< 5 Mose 21 >

1 Wenn ein Erschlagener, auf dem Felde gefallen, gefunden wird auf dem Boden, den dir Jehovah, dein Gott, gibt einzunehmen, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat,
»Wenn man in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum gibt, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, von dem nicht bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
2 So sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und messen nach den Städten hin, die rings um den Erschlagenen sind.
so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen bis zu den Ortschaften abmessen, die rings um den Erschlagenen liegen.
3 Und es soll geschehen, daß, welche Stadt dem Erschlagenen die nächste ist, derselben Stadt Älteste sollen eine Kalbe vom Rind nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden, die noch an keinem Joche gezogen hat,
Dann sollen die Ältesten derjenigen Ortschaft, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit benutzt und noch nie ins Joch gespannt worden ist,
4 Und die Ältesten dieser Stadt sollen die Kalbe hinabbringen an einen Bach, der nicht bebaut noch besät wird, und dort der Kalbe das Genick brechen in den Bach.
und die Ältesten der betreffenden Ortschaft sollen die Kuh zu einem immerfließenden Bach hinführen, in dem nicht gearbeitet und an dem nicht gesät wird, und sollen der Kuh dort das Genick brechen, so daß das Blut in den Bach hineinfließt.
5 Und es sollen hinzutreten die Priester, die Söhne Levis, denn sie hat erwählt Jehovah, dein Gott, Ihm Dienst zu tun und im Namen Jehovahs zu segnen, und nach ihrem Munde geschehe jeder Rechtshandel und Schlag.
Hierauf sollen die Priester vom Stamm Levi herantreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, damit sie ihm dienen und im Namen des HERRN segnen, und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtshandel und jedem Verbrechen verfahren werden.
6 Und alle Ältesten derselben Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände waschen über der Kalbe, der im Bach das Genick gebrochen worden.
Dann sollen alle Ältesten der betreffenden Ortschaft, weil sie dem Erschlagenen am nächsten wohnen, über der Kuh, der man das Genick in den Bach hinein gebrochen hat, ihre Hände waschen
7 Und sollen antworten und sprechen: Unsere Hände haben dies Blut nicht vergossen und unsere Augen haben es nicht gesehen.
und mit erhobener Stimme aussagen: ›Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben nichts von der Tat gesehen!
8 Sühne dein Volk Israel, das Du eingelöst hast, o Jehovah, und bringe nicht unschuldig Blut inmitten deines Volkes Israel. So sollen sie von dem Blute gesühnt sein.
Vergib, o HERR, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht für unschuldig in seiner Mitte vergossenes Blut verantwortlich!‹ Dann wird die Blutschuld für sie gesühnt sein!
9 Und du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen wenn du tust, was recht ist in den Augen Jehovahs.
So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, indem du das tust, was in den Augen des HERRN das Richtige ist.«
10 So du ausgehst zum Streite wider deine Feinde, und Jehovah, dein Gott, ihn in deine Hand gibt, und du von ihm gefangen nimmst,
»Wenn du zum Kriege gegen deine Feinde ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt und du Gefangene von ihnen erbeutest
11 Und siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Gefallen an ihr und nimmst sie dir zum Weibe,
und du unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt siehst und sie liebgewinnst, so daß du sie zur Frau nehmen möchtest,
12 So bringe sie hinein in deines Hauses Mitte; und laß sie ihr Haupt scheren und ihre Nägel zurechtmachen.
so sollst du sie in dein Haus hineinführen; sie schere sich dann das Haupt, beschneide ihre Nägel,
13 Und sie lege ab von sich das Gewand ihrer Gefangenschaft und sitze in deinem Haus und beweine ihren Vater und ihre Mutter einen Monat der Tage. Und danach gehe ein zu ihr, werde ihr Gemahl und sie sei dir zum Weibe.
lege die Kleidung ab, die sie als Gefangene getragen hat, bleibe in deinem Hause und betrauere ihre Eltern einen Monat lang; danach darfst du zu ihr eingehen und die Ehe mit ihr vollziehen, und sie darf als deine Frau gelten.
