Ägypten wegzogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und wider dich aus Pethor in Mesopotamien Bileam, den Sohn Beors, gedungen haben, um dich zu verfluchen.
5 Aber Jehovah, dein Gott, wollte nicht hören auf Bileam, und Jehovah, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch zum Segen, weil Jehovah, dein Gott, dich liebte.
Aber Jahwe, dein Gott, war nicht willens, auf Bileam zu hören, vielmehr verwandelte dir Jahwe, dein Gott, den Fluch in Segen; denn Jahwe, dein Gott, hatte dich lieb.
6 Du sollst nicht ihrem Frieden, noch ihrem Wohlergehen nachfragen all deine Tage ewiglich.
Du sollst, so lange du lebst, niemals auf ihr Wohlergehen und ihr Glück bedacht sein.
7 Du sollst nicht den Edomiter für Greuel halten, denn er ist dein Bruder, nicht sollst du für Greuel halten den Ägypter, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen.
Die Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn sie sind deine Brüder; auch die Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast in ihrem Land als Fremdling geweilt.
8 Söhne, die ihnen geboren werden, dürfen im dritten Geschlecht in die Versammlung Jehovahs hineinkommen.
Solche Nachkommen von ihnen, die ihnen im dritten Gliede geboren werden, dürfen der Gemeinde Jahwes angehören.
9 Wenn du in das Lager ausziehst wider deine Feinde, so hüte dich vor jedem bösen Dinge.
Wenn du im Kriege gegen deine Feinde ein Lager beziehst, so hüte dich vor allem Ungehörigen.
10 Wenn unter dir ein Mann nicht rein ist von einem Begegnis in der Nacht, so soll er hinaus zum Lager gehen und nicht in die Mitte des Lagers kommen.
Wenn einer unter dir ist, der infolge eines nächtlichen Begebnisses unrein geworden ist, soll er sich hinaus vor das Lager begeben und darf nicht ins Lager hineinkommen;
11 Und es geschehe, wenn es sich wendet gegen Abend, bade er sich im Wasser; und mit der Sonne Untergang darf er inmitten des Lagers hineinkommen.
erst wenn er sich gegen Abend gewaschen hat, darf er um Sonnenuntergang wieder hinein ins Lager kommen.
12 Du sollst einen Platz haben außerhalb des Lagers, daß du hinausgehst dort hinaus.
Auch sollst du einen bestimmten Ort außerhalb des Lagers haben, an den du dich hinauszubegeben hast;
13 Und du sollst ein Schäuflein haben bei deinen Gerätschaften, und wenn du dich draußen hinsetzest, damit graben und dich zurückwenden, zu bedecken, was von dir gegangen ist.
und unter deinen Geräten sollst du einen Pflock haben: mit dem sollst du, wenn du dich draußen niederkauern mußt, ein Loch graben und es dann zur Bedeckung deines Unrats wieder zuscharren.
14 Denn Jehovah, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, dich zu erretten und deine Feinde vor dir hinzugeben. Und dein Lager soll heilig sein, auf daß Er keine Blöße bei dir sehe und Sich von dir zurückwende.
Denn Jahwe, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu schützen und dir deine Feinde preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nicht irgend etwas Widerliches an dir sehe und sich von dir zurückziehe.
15 Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn überantworten, wenn er von seinem Herrn zu dir sich errettet hat.
Einen Sklaven, der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.
16 Laß ihn bei dir wohnen in deiner Mitte, an dem Orte, den er sich in einem deiner Tore erwählt, wo es ihm gut dünkt, und sollst ihn nicht bedrücken.
Er soll bei dir innerhalb deiner Grenzen bleiben dürfen, an dem Orte, den er erwählen wird, in einer deiner Ortschaften, wo es ihm gefällt, ohne daß du ihn belästigen darfst.
17 Es soll kein Buhlmädchen sein unter den Töchtern Israels, noch ein Buhlknabe unter den Söhnen Israels.
Es soll unter den israelitischen Mädchen keine im Dienst einer heidnischen Gottheit der Unzucht Geweihte geben, noch darf es unter den israelitischen Knaben einen Geweihten geben.
18 Du sollst nicht den Lohn einer Buhlerin oder den Preis eines Hundes für irgendein Gelübde in das Haus Jehovahs, deines Gottes, bringen, denn beides ist ein Greuel Jehovah, deinem Gott.
Du darfst nicht aus Anlaß irgend welches Gelübdes Hurenlohn oder Hundegeld in das Haus Jahwes, deines Gottes, bringen, denn auch dieses beides ist Jahwe, deinem Gott, ein Greuel.
19 Du sollst nicht Zins nehmen von deinem Bruder, Zins an Silber, Zins an Speise, Zins von sonst etwas, das man verzinsen kann.
Von deinem Volksgenossen darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld, noch für Speise, noch für irgend etwas anderes, das man auf Zins leihen kann.
20 Vom Ausländer magst du Zins nehmen, aber von deinem Bruder sollst du keinen Zins nehmen; auf daß Jehovah, dein Gott, dich segne in allem, wo du deine Hand ausreckst in dem Lande, in das du hineinkommen sollst, es einzunehmen.
Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber von deinem Volksgenossen darfst du keine fordern, damit dich Jahwe, dein Gott, in allem segne, was deine Hand unternimmt in dem Lande, in das du einziehst, um es in Besitz zu nehmen.
21 Wenn du Jehovah, deinem Gott, ein Gelübde gelobst, so sollst du nicht zögern, es zu vollbringen; denn Jehovah, dein Gott, wird es fordern von dir, und es wird dir zu Sünde werden.
Wenn du Jahwe, deinem Gotte, ein Gelübde thust, so zögere nicht, es zu erfüllen; denn sonst wird es Jahwe, dein Gott, von dir fordern, und du wärest eines Vergehens schuldig.
22 Wenn du unterlässest zu geloben, so ist es dir keine Sünde.
Wenn du aber auf das Geloben verzichtest, so bist du deshalb keines Vergehens schuldig.
23 Was von deinen Lippen ausgeht, das halte und tue, wie du Jehovah, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde geredet hast.
Was du einmal ausgesprochen hast, sollst du halten und dementsprechend handeln, wie du Jahwe, deinem Gotte, freiwillig gelobt, und was dein Mund ausgesprochen hat.
24 Wenn du in deines Genossen Weinberg kommst, so magst du Weinbeeren essen nach deinem Begehr, bis du satt bist, aber du sollst keine in dein Gefäß tun.
Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen, so viel du Lust hast, bis du satt bist, aber in dein Gefäß darfst du nichts thun.
25 Wenn du in die stehende Saat deines Genossen kommst, so magst du mit deiner Hand Ähren abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über die stehende Saat deines Genossen schwingen.
Wenn du in das in Halmen stehende Getreide deines Nächsten kommst, darfst du dir Ähren mit der Hand abreißen, aber die Sichel darfst du nicht über die Halme deines Nächsten schwingen.

< 5 Mose 23 >