< 5 Mose 22 >
1 Du sollst den Ochsen deines Bruders oder sein Kleinvieh nicht sich verlaufen sehen und dich denselben entziehen, sondern sie zurück zu deinem Bruder bringen.
2 Und ist dein Bruder nicht nahe bei dir, und du kennst ihn nicht, so nimm sie zu dir mitten in dein Haus, daß es bei dir sei, bis dein Bruder nachfragt und du es ihm zurückgibst.
3 Und also sollst du tun mit seinem Esel, und sollst also tun mit seinem Gewand, und also tun mit allem Verlorenen deines Bruders, das von ihm verloren wird. So du es findest, vermagst du nicht dich zu entziehen.
4 Du sollst den Esel deines Bruders oder seinen Ochsen nicht auf dem Wege fallen sehen und dich denselben entziehen; sondern sollst sie mit ihm aufrichten.
5 Mannesgeräte soll auf keinem Weibe sein, und das Gewand eines Weibes soll kein Mann anziehen, denn ein jeder, der solches tut, ist Jehovah, deinem Gott, ein Greuel.
6 Triffst du ein Vogelnest vor dir auf einem Weg auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit einer Brut oder Eiern, und die Mutter sitzt auf der Brut oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen aufnehmen.
7 Entlaß die Mutter und nimm für dich die Jungen, auf daß es dir gut ergehe und du die Tage verlängerst.
8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach, daß du nicht Blut ladest auf dein Haus, so jemand davon hinunterfiele.
9 Säe nicht zweierlei in deinem Weinberg, daß nicht die Fülle des Samens, den du säst, samt dem Ertrag des Weinbergs dem Heiligtum verfalle.
10 Du sollst nicht pflügen mit einem Ochsen und einem Esel zusammen.
11 Du sollst nicht anziehen Zeug von zweierlei Stoff, Wolle und Flachs zusammen;
12 Fransen sollst du dir machen an den vier Zipfeln deines Mantels, mit dem du dich bedeckst.
13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und geht ein zu ihr und haßt sie,
14 Und legt ihr erdichtete Dinge bei, und bringt einen bösen Namen aus über sie und sagt: Dies Weib habe ich genommen und mich ihr genaht, aber die Jungfrauschaft bei ihr nicht gefunden,
15 Da sollen der Vater des Mädchens und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauschaft des Mädchens nehmen und zu den Ältesten der Stadt nach dem Tore hinausbringen.
16 Und der Vater des Mädchens spreche zu den Ältesten: Meine Tochter habe ich diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie.
17 Und siehe, er legt ihr erdichtete Dinge bei und sagt: Ich habe bei deiner Tochter die Jungfrauschaft nicht gefunden. Und das hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen ausbreiten das Gewand vor den Ältesten der Stadt.
18 Und die Ältesten dieser Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen.
19 Und sollen ihn büßen um hundert Schekel Silbers, und es dem Vater des Mädchens geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau Israels ausbrachte; und sie soll sein Weib sein, und er vermag nicht sie zu entlassen alle Tage.
20 Ist aber dieses Wort wahr und hat sich keine Jungfrauschaft bei dem Mädchen gefunden;
21 So führe man das Mädchen hinaus an den Eingang von ihres Vaters Haus, und die Männer der Stadt sollen sie steinigen mit Steinen, daß sie stirbt; denn sie hat Torheit getan in Israel, daß sie in ihres Vaters Hause gebuhlt hat; und du sollst wegschaffen das Böse aus deiner Mitte.
22 Wenn ein Mann gefunden wird bei einem Weibe liegen, die einem Gemahl vermählt ist, so sollen sie beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe lag und das Weib, und du sollst wegschaffen das Böse aus Israel.
23 Ist ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt und ein Mann findet sie in der Stadt und liegt bei ihr,
24 So sollt ihr sie beide nach dem Tore dieser Stadt hinausführen und sie steinigen mit Steinen, daß sie sterben: das Mädchen, weil sie nicht geschrien hat in der Stadt, und den Mann, weil er das Weib seines Genossen geschwächt hat. Und du sollst wegschaffen das Böse aus deiner Mitte.
25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann faßt sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr lag, alleine sterben.
26 Dem Mädchen tue aber nichts; denn auf dem Mädchen ist keine Todsünde; denn wie wenn ein Mann sich aufmacht über seinen Genossen und ihn totschlägt, so ist diese Sache.
27 Denn auf dem Felde hat er sie gefunden. Das verlobte Mädchen schrie, aber niemand half ihr.
28 Wenn aber ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, findet, die nicht verlobt ist, und sie erfaßt und liegt bei ihr und man findet sie:
29 So soll der Mann, der bei ihr gelegen, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silbers geben, und sie soll sein Weib sein; weil er sie geschwächt hat, vermag er sie nicht zu entlassen alle seine Tage.
30 Kein Mann soll seines Vaters Weib nehmen, noch seines Vaters Decke aufdecken.