< 5 Mose 14 >

1 Ihr seid Söhne Jehovahs, eures Gottes, ihr sollt euch keine Einschnitte machen, noch euch zwischen euren Augen kahl machen um eines Toten willen.
»Ihr seid Söhne für den HERRN, euren Gott; darum dürft ihr euch wegen eines Toten keine Einschnitte ins Fleisch machen und euch über der Stirn nicht kahlscheren;
2 Denn du bist ein heiliges Volk Jehovah, deinem Gott, und dich hat Jehovah erwählt, daß du Ihm ein Volk des Eigentums vor allen Völkern, auf dem Angesichte des Bodens seiest.
denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk, und dich hat der HERR, dein Gott, aus allen Völkern, die es auf dem ganzen Erdboden gibt, zu seinem Eigentumsvolk erwählt. –
3 Du sollst nichts essen, das ein Greuel ist.
Du sollst nichts Greuelhaftes essen!
4 Dies ist das Vieh, das du essen darfst: Ochse, Junges der Schafe und Junges der Ziegen.
Dies sind die Vierfüßler, die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege,
5 Hirsch und Reh und Damhirsch, Steinbock und Antilope und Büffelochs und Samer.
Hirsch, Gazelle, Damwild, Steinbock, Antilope, wilder Ochs und Bergziege
6 Und alles Vieh, das durchbrochene Hufe, und in zwei Klauen gespaltene Hufe hat, und wiederkäut unter dem Vieh, das dürfet ihr essen.
und überhaupt alle Vierfüßler, die gespaltene Hufe haben, und zwar ganz durchgespaltene, also zwei Hufe, und die zugleich Wiederkäuer unter den Vierfüßlern sind: diese dürft ihr essen.
7 Nur das sollt ihr nicht essen von den Wiederkäuenden und von denen, welche Hufe mit gespaltenen Klauben haben: Das Kamel, den Hasen und das Kaninchen; denn wiederkäuend sind sie, aber sie spalten den Huf nicht. Unrein seien sie euch.
Dagegen folgende dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, welche ganz durchgespaltene Hufe haben, nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs; denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Hufe: als unrein sollen sie euch gelten;
8 Und das Schwein; denn es spaltet zwar den Huf, ist aber nicht wiederkäuend; unrein sei es euch. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, noch ihr Aas berühren.
ferner das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten; vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nichts genießen und ihre toten Leiber nicht anrühren. –
9 Das dürfet ihr essen von allem, was im Wasser ist: Alles, was Flossen hat und Schuppen, dürfet ihr essen.
Dies ist es, was ihr von allen im Wasser lebenden Tieren essen dürft: alles, was Flossen und Schuppen hat: diese dürft ihr essen;
10 Alles aber, was keine Flossen und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen. Es sei euch unrein.
aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht genießen: als unrein soll es euch gelten. –
11 Alle reine Vögel dürft ihr essen.
Alle reinen Vögel dürft ihr essen;
12 Und das sind die von ihnen, so ihr nicht essen sollt: Der Adler und der Seeadler und der Lämmergeier.
folgende aber sind es, von denen ihr nichts essen dürft: der Adler, der Lämmergeier, der Bartgeier,
13 Und der Weihe und der Falke und der Geier nach seiner Art.
die Weihe, der Habicht, die verschiedenen Falkenarten,
14 Und alle Raben nach ihrer Art.
alle Arten von Raben,
15 Und das Käuzlein und der Strauß und die Möwe und der Habicht nach seiner Art.
der Strauß, die Schwalbe, die Möwe, alle Habichtarten,
16 Der Uhu, die Eule und die Dohle.
das Käuzchen, der Uhu, die Eule,
17 Und der Pelikan und der Aasgeier und der Taucher.
der Pelikan, der Aasgeier, der Sturzpelikan,
18 Und der Storch und der Reiher nach seiner Art, und der Wiedehopf und die Fledermaus.
der Storch, die verschiedenen Arten der Regenpfeifer, der Wiedehopf und die Fledermaus.
19 Und alles kriechende Gevögel sei euch unrein. Man darf es nicht essen.
Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten und dürfen nicht gegessen werden.
