< 5 Mose 22 >
1 Du sollst den Ochsen deines Bruders oder sein Kleinvieh nicht sich verlaufen sehen und dich denselben entziehen, sondern sie zurück zu deinem Bruder bringen.
»Wenn du siehst, daß das Rind eines deiner Volksgenossen oder ein Stück seines Kleinviehs sich verlaufen hat, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht versagen, sollst sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.
2 Und ist dein Bruder nicht nahe bei dir, und du kennst ihn nicht, so nimm sie zu dir mitten in dein Haus, daß es bei dir sei, bis dein Bruder nachfragt und du es ihm zurückgibst.
Wenn aber dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Volksgenosse es sucht: dann gib es ihm zurück.
3 Und also sollst du tun mit seinem Esel, und sollst also tun mit seinem Gewand, und also tun mit allem Verlorenen deines Bruders, das von ihm verloren wird. So du es findest, vermagst du nicht dich zu entziehen.
Ebenso sollst du es mit seinem Esel und ebenso mit einem Kleidungsstück von ihm machen, überhaupt mit allem, was einem von deinen Volksgenossen verlorengeht oder ihm abhanden kommt und was du findest: du darfst ihm deine Hilfe nicht versagen. –
4 Du sollst den Esel deines Bruders oder seinen Ochsen nicht auf dem Wege fallen sehen und dich denselben entziehen; sondern sollst sie mit ihm aufrichten.
Wenn du den Esel oder das Rind eines deiner Volksgenossen auf dem Wege zusammengebrochen daliegen siehst, sollst du ihm deine Hilfe nicht versagen, vielmehr sollst du das Tier mit ihm wieder auf die Beine bringen.«
5 Mannesgeräte soll auf keinem Weibe sein, und das Gewand eines Weibes soll kein Mann anziehen, denn ein jeder, der solches tut, ist Jehovah, deinem Gott, ein Greuel.
»Eine Frau soll keine Männerkleider tragen und ein Mann keine Frauenkleider anziehen; denn wer dieses tut, ist für den HERRN, deinen Gott, ein Greuel. –
6 Triffst du ein Vogelnest vor dir auf einem Weg auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit einer Brut oder Eiern, und die Mutter sitzt auf der Brut oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen aufnehmen.
Wenn dir bei einer Wanderung ein Vogelnest auf irgendeinem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern zu Gesicht kommt und die Vogelmutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Vogelmutter samt den Jungen nehmen;
7 Entlaß die Mutter und nimm für dich die Jungen, auf daß es dir gut ergehe und du die Tage verlängerst.
laß vielmehr die Mutter fliegen und nimm dir nur die Jungen, damit es dir wohl ergeht und du lange lebst. –
8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach, daß du nicht Blut ladest auf dein Haus, so jemand davon hinunterfiele.
Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer an deinem Dach anbringen, damit du keine Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn jemand von ihm abstürzen sollte. –
9 Säe nicht zweierlei in deinem Weinberg, daß nicht die Fülle des Samens, den du säst, samt dem Ertrag des Weinbergs dem Heiligtum verfalle.
Du darfst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächsen bepflanzen, damit nicht der volle Weinbergertrag, sowohl die Anpflanzung, die du gemacht hast, als auch der Ertrag des Weinbergs, dem Heiligtum verfällt. –
10 Du sollst nicht pflügen mit einem Ochsen und einem Esel zusammen.
Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zusammen ackern. –
11 Du sollst nicht anziehen Zeug von zweierlei Stoff, Wolle und Flachs zusammen;
Du sollst kein Zeug von verschiedenartigen Stoffen anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammen hergestellt ist. –
12 Fransen sollst du dir machen an den vier Zipfeln deines Mantels, mit dem du dich bedeckst.
An den vier Zipfeln deines Obergewandes, mit dem du dich umhüllst, sollst du dir Quasten anbringen.«
13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und geht ein zu ihr und haßt sie,
»Wenn ein Mann eine Frau geheiratet und mit ihr ehelich gelebt hat, dann aber ihrer überdrüssig wird
14 Und legt ihr erdichtete Dinge bei, und bringt einen bösen Namen aus über sie und sagt: Dies Weib habe ich genommen und mich ihr genaht, aber die Jungfrauschaft bei ihr nicht gefunden,
und ihr schandbare Dinge, die nur Gerede sind, zur Last legt und sie in üblen Ruf bringt, indem er sagt: ›Diese Frau habe ich geheiratet, aber als ich mich ihr nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden‹,
15 Da sollen der Vater des Mädchens und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauschaft des Mädchens nehmen und zu den Ältesten der Stadt nach dem Tore hinausbringen.
so sollen die Eltern der jungen Frau die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau nehmen und vor die Ältesten der Ortschaft an das Tor hinausbringen;
16 Und der Vater des Mädchens spreche zu den Ältesten: Meine Tochter habe ich diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie.
dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: ›Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er ist ihrer überdrüssig geworden
17 Und siehe, er legt ihr erdichtete Dinge bei und sagt: Ich habe bei deiner Tochter die Jungfrauschaft nicht gefunden. Und das hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen ausbreiten das Gewand vor den Ältesten der Stadt.
und legt ihr nun schandbare Dinge, die nichts als Gerede sind, zur Last, indem er behauptet: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden –, und hier sind doch die Beweise für die Jungfräulichkeit meiner Tochter!‹ Und sie (die Eltern) sollen dabei das betreffende Stück Zeug vor den Ältesten der Ortschaft ausbreiten.