14 Und es geschehe, wenn du keine Lust an ihr hast, so entlasse sie nach ihrem Begehr, darfst sie aber nicht um Silber verkaufen, noch sie mißhandeln, weil du sie geschwächt hast.
Wenn du dich aber nicht mehr zu ihr hingezogen fühlst, so hast du sie gehen zu lassen, wohin es ihr beliebt; aber für Geld darfst du sie keinesfalls verkaufen, darfst sie auch nicht gewalttätig (als Sklavin) behandeln, weil du ehelich mit ihr gelebt hast.«
15 So ein Mann zwei Weiber hat, die eine geliebt und die andere gehaßt, und sie ihm Söhne gebären, die Geliebte und die Gehaßte, und der erstgeborene Sohn der gehaßten gehört,
»Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen ihm die eine lieb, die andere ungeliebt ist, und sie beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau stammt,
16 So vermag er am Tage, da er seinen Söhnen das Erbe austeilt, das er hat, den Sohn der Geliebten nicht zum Erstgeborenen zu machen, vor dem Sohne der Gehaßten, des Erstgeborenen;
so darf er an dem Tage, an welchem er sein Vermögen an seine Söhne als Erbgut verteilt, nicht dem Sohne der geliebten Frau die Rechte der Erstgeburt verleihen zum Schaden des Sohnes der ungeliebten, welcher doch tatsächlich der Erstgeborene ist;
17 Sondern muß den Erstgeborenen, den Sohn der Gehaßten anerkennen und ihm zwiefältig geben von allem, das sich bei ihm findet, denn er ist der Anfang seiner Vollkraft; er hat das Recht der Erstgeburt.
sondern er muß den Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, als solchen anerkennen, indem er ihm zwei Teile von seinem gesamten Vermögen überweist; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft: ihm steht das Erstgeburtsrecht zu.«
18 So ein Mann einen eigenwilligen und widerspenstigen Sohn hat, der nicht auf seines Vaters Stimme, noch auf seiner Mutter Stimme hört, und sie ihn züchtigen, er aber nicht auf sie hört,
»Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Mahnungen seines Vaters und seiner Mutter nicht hört und ihnen trotz aller Zurechtweisungen nicht gehorcht,
19 So sollen ihn sein Vater und seine Mutter erfassen und ihn hinausführen zu den Ältesten seiner Stadt und zu dem Tor seines Ortes,
so sollen seine Eltern ihn ergreifen und ihn vor die Ältesten der betreffenden Ortschaft und zwar an das Tor des betreffenden Ortes führen
20 Und sollen sprechen zu den Ältesten seiner Stadt: Unser Sohn da ist eigenwillig und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme, ist ein Schlemmer und ein Zecher;
und sollen zu den Ältesten der Ortschaft sagen: ›Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig; er hört nicht auf unsere Mahnungen, ist ein Verschwender und Trinker!‹
21 Und sollen ihn steinigen mit Steinen alle Männer seiner Stadt, daß er stirbt, auf daß du wegschaffest das Böse aus deiner Mitte; und ganz Israel, sie sollen es hören und sich fürchten.
Dann sollen alle Männer der betreffenden Ortschaft ihn zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, und alle Israeliten sollen es erfahren und es sich zur Warnung dienen lassen.«
22 Und so in einem Manne eine Sünde ist, die todeswürdig ist, und er getötet wird und du ihn anhängst an das Holz;
»Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat und man ihn nach seiner Tötung an einen Baum hängt,
23 So soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben; sondern du sollst ihn begraben an demselben Tag, denn ein Fluch Gottes ist ein Gehenkter. Und du sollst nicht verunreinigen deinen Boden, den dir Jehovah, dein Gott, zum Erbe gibt.
so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume hängen bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt noch an demselben Tage begraben; denn ein Gehenkter ist von Gott verflucht, und du darfst dein Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will, nicht verunreinigen.«

< 5 Mose 21 >