< 4 Mose 19 >
1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:
Und Jehovah redete zu Mose und zu Aharon und sprach:
2 Dies ist eine Gesetzesbestimmung, die der HERR geboten hat, indem er sprach: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen eine tadellose Kuh, an der kein Mangel und auf die noch kein Joch gekommen ist, und gebt sie dem Priester Eleasar,
Dies ist die Satzung des Gesetzes, die Jehovah geboten hat und gesagt: Rede zu den Söhnen Israels, sie sollen dir eine rote Färse ohne Fehl, an der kein Makel ist, auf die noch kein Joch gekommen, nehmen,
3 der soll sie vor das Lager hinausführen und daselbst vor seinen Augen schächten lassen.
Und sie dem Priester Eleasar geben; und er bringe sie hinaus außerhalb des Lagers und lasse sie vor ihm schlachten.
4 Darnach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blute nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Stiftshütte sprengen,
Und der Priester Eleasar nehme von ihrem Blut mit seinem Finger und spritze von ihrem Blut siebenmal gegenüber der Vorderseite des Versammlungszeltes.
5 und die Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll er verbrennen lassen.
Und lasse die Färse vor seinen Augen verbrennen; ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist verbrenne man.
6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es auf die brennende Kuh werfen.
Und der Priester nehme Zedernholz und Ysop und doppelt gefärbten Scharlach und werfe sie mitten in den Brand der Färse.
7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und darnach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis an den Abend.
Und der Priester wasche seine Kleider und bade sein Fleisch im Wasser, und danach komme er herein in das Lager; aber der Priester ist unrein bis zum Abend.
8 Gleicherweise soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden und unrein sein bis an den Abend.
Und der sie verbrannt hat, soll seine Kleider im Wasser waschen, und sein Fleisch baden im Wasser und unrein sein bis zum Abend.
9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer.
Und ein reiner Mann sammle die Asche der Färse und lege sie an einen reinen Ort außerhalb des Lagers nieder; und sie bleibe in Verwahrung zum Wasser der Ausscheidung für die Gemeinde der Söhne Israels. Ein Sündopfer ist es.
10 Und der, welcher die Asche von der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend.
Der aber die Asche von der Färse gesammelt, wasche seine Kleider und ist unrein bis zum Abend. Und dies sei ewige Satzung für die Söhne Israels und für den Fremdling, der sich in ihrer Mitte aufhält.
11 Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang.
Wer einen Toten, die Leiche irgendeines Menschen anrührt, soll sieben Tage unrein sein.
12 Ein solcher soll sich mit demselben [Wasser] am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein.
Der lasse sich damit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage wird er rein. Und läßt er sich nicht entsündigen am dritten und am siebenten Tag, so wird er nicht rein.
13 Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr.
Wer einen Toten, die Leiche eines Menschen anrührt, der gestorben ist, und sich nicht entsündigen läßt, der verunreinigt die Wohnung Jehovahs, und diese Seele werde ausgerottet aus Israel. Weil das Wasser der Ausscheidung nicht auf ihn gesprengt worden, ist er unrein; seine Unreinheit ist noch auf ihm.
14 Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein.
Dies ist das Gesetz: Wenn ein Mensch stirbt im Zelt, so ist jeder, der in das Zelt hineinkommt, und jeder, der im Zelte ist, sieben Tage unrein.
15 Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein.
Und alles Gerät, das offen ist, und auf das kein Deckel gebunden ist, ist unrein.
16 Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein.
Und jeder, der auf dem Angesichte des Feldes einen vom Schwert Erschlagenen oder einen Toten oder Menschengebeine oder ein Grab anrührt, ist sieben Tage unrein.
17 So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr.
Und sie sollen nehmen für den Unreinen von dem Staube des verbrannten Sündopfers und frisches Wasser in ein Gefäß schütten;
18 Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Geschirre und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat.
Und ein reiner Mann nehme Ysop und tauche denselben in das Wasser und spritze auf das Zelt und auf alle Gefäße und auf die Seelen, die daselbst waren, und auf den, der ein Gebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt.
19 Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebenten Tage; so wird er ihn am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein sein.
Und der Reine sprenge auf den Unreinen am dritten Tag und am siebenten Tag und entsündige ihn am siebenten Tag. Und er soll seine Kleider waschen und baden im Wasser, und am Abend rein sein.
20 Ist aber jemand unrein und will sich nicht entsündigen lassen, dessen Seele soll aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt, er ist nicht mit Reinigungswasser besprengt, darum ist er unrein.
Und ein Mann, der unrein ist, und sich nicht entsündigen läßt, solche Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat Jehovahs Heiligtum verunreinigt. Das Wasser der Ausscheidung ist nicht über ihn gesprengt worden: er ist unrein.
21 Und das soll ihnen eine ewig gültige Satzung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend.
Und dies soll ihnen ewige Satzung sein. Und der da mit dem Ausscheidungswasser besprengt, soll seine Kleider waschen, und der das Ausscheidungswasser anrührt, sei unrein bis zum Abend.
22 Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, die soll unrein sein bis an den Abend.
Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein, und die Seele, die ihn anrührt, wird unrein bis zum Abend.