< 5 Mose 22 >

1 Du sollst den Ochsen deines Bruders oder sein Kleinvieh nicht sich verlaufen sehen und dich denselben entziehen, sondern sie zurück zu deinem Bruder bringen.
Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen.
2 Und ist dein Bruder nicht nahe bei dir, und du kennst ihn nicht, so nimm sie zu dir mitten in dein Haus, daß es bei dir sei, bis dein Bruder nachfragt und du es ihm zurückgibst.
Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück.
3 Und also sollst du tun mit seinem Esel, und sollst also tun mit seinem Gewand, und also tun mit allem Verlorenen deines Bruders, das von ihm verloren wird. So du es findest, vermagst du nicht dich zu entziehen.
Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.
4 Du sollst den Esel deines Bruders oder seinen Ochsen nicht auf dem Wege fallen sehen und dich denselben entziehen; sondern sollst sie mit ihm aufrichten.
Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten.
5 Mannesgeräte soll auf keinem Weibe sein, und das Gewand eines Weibes soll kein Mann anziehen, denn ein jeder, der solches tut, ist Jehovah, deinem Gott, ein Greuel.
Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott.
6 Triffst du ein Vogelnest vor dir auf einem Weg auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit einer Brut oder Eiern, und die Mutter sitzt auf der Brut oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen aufnehmen.
Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen;
7 Entlaß die Mutter und nimm für dich die Jungen, auf daß es dir gut ergehe und du die Tage verlängerst.
du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst.
8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach, daß du nicht Blut ladest auf dein Haus, so jemand davon hinunterfiele.
Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele.
9 Säe nicht zweierlei in deinem Weinberg, daß nicht die Fülle des Samens, den du säst, samt dem Ertrag des Weinbergs dem Heiligtum verfalle.
Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. -
10 Du sollst nicht pflügen mit einem Ochsen und einem Esel zusammen.
Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. -
11 Du sollst nicht anziehen Zeug von zweierlei Stoff, Wolle und Flachs zusammen;
Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen.
12 Fransen sollst du dir machen an den vier Zipfeln deines Mantels, mit dem du dich bedeckst.
Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst.
13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und geht ein zu ihr und haßt sie,
Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie
14 Und legt ihr erdichtete Dinge bei, und bringt einen bösen Namen aus über sie und sagt: Dies Weib habe ich genommen und mich ihr genaht, aber die Jungfrauschaft bei ihr nicht gefunden,
und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden! -
15 Da sollen der Vater des Mädchens und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauschaft des Mädchens nehmen und zu den Ältesten der Stadt nach dem Tore hinausbringen.
so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen;
16 Und der Vater des Mädchens spreche zu den Ältesten: Meine Tochter habe ich diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie.
und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie;
17 Und siehe, er legt ihr erdichtete Dinge bei und sagt: Ich habe bei deiner Tochter die Jungfrauschaft nicht gefunden. Und das hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen ausbreiten das Gewand vor den Ältesten der Stadt.
und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18 Und die Ältesten dieser Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen.
Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen;
19 Und sollen ihn büßen um hundert Schekel Silbers, und es dem Vater des Mädchens geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau Israels ausbrachte; und sie soll sein Weib sein, und er vermag nicht sie zu entlassen alle Tage.
und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. -
20 Ist aber dieses Wort wahr und hat sich keine Jungfrauschaft bei dem Mädchen gefunden;
Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden,
21 So führe man das Mädchen hinaus an den Eingang von ihres Vaters Haus, und die Männer der Stadt sollen sie steinigen mit Steinen, daß sie stirbt; denn sie hat Torheit getan in Israel, daß sie in ihres Vaters Hause gebuhlt hat; und du sollst wegschaffen das Böse aus deiner Mitte.
so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
22 Wenn ein Mann gefunden wird bei einem Weibe liegen, die einem Gemahl vermählt ist, so sollen sie beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe lag und das Weib, und du sollst wegschaffen das Böse aus Israel.
Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen.
23 Ist ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt und ein Mann findet sie in der Stadt und liegt bei ihr,
Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,
24 So sollt ihr sie beide nach dem Tore dieser Stadt hinausführen und sie steinigen mit Steinen, daß sie sterben: das Mädchen, weil sie nicht geschrien hat in der Stadt, und den Mann, weil er das Weib seines Genossen geschwächt hat. Und du sollst wegschaffen das Böse aus deiner Mitte.
so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: Das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. -
25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann faßt sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr lag, alleine sterben.
Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.
26 Dem Mädchen tue aber nichts; denn auf dem Mädchen ist keine Todsünde; denn wie wenn ein Mann sich aufmacht über seinen Genossen und ihn totschlägt, so ist diese Sache.
Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache.
27 Denn auf dem Felde hat er sie gefunden. Das verlobte Mädchen schrie, aber niemand half ihr.
Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie.
28 Wenn aber ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, findet, die nicht verlobt ist, und sie erfaßt und liegt bei ihr und man findet sie:
Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:
29 So soll der Mann, der bei ihr gelegen, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silbers geben, und sie soll sein Weib sein; weil er sie geschwächt hat, vermag er sie nicht zu entlassen alle seine Tage.
so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.
30 Kein Mann soll seines Vaters Weib nehmen, noch seines Vaters Decke aufdecken.
Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.

< 5 Mose 22 >