< 4 Mose 6 >
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen:
Und Jahwe redete mit Mose also:
2 Wenn ein Mann oder ein Weib das besondere Gelübde eines Nasiräers tun will, um sich dem HERRN zu weihen,
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder ein Weib das Gelübde eines Gottgeweihten ablegen will, um sich so Jahwe zu weihen,
3 so soll er sich des Weins und starken Getränkes enthalten; Essig von Wein und starkem Getränk soll er nicht trinken; er soll auch keinen Traubensaft trinken und darf weder grüne noch getrocknete Trauben essen.
so muß er sich des Weins und berauschenden Getränks enthalten. Auch Essig von Wein oder berauschendem Getränke darf er nicht trinken; er darf keinerlei aus Trauben bereitete Flüssigkeit trinken, noch frische oder getrocknete Trauben essen.
4 Solange seine Weihe währt, soll er nichts essen, was vom Weinstock gewonnen wird, weder Kern noch Hülse. Solange das Gelübde seiner Weihe währt, soll kein Schermesser auf sein Haupt kommen;
So lange seine Weihezeit dauert, darf er gar nichts von dem essen, was aus dem Weinstock gewonnen wird, weder unreife Trauben, noch die Spitzen der Ranken.
5 bis die Zeit, die er dem HERRN geweiht hat, vergangen ist, soll er heilig sein; er soll das Haar auf seinem Haupt frei wachsen lassen.
Die ganze Zeit, für die sein Weihe-Gelübde gilt, darf kein Schermesser über sein Haupt kommen. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er als ein Geheiligter gelten; er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.
6 Während der ganzen Zeit, für welche er sich dem HERRN geweiht hat, soll er zu keinem Toten gehen.
Die ganze Zeit hindurch, während der er sich Jahwe geweiht hat, darf er zu keiner Leiche hineingehen.
7 Er soll sich auch nicht verunreinigen an der Leiche seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupt.
Selbst wenn sein Vater oder seine Mutter, sein Bruder oder seine Schwester stirbt, darf er sich nicht an ihnen verunreinigen, denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupte.
8 Während der ganzen Zeit seiner Weihe soll er dem HERRN heilig sein.
Während der ganzen Zeit seiner Weihe ist er Jahwe geheiligt.
9 Und wenn jemand bei ihm unversehens und plötzlich stirbt und sein geweihtes Haupt verunreinigt wird, so soll er sein Haupt scheren am Tage seiner Reinigung; am siebenten Tage soll er es scheren.
Falls aber jemand ganz plötzlich in seiner Gegenwart stirbt, und er so sein geweihtes Haupt verunreinigt, so hat er sein Haupt an dem Tag, an welchem er wieder rein wird, zu scheren: am siebenten Tag hat er es zu scheren.
10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte bringen.
Am achten Tag aber bringe er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben hin zum Priester vor die Thüre des OffenbarungszeItes.
11 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihm Sühne erwirken, weil er sich an einem Entseelten versündigt hat, und soll also sein Haupt an demselben Tage heiligen,
Und der Priester richte die eine her zu einem Sündopfer, die andere zu einem Brandopfer und schaffe ihm Sühne dafür, daß er sich durch die Verunreinigung an der Leiche versündigt hat; sodann soll er am gleichen Tage sein Haupt aufs neue für geheiligt erklären,
12 daß er dem HERRN die Tage seines Gelübdes halte, und er bringe ein einjähriges Lamm zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage fallen dahin, weil seine Weihe verunreinigt worden ist.
sich Jahwe für die früher von ihm gelobte Zeit weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer bringen; die erste Weihezeit aber wird hinfällig, weil seine Weihe verunreinigt ward.
13 Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seines Gelübdes erfüllt ist, so soll man ihn vor die Tür der Stiftshütte führen,
Und dies sind die Bestimmungen in betreff des Gottgeweihten: wenn die von ihm gelobte Weihezeit um ist, soll man ihn vor die Thüre des Offenbarungszeltes bringen.
