< 5 Mose 19 >
1 Wenn Jehovah, dein Gott, die Völkerschaften, deren Land Jehovah, dein Gott, dir geben wird, ausrottet, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst,
2 Sollst du dir inmitten deines Landes, das Jehovah, dein Gott, dir gibt es einzunehmen, drei Städte ausscheiden.
3 Mache dir den Weg bereit und teile die Grenze deines Landes, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe austeilt, in drei Teile, so daß jeder Totschläger dahin fliehen kann.
4 Und das soll die Sache sein mit dem Totschläger, der dahin fliehen darf, damit er lebe: Wer seinen Genossen erschlägt unwissentlich und ohne daß er ihn haßte von gestern und ehegestern;
5 Und wer mit seinem Genossen in den Wald hineingeht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, den Baum abzuhauen, und das Eisen fährt ab vom Holz und trifft seinen Genossen, daß er stirbt, der fliehe in eine dieser Städte, auf daß er lebe;
6 Auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachsetze, da sein Herz erhitzt ist und ihn erreiche, wenn ihm der Weg zu viel ist, und schlage ihn am Leben, so doch kein Gericht des Todes an ihm ist, weil er keinen Haß gegen ihn hatte von gestern und ehegestern.
7 Darum gebiete ich dir und spreche: Drei Städte sollst du dir ausscheiden.
8 Und wenn Jehovah, dein Gott, deine Grenze erweitert, wie Er deinen Vätern geschworen und dir all das Land gibt, das Er deinen Vätern zu geben geredet hat;
9 So du hältst all dieses Gebot, es zu tun, das ich dir heute gebiete, daß du Jehovah, deinen Gott, liebst und in Seinen Wegen wandelst alle Tage; so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzutun.
10 Auf daß nicht unschuldig Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe gibt, und Blut auf dir sei.
11 Wenn aber ein Mann einen Haß hat wider seinen Genossen und liegt im Hinterhalt gegen ihn und macht sich über ihn auf und schlägt ihn am Leben, daß er stirbt und flieht in eine dieser Städte;
12 So sollen die Ältesten seiner Stadt senden und ihn von dannen nehmen, und ihn geben in des Bluträchers Hand, daß er sterbe.
13 Dein Auge schone seiner nicht, auf daß du wegschaffst das Blut des Unschuldigen aus Israel und es gut mit diesem sei.
14 Du sollst nicht verrücken deines Nächsten Grenze, welche die Vorfahren abgegrenzt haben auf deinem Erbe, das du erbst in dem Lande, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbbesitze gibt.
15 Nicht soll ein einzelner Zeuge aufstehen wider einen Mann ob irgendeiner Missetat und irgendeiner Sünde, über irgendeine Sünde, womit man sündigt. Durch den Mund zweier Zeugen oder den Mund dreier Zeugen soll ein Wort bestätigt werden.
16 So ein Zeuge der Gewalttat aufsteht wider einen Mann, um wider ihn wegen eines Abfalls zu bezeugen,
17 So sollen die beiden Männer, die einen Rechtshandel haben, vor Jehovah stehen, vor die Priester und die Richter, die in selbigen Tagen sein werden.
18 Und die Richter sollen wohl untersuchen. Und siehe, ist der Zeuge ein lügenhafter Zeuge und hat Lügen geantwortet wider seinen Bruder,
19 So sollt ihr ihm tun, wie er sann, seinem Bruder zu tun, und du sollst wegschaffen das Böse aus deiner Mitte.
20 Auf daß die Übrigbleibenden es hören und sich fürchten und solches Böse nicht weiter tun in deiner Mitte.
21 Und dein Auge schone nicht. Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.