< 4 Mose 30 >

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat:
Und Mose redete zu den Stammhäuptern der Israeliten also: Dies ist's, was Jahwe befohlen hat.
2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun.
Wenn jemand Jahwe ein Gelübde thut oder einen Eid schwört, durch den er sich selbst zu einer Enthaltung verpflichtet, so soll er sein Wort nicht brechen, genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er handeln.
3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist,
Und wenn eine Frauensperson Jahwe ein Gelübde thut und sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so lange sie noch in ledigem Stand im Hause ihres Vaters ist,
4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat.
und ihr Vater erfährt von ihrem Gelübde und der Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, und schweigt dazu, so haben alle ihre Gelübde Giltigkeit, und jederlei Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, hat Giltigkeit.
5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.
Wenn aber ihr Vater am gleichen Tag, an welchem er davon erfährt, ihr wehrt, so haben alle ihre Gelübde und die Enthaltungen, zu denen sie sich selbst verpflichtet hat, keine Giltigkeit, und Jahwe wird ihr vergeben, da ihr Vater ihr gewehrt hat.
6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat,
Falls sie sich aber verheiraten sollte, während noch Gelübde auf ihr lasten oder ein unbedacht ausgesprochenes Wort, durch das sie sich selbst verpflichtet hat,
7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat.
und ihr Mann erfährt davon, schweigt aber dazu an dem Tag, an welchem er es erfahren hat, so haben ihre Gelübde Giltigkeit, und ihre Enthaltungen, zu denen sie sich selbst verpflichtet hat, haben Giltigkeit.
8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben.
Wenn aber ihr Mann am gleichen Tag, an welchem er davon erfährt, ihr wehrt, so macht er das Gelübde, das auf ihr lastet, und das unbedacht ausgesprochene Wort, durch das sie sich selbst verpflichtet hat, ungiltig, und Jahwe wird ihr vergeben.
9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten.
Das Gelübde einer Witwe aber und einer von ihrem Manne Verstoßenen - alles, wodurch sie sich selbst verpflichtet hat, - hat Giltigkeit für sie.
10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden,
Wenn sie aber im Hause ihres Mannes ein Gelübde thut oder sich selbst durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet,
11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat.
und ihr Mann davon erfährt, aber dazu schweigt und ihr nicht wehrt, so haben alle ihre Gelübde Giltigkeit, und jede Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, hat Giltigkeit.
12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben.
Wenn aber ihr Mann am gleichen Tag, an welchem er von ihnen erfährt, sie ungiltig macht, so hat nichts von dem Giltigkeit, was sie ausgesprochen hat, seien es nun Gelübde oder die Verpflichtung zu einer Enthaltung; ihr Mann hat sie ungiltig gemacht, darum wird Jahwe ihr vergeben.
13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften.
Jedes Gelübde und jede eidliche Angelobung einer Enthaltung zum Behufe der Selbstkasteiung kann ihr Mann giltig und kann ihr Mann ungiltig machen.
14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat.
Und zwar, wenn ihr Mann von einem Tage zum andern dazu schweigt, so macht er alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die ihr obliegen, giltig; dadurch, daß er an dem Tag, an welchem er von ihnen erfuhr, dazu schwieg, hat er sie giltig gemacht.
15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen.
Sollte er sie aber ungiltig machen, nachdem er schon einige Zeit darum gewußt hat, so lädt er die Verschuldung, die daraus für sie erwächst, auf sich.
16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.
Das sind die Satzungen, welche Jahwe Mose anbefohlen hat, damit sie gelten zwischen einem Mann und seinem Weibe, sowie zwischen einem Vater und seiner Tochter, so lange Sie noch in ledigem Stand im Hause ihres Vaters ist.

< 4 Mose 30 >