< 5 Mose 15 >

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß machen.
Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
2 Und dies ist das Wort des Erlasses: Jeder Schuldherr soll seine Hand in demselben ablassen von dem Darlehen, das er seinem Genossen gemacht, er soll es nicht eintreiben von seinem Genossen und seinem Bruder; denn dem Jehovah hat man einen Erlaß ausgerufen.
Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.
3 Vom Auswärtigen magst du eintreiben, was du aber bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand erlassen.
Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.
4 Es sei denn, daß unter dir kein Dürftiger ist; denn Jehovah wird dich segnen in dem Lande, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe einzunehmen gibt;
Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 Nur wenn du auf die Stimme Jehovahs, deines Gottes, hörst, so daß du hältst und tust all dies Gebot, das ich dir heute gebiete.
allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust.
6 Denn Jehovah, dein Gott, hat dich gesegnet, wie Er zu dir geredet hat, so daß du vielen Völkerschaften borgen und nichts von ihnen borgen, und über viele Völkerschaften herrschen wirst, sie aber werden nicht herrschen über dich.
Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen.
7 Wenn unter dir ein Dürftiger ist, einer deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das Jehovah, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verstocken und deine Hand nicht vor deinem dürftigen Bruder zudrücken.
Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder,
8 Vielmehr sollst du deine Hand ihm auftun, und ihm borgen je nach seinem Mangel, worin er mangelt.
sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat.
9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen das Wort Belials sei: das sagt: Das siebente Jahr nahet, das Jahr des Erlasses; und dein Auge deinem dürftigen Bruder böse sei, daß du es ihm nicht gebest und er über dich zu Jehovah rufe, so daß es dir zur Sünde werde.
Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein.
10 Geben sollst du es ihm, und dein Herz soll nicht erbosen, daß du es ihm gibst; denn wegen dieses Wortes wird Jehovah, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun, und in allem, wonach du die Hand ausreckst.
Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst.
11 Denn Dürftige werden niemals aufhören von des Landes Mitte. Deshalb gebiete ich dir und spreche: Tue deine Hand auf deinem Bruder, dem Elenden und dem Dürftigen in deinem Land.
Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande.
12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, an dich verkauft, so soll er sechs Jahre dir dienen, im siebenten Jahre aber sollst du ihn frei von dir entlassen.
Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
13 Und wenn du ihn frei entlässest von dir, so entlasse ihn nicht leer.
Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen,
14 Du sollst ihm aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Weinkufe, womit Jehovah, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat.
15 Und gedenke, daß du ein Knecht warst in Ägyptenland, und Jehovah, dein Gott, dich eingelöst hat. Deshalb gebiete ich dir dies Wort heute.
Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute.
16 So es aber geschieht, daß er zu dir spricht: Ich will nicht von dir ausgehen, weil Ich dich und dein Haus liebe, - weil es ihm gut geht bei dir;
Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist),
17 So nimm eine Pfrieme und treibe sie durch sein Ohr und die Tür; und er soll dein Knecht sein ewiglich, und auch deiner Magd sollst du also tun.
so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun.
18 Und laß es dir nicht hart sein in deinen Augen, wenn du ihn frei entlässest von dir; denn das Doppelte von eines Lohnarbeiters Lohn hat er dir gedient sechs Jahre, und Jehovah, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
19 Alles Erstgeborene, das dir geboren wird von deinem Rindvieh oder von deinem Kleinvieh, sollst du, wenn es männlich ist, Jehovah, deinem Gotte, heiligen. Du sollst nicht arbeiten mit dem Erstgeborenen deines Ochsen, noch scheren das Erstgeborene deines Kleinviehs.
Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe.
20 Vor Jehovah, deinem Gotte, sollst du es essen Jahr für Jahr an dem Orte, den Jehovah erwählen wird, du und dein Haus.
Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus.
21 Und so daran ein Makel ist, so es lahm oder blind ist, irgendein böser Makel, sollst du es Jehovah, deinem Gotte, nicht opfern.
Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott;
22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine zugleich, wie das Reh und wie den Hirsch.
sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt.
23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; auf die Erde sollst du es ausgießen, wie das Wasser.
Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser.

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