< 4 Mose 35 >

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:
And the Lord spake vnto Moses in the plaine of Moab by Iorden, toward Iericho, saying,
2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben;
Commande ye children of Israel, that they giue vnto the Leuites of the inheritace of their possession, cities to dwell in: yee shall giue also vnto the Leuites the suburbes of the cities round about them.
3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können.
So they shall haue the cities to dwell in, and their suburbes shall be for their cattell, and for their substance, and for all their beasts.
4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken.
And the suburbes of the cities, which ye shall giue vnto the Leuites, from the wall of the citie outward, shalbe a thousand cubites round about.
5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei.
And yee shall measure without the citie of the Eastside, two thousand cubites: and of the Southside, two thousand cubites: and of the Westside, two thousand cubites: and of ye Northside, two thousand cubites: and the citie shalbe in ye middes. this shalbe the measure of the suburbes of their cities.
6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,
And of the cities which yee shall giue vnto the Leuites, there shalbe sixe cities for refuge, which ye shall appoint, that he which killeth, may flee thither: and to them yee shall adde two and fourtie cities more.
7 so daß [die Zahl] aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage.
All the cities which yee shall giue to the Leuites, shalbe eight and fourtie cities: them shall ye giue with their suburbes.
8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen [Stamm] viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben.
And concerning the cities which yee shall giue, of the possession of the children of Israel: of many ye shall take more, and of few ye shall take lesse: euery one shall giue of his cities vnto the Leuites, according to his inheritance, which hee inheriteth.
9 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
And the Lord spake vnto Moses, saying,
10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen,
Speake vnto the children of Israel, and say vnto them, When ye be come ouer Iorden into the land of Canaan,
11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe.
Ye shall appoint you cities, to bee cities of refuge for you, that the slayer, which slayeth any person vnwares, may flee thither.
12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.
And these cities shalbe for you a refuge from the auenger, that he which killeth, die not, vntill he stand before the Congregation in iudgement.
13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen.
And of the cities which ye shall giue, sixe cities shall ye haue for refuge.
14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein.
Ye shall appoint three on this side Iorden, and ye shall appoint three cities in the lande of Canaan which shalbe cities of refuge.
15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat.
These six cities shalbe a refuge for the children of Israel, and for the stranger, and for him that dwelleth among you, that euery one which killeth any person vnwares, may flee thither.
16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.
And if one smite another with an instrument of yron that hee die, hee is a murtherer, and the murtherer shall die the death.
17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.
Also if hee smite him by casting a stone, wherewith hee may be slaine, and he die, hee is a murtherer, and the murtherer shall die the death.
18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.
Or if he smite him with an hand weapon of wood, wherewith he may be slaine, if he die, he is a murtherer, and the murtherer shall die the death.
19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten.
The reuenger of the blood himselfe shall slay the murtherer: when he meeteth him, he shall slay him.
20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt,
But if hee thrust him of hate, or hurle at him by laying of wait, that he die,
21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft.
Or smite him through enimitie with his hand, that he die, he that smote him shall die ye death: for hee is a murtherer: the reuenger of the blood shall slay the murtherer when he meeteth him.
22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft,
But if he pusshed him vnaduisedly, and not of hatred, or cast vpon him any thing, without laying of waite,
23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt,
Or any stone (whereby he might be slaine) and sawe him not, or caused it to fall vpon him, and he die, and was not his enemie, neither sought him any harme,
24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden.
Then the Congregation shall iudge betweene the slayer and the auenger of blood according to these lawes.
25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt.
And the Congregation shall deliuer the slayer out of the hande of the auenger of blood, and the Congregation shall restore him vnto the citie of his refuge, whither hee was fled: and hee shall abide there vnto the death of the hie Priest, which is anointed with the holy oyle.
26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist,
But if the slayer come without the borders of the citie of his refuge, whither he was fled,
27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein;
And the reuenger of blood finde him without the borders of the citie of his refuge, and the reueger of blood slay ye murtherer, he shalbe giltles,
28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen.
Because he should haue remained in the citie of his refuge, vntill the death of the hie Priest: and after the death of the hie Priest, the slayer shall returne vnto the land of his possession.
29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten.
So these thinges shall be a lawe of iudgement vnto you, throughout your generations in all your dwellings.
30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen.
Whosoeuer killeth any person, the Iudge shall slay the murtherer, through witnesses: but one witnesse shall not testifie against a person to cause him to die.
31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben.
Moreouer ye shall take no recompense for the life of the murtherer, which is worthy to die: but he shalbe put to death.
32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist.
Also ye shall take no recompense for him that is fled to the citie of his refuge, that he should come againe, and dwell in the lande, before the death of the hie Priest.
33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts [anderes] gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
So ye shall not pollute the land wherein ye shall dwell: for blood defileth the land: and the land cannot be clensed of the blood that is shed therein, but by the blood of him that shed it.
34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel.
Defile not therefore the lande which yee shall inhabite, For I dwell in the middes thereof: for I the Lord dwel among the children of Israel.

< 4 Mose 35 >