< 5 Mose 19 >
1 Wenn Jehovah, dein Gott, die Völkerschaften, deren Land Jehovah, dein Gott, dir geben wird, ausrottet, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst,
Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst,
2 Sollst du dir inmitten deines Landes, das Jehovah, dein Gott, dir gibt es einzunehmen, drei Städte ausscheiden.
sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.
3 Mache dir den Weg bereit und teile die Grenze deines Landes, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe austeilt, in drei Teile, so daß jeder Totschläger dahin fliehen kann.
Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat.
4 Und das soll die Sache sein mit dem Totschläger, der dahin fliehen darf, damit er lebe: Wer seinen Genossen erschlägt unwissentlich und ohne daß er ihn haßte von gestern und ehegestern;
Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 Und wer mit seinem Genossen in den Wald hineingeht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, den Baum abzuhauen, und das Eisen fährt ab vom Holz und trifft seinen Genossen, daß er stirbt, der fliehe in eine dieser Städte, auf daß er lebe;
sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe,
6 Auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachsetze, da sein Herz erhitzt ist und ihn erreiche, wenn ihm der Weg zu viel ist, und schlage ihn am Leben, so doch kein Gericht des Todes an ihm ist, weil er keinen Haß gegen ihn hatte von gestern und ehegestern.
auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat.
7 Darum gebiete ich dir und spreche: Drei Städte sollst du dir ausscheiden.
Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst.
8 Und wenn Jehovah, dein Gott, deine Grenze erweitert, wie Er deinen Vätern geschworen und dir all das Land gibt, das Er deinen Vätern zu geben geredet hat;
Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 So du hältst all dieses Gebot, es zu tun, das ich dir heute gebiete, daß du Jehovah, deinen Gott, liebst und in Seinen Wegen wandelst alle Tage; so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzutun.
(so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,
10 Auf daß nicht unschuldig Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe gibt, und Blut auf dir sei.
auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen.
11 Wenn aber ein Mann einen Haß hat wider seinen Genossen und liegt im Hinterhalt gegen ihn und macht sich über ihn auf und schlägt ihn am Leben, daß er stirbt und flieht in eine dieser Städte;
Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 So sollen die Ältesten seiner Stadt senden und ihn von dannen nehmen, und ihn geben in des Bluträchers Hand, daß er sterbe.
so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe.
13 Dein Auge schone seiner nicht, auf daß du wegschaffst das Blut des Unschuldigen aus Israel und es gut mit diesem sei.
Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
14 Du sollst nicht verrücken deines Nächsten Grenze, welche die Vorfahren abgegrenzt haben auf deinem Erbe, das du erbst in dem Lande, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbbesitze gibt.
Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen.
15 Nicht soll ein einzelner Zeuge aufstehen wider einen Mann ob irgendeiner Missetat und irgendeiner Sünde, über irgendeine Sünde, womit man sündigt. Durch den Mund zweier Zeugen oder den Mund dreier Zeugen soll ein Wort bestätigt werden.
Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
16 So ein Zeuge der Gewalttat aufsteht wider einen Mann, um wider ihn wegen eines Abfalls zu bezeugen,
Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 So sollen die beiden Männer, die einen Rechtshandel haben, vor Jehovah stehen, vor die Priester und die Richter, die in selbigen Tagen sein werden.
so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden;
18 Und die Richter sollen wohl untersuchen. Und siehe, ist der Zeuge ein lügenhafter Zeuge und hat Lügen geantwortet wider seinen Bruder,
und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben,
19 So sollt ihr ihm tun, wie er sann, seinem Bruder zu tun, und du sollst wegschaffen das Böse aus deiner Mitte.
so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust,
20 Auf daß die Übrigbleibenden es hören und sich fürchten und solches Böse nicht weiter tun in deiner Mitte.
auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir.
21 Und dein Auge schone nicht. Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.