18 Und die Ältesten dieser Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen.
Hierauf sollen die Ältesten jener Ortschaft den Mann ergreifen und ihn züchtigen;
19 Und sollen ihn büßen um hundert Schekel Silbers, und es dem Vater des Mädchens geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau Israels ausbrachte; und sie soll sein Weib sein, und er vermag nicht sie zu entlassen alle Tage.
auch sollen sie ihm eine Geldstrafe von hundert Silberschekeln auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine israelitische Jungfrau in üblen Ruf gebracht hat. Auch soll sie ihm dann als Frau angehören, die er zeitlebens nicht entlassen kann.
20 Ist aber dieses Wort wahr und hat sich keine Jungfrauschaft bei dem Mädchen gefunden;
Wenn aber jene Behauptung: ›Es ist kein Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau gefunden worden‹ auf Wahrheit beruht,
21 So führe man das Mädchen hinaus an den Eingang von ihres Vaters Haus, und die Männer der Stadt sollen sie steinigen mit Steinen, daß sie stirbt; denn sie hat Torheit getan in Israel, daß sie in ihres Vaters Hause gebuhlt hat; und du sollst wegschaffen das Böse aus deiner Mitte.
so soll man die junge Frau an den Eingang ihres Vaterhauses führen, und die Männer der betreffenden Ortschaft sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, indem sie in ihrem Vaterhause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen!«
22 Wenn ein Mann gefunden wird bei einem Weibe liegen, die einem Gemahl vermählt ist, so sollen sie beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe lag und das Weib, und du sollst wegschaffen das Böse aus Israel.
»Wird ein Mann im Ehebruch mit der Ehefrau eines andern ertappt, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel wegschaffen!
23 Ist ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt und ein Mann findet sie in der Stadt und liegt bei ihr,
Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist und jemand sie innerhalb der Ortschaft trifft und ihr beiwohnt,
24 So sollt ihr sie beide nach dem Tore dieser Stadt hinausführen und sie steinigen mit Steinen, daß sie sterben: das Mädchen, weil sie nicht geschrien hat in der Stadt, und den Mann, weil er das Weib seines Genossen geschwächt hat. Und du sollst wegschaffen das Böse aus deiner Mitte.
so sollt ihr sie beide zum Tor der betreffenden Ortschaft hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen deshalb, weil sie in der Ortschaft nicht um Hilfe geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Braut eines andern entehrt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen! –
25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann faßt sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr lag, alleine sterben.
Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde angetroffen und sie ergriffen und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr Gewalt angetan hat, allein sterben;
26 Dem Mädchen tue aber nichts; denn auf dem Mädchen ist keine Todsünde; denn wie wenn ein Mann sich aufmacht über seinen Genossen und ihn totschlägt, so ist diese Sache.
dem Mädchen aber soll man nichts tun: sie hat sich kein todeswürdiges Verbrechen zuschulden kommen lassen; denn es verhält sich in diesem Falle ebenso, wie wenn ein Mann einen andern überfällt und ihn ums Leben bringt.
27 Denn auf dem Felde hat er sie gefunden. Das verlobte Mädchen schrie, aber niemand half ihr.
Er hat sie ja auf dem Felde getroffen; und wenn das verlobte Mädchen auch geschrien hätte, so würde doch kein Retter für sie dagewesen sein. –
28 Wenn aber ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, findet, die nicht verlobt ist, und sie erfaßt und liegt bei ihr und man findet sie:
Wenn ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft und sie ergreift und ihr beiwohnt und man ihn ertappt,
29 So soll der Mann, der bei ihr gelegen, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silbers geben, und sie soll sein Weib sein; weil er sie geschwächt hat, vermag er sie nicht zu entlassen alle seine Tage.
so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und sie soll ihm als Frau angehören; zur Strafe dafür, daß er sie entehrt hat, darf er sie zeitlebens nicht entlassen. –
30 Kein Mann soll seines Vaters Weib nehmen, noch seines Vaters Decke aufdecken.
Niemand darf die Frau seines Vaters zum Weibe nehmen und überhaupt nicht die Bettdecke seines Vaters aufdecken.«