14 da soll er dem HERRN sein Opfer bringen, ein einjähriges, männliches, tadelloses Lamm zum Sündopfer, und einen tadellosen Widder zum Dankopfer,
Als seine Opfergabe aber hat er Jahwe ein fehlloses, einjähriges Lamm zum Brandopfer und ein fehlloses, einjähriges weibliches Lamm zum Sündopfer, sowie einen fehllosen Widder zum Heilsopfer darzubringen,
15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern.
ferner einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Feinmehl, die mit Öl angemacht sind, und ungesäuerte mit Öl bestrichene Fladen, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern.
16 Und der Priester soll es vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer zurichten.
Und der Priester bringe sie vor Jahwe und richte das Sündopfer und das Brandopfer für ihn her.
17 Und er soll dem HERRN den Widder zum Dankopfer bereiten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot; auch soll der Priester sein Speisopfer und sein Trankopfer zurichten.
Den Widder aber richte er her als Heilsopfer für Jahwe, samt dem Korbe mit dem Ungesäuerten; auch das Speisopfer und das Trankopfer richte der Priester für ihn her.
18 Der Nasiräer aber soll sein geweihtes Haupt scheren vor der Tür der Stiftshütte, und soll sein geweihtes Haupthaar nehmen und es in das Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist.
Sodann schere der Gottgeweihte vor der Thüre des Offenbarungszeltes sein geweihtes Haupt, nehme sein geweihtes Haupthaar und werfe es in das Feuer, das unter dem Heilsopfer brennt.
19 Und der Priester soll von dem Widder die gekochte Vorderkeule nehmen und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll es dem Nasiräer auf seine Hände legen, nachdem er sein geweihtes Haar abgeschoren hat.
Hierauf nehme der Priester den gekochten Bug von dem Widder nebst einem ungesäuerten Kuchen aus dem Korb und einem ungesäuerten Fladen und gebe es dem Gottgeweihten in die Hände, nachdem derselbe sein geweihtes Haar abgeschoren hat.
20 Und der Priester soll es vor dem HERRN weben. Das ist dem Priester heilig, samt der Webebrust und der Hebekeule. Darnach mag der Nasiräer Wein trinken.
Sodann webe es der Priester vor Jahwe als Webe, es ist eine dem Priester zufallende heilige Gabe, außer der Webebrust und der Webekeule. Darnach darf der Gottgeweihte Wein trinken.
21 Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde tut, und das Opfer, das er dem HERRN für seine Weihe darbringen soll, außer dem, das seine Hand sonst zu leisten vermag. Wie er gelobt hat, so soll er tun, nach seinem Weihegesetz.
Das sind die Bestimmungen in betreff des Gottgeweihten, der ein Gelübde thut, - was er zufolge seiner Weihe Jahwe darzubringen hat, abgesehen von dem, was er außerdem noch zu leisten vermag. Wie das Gelübde fordert, das er abgelegt hat, soll er verfahren, nach den für seine Weihe geltenden Bestimmungen.
22 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
Und Jahwe redete mit Mose also:
23 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Also sollt ihr zu den Kindern Israel sagen, wenn ihr sie segnen wollt:
Rede mit Aaron und mit seinen Söhnen also: So sollt ihr die Israeliten segnen, indem ihr zu ihnen sprecht:
24 Der HERR segne dich und behüte dich!
Jahwe segne dich und behüte dich!
25 Der HERR lasse dir sein Angesicht leuchten und sei dir gnädig!
Jahwe lasse sein Angesicht über dich leuchten und sei dir gnädig!
26 Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich und gebe dir Frieden!
Jahwe erhebe sein Angesicht auf dich und schaffe dir Friede!
27 Also sollen sie meinen Namen auf die Kinder Israel legen, und ich will sie segnen.
So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen, und ich will ihnen Segen zu teil werden lassen.