20 Alles reine Gevögel dürft ihr essen.
Alles reine Geflügel dürft ihr essen. –
21 Kein Aas sollt ihr essen. Dem Fremdling, der in deinen Toren ist, magst du es geben, daß er es esse, oder verkaufe es einem Auswärtigen; denn du bist ein heiliges Volk Jehovah, deinem Gott. Das Böcklein sollst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
Von gefallenen Tieren dürft ihr nichts genießen; dem Fremdling, der in deinen Ortschaften lebt, magst du sie zum Essen geben oder magst sie an einen Nichtisraeliten verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk. – Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.«
22 Du sollst verzehnten allen Ertrag deiner Saat, das, was aus dem Felde ausgeht Jahr für Jahr.
»Den ganzen Ertrag deiner Aussaat, alles, was dir auf dem Felde wächst, sollst du Jahr für Jahr gewissenhaft verzehnten
23 Und du sollst vor Jehovah, deinem Gott, an dem Ort, den Er erwählen wird, Seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, essen den Zehnten deines Korns, deines Mostes und deines Öls, und die Erstlinge deines Rindviehs und deines Kleinviehs, auf daß du lernest Jehovah, deinen Gott, fürchten alle Tage.
und sollst den Zehnten deines Getreides, deines Weins und deines Öls sowie die Erstgeburten deiner Rinder und deines Kleinviehs vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, verzehren, damit du den HERRN, deinen Gott, allezeit fürchten lernst.
24 Und wenn dir des Weges zu viel ist, daß du es nicht hinzutragen vermagst, weil der Ort, den Jehovah, dein Gott, erwählen wird, Seinen Namen daselbst einzusetzen, zu fern für dich ist, wenn dich Jehovah, dein Gott, gesegnet hat;
Wenn dir aber der Weg zu weit ist, so daß du, wenn der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, den Zehnten nicht hinbringen kannst, weil die Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen, zu weit von dir entfernt liegt:
25 So gib es in Silber und fasse das Silber in deine Hand und gehe an den Ort, den Jehovah, dein Gott, Sich wird erwählen.
so mache den Zehnten zu Geld, nimm dann das Geld wohlbewahrt mit dir und begib dich an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird.
26 Und das Silber magst du geben für alles, was deine Seele gelüstet, für Rindvieh und für Kleinvieh, und für Wein und für starkes Getränk, und für alles, nach dem deine Seele verlangt, und sollst essen daselbst vor Jehovah, deinem Gott, und fröhlich sein, du und dein Haus.
Dort gib das Geld aus für alles, wonach dein Herz Verlangen tragen mag, für Rinder und Kleinvieh, für Wein und starke Getränke, kurz für alles, wonach dich gelüsten mag; halte dann dort vor dem HERRN, deinem Gott, ein Mahl und sei mit deinen Angehörigen fröhlich.
27 Und den Leviten, der in deinen Toren ist, ihn sollst du nicht verlassen; denn er hat keinen Teil und kein Erbe mit dir.
Dabei vergiß aber auch die Leviten nicht, die in deinen Wohnorten leben; denn sie haben keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir.
28 Am Ende dreier Jahre sollst du herausbringen all den Zehnten deines Ertrages in diesem Jahr und ihn niederlegen in deinen Toren.
Nach Verlauf von je drei Jahren sollst du den gesamten Zehnten deines Ertrags von jenem Jahre für sich besonders nehmen und ihn in deinen Wohnorten niederlegen;
29 Und der Levite, weil er kein Teil und Erbe mit dir hat, komme, und der Fremdling, und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, und sie sollen essen und satt werden, damit Jehovah, dein Gott, dich segne in allem Tun deiner Hand, das du tust.
dann sollen die Leviten, die ja keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir haben, sowie die Fremdlinge, die Witwen und die Waisen, die in deinen Wohnorten leben, herbeikommen und sich satt essen, damit der HERR, dein Gott, dich segne bei aller Arbeit deiner Hände, bei allem, was du unternimmst.«

< 5 Mose 14 >