< 3 Mose 7 >

1 Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist:
"Und dies ist die Lehre über das Schuldopfer: Es ist hochheilig.
2 Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen.
Am Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten! Sein Blut soll man an den Altar ringsum sprengen!
3 Auch soll man von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, welches die Eingeweide bedeckt;
Man soll von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz und das Fett der Eingeweidedecke,
4 dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was über die Leber hervorragt; über den Nieren soll man es wegnehmen.
die beiden Nieren und das Fett daran und das der Lenden und den Leberlappen! Von den Nieren soll man es abtrennen!
5 Und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, daß solches Schuldopfer zu einem Feuer werde für den HERRN.
Der Priester lasse es auf dem Altare aufdampfen als Mahl für den Herrn! Es ist ein Schuldopfer.
6 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, weil es hochheilig ist.
Wer bei den Priestern männlich ist, darf es essen. An heiliger Stätte soll man es verzehren! Es ist hochheilig.
7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühne damit vollzieht.
Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer! Ein Gesetz gilt für beide: Dem Priester, der damit die Sühne vollzieht, soll es zufallen!
8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, gehört auch das Fell des Brandopfers, welches er dargebracht hat.
Dem Priester, der eines anderen Brandopfer darbringt, gehöre die Haut des Brandopfers, das er darbringt! Dem Priester soll sie gehören!
9 Desgleichen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf gekocht oder auf der Pfanne bereitet werden, fallen dem Priester zu, der sie darbringt.
Und jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken wird, und alles, was im Topf und in der Pfanne bereitet wird, soll dem Priester gehören, der es darbringt! Ihm soll es gehören!
10 Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, einem wie dem andern.
Und jedes Speiseopfer, mit Öl bereitet und trocken, soll allen Aaronssöhnen gehören, einem wie dem anderen!
11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN darbringen soll:
Und dies ist die Lehre über die Dankopfer, die man dem Herrn darbringt:
12 Will er es zum Lobe opfern, so bringe er zu seinem Lob-Schlachtopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und eingerührtes Semmelmehl, mit Öl gemengte Kuchen.
Bringt er sie als Dankopfer dar, dann bringe er zu dem Dankopfer noch ungesäuerte, mit Öl bereitete Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und feines Mehl zu Kuchen, mit Öl vermengt!
13 Auf einem gesäuerten Brotkuchen soll er seine Opfergabe darbringen, zum Schlachtopfer seines Lob und Dankopfers hinzu.
Zu Kuchen von gesäuertem Brote soll er sein Opfer bei seinem Lobdankopfer darbringen!
14 Von allen Opfergaben aber soll er dem HERRN je ein Stück als Hebe darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Dankopfer sprengt.
Zu jeder Art von Opfer bringe er davon je einen dar als Weihegabe für den Herrn! Dem Priester, der das Blut des Dankopfers aussprengt, soll es gehören!
15 Es soll aber das Fleisch des Lob und Dankopfers am Tage seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übriglassen bis zum Morgen.
Das Fleisch des Lobdankopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden! Man soll nichts davon bis zum Morgen hinlegen!
16 Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so daß, was davon übrigbleibt, gegessen werden darf.
Ist seiner Opfergabe Opfer ein Gelübde oder eine freie Leistung, dann werde es am Tag der Opferung verzehrt! Den Rest davon mag man am Tag darauf essen.
17 Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen.
Was vom Opferfleisch noch am dritten Tag übrig ist, werde verbrannt!
18 Sollte aber trotzdem am dritten Tage von dem Fleisch seines Dankopfers gegessen werden, so würde der, welcher es dargebracht hat, nicht angenehm sein; es würde ihm nicht zugerechnet, sondern für verdorben gelten, und die Seele, die davon äße, müßte ihre Schuld tragen.
Wird von dem Fleisch des Dankopfers am dritten Tage gegessen, so gereicht dies dem Darbringer nicht zum Segen; ihm wird es nicht zugerechnet. Es gilt als verdorben, und wer davon genießt, muß seine Schuld tragen.
19 Auch wenn das Fleisch mit irgend etwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern muß es mit Feuer verbrennen; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist.
Das Fleisch, das irgend etwas Unreinem zu nahe kam, werde nicht gegessen! Es ist zu verbrennen. Das Fleisch sonst darf jeder Reine essen.
20 Eine Seele aber, die ihre Unreinigkeit an sich hat und doch von dem Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.
Wer Fleisch von einem Dankopfer des Herrn genießt und ist mit Unreinheit behaftet, der werde aus seinem Volke gestrichen!
21 Auch wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, es sei die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Reptil, und ißt doch von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, so soll eine solche Seele ausgerottet werden von ihrem Volk.
Wer etwas Unreines berührt, sei es Unreines an einem Menschen oder an einem unreinen Tier oder ein unreines Gewürm, und ißt vom Fleisch des Dankopfers des Herrn, dieser werde aus seinem Volke gestrichen!"
22 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
Und der Herr redete mit Moses:
23 Sage den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen!
"Sprich also zu den Söhnen Israels: 'Ihr sollt kein Fett von Rindern, Schafen und Ziegen essen!
24 Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht.
Das Fett gefallener und zerrissener Tiere kann zu allerlei verwendet werden; aber essen dürft ihr es nicht.
25 Denn wer Fett ißt von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk!
Jeder, der Tierfett ißt, wie man es dem Herrn als Mahl bringt, wer davon ißt, dieser werde aus seinem Volke gestrichen!
26 Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Geflügel noch vom Vieh;
Ihr sollt keinerlei Blut in irgendeiner eurer Siedlungen genießen, nicht von Vögeln und nicht von Vieh!
27 jede Seele, die irgendwelches Blut ißt, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk!
Wer irgendwie Blut genießt, soll aus seinem Volke gestrichen werden!'"
28 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
Und der Herr redete zu Moses:
29 Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN ein Dankopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Dankopfer.
"Sprich also zu den Söhnen Israels: 'Wer dem Herrn sein Dankopfer bringt, soll von seinem Dankopfer dem Herrn seine Opfergabe bringen!
30 Eigenhändig soll er herzubringen, was dem HERRN verbrannt werden soll: Das Fett samt dem Kern [stück] der Brust soll er bringen, den Brustkern, um ihn als Webopfer vor dem HERRN zu weben.
Seine eigenen Hände sollen des Herrn Mahl darbringen! Er bringe das Fett samt der Brust! Die Brust, um sie als Gabe vor den Herrn zu bringen!
31 Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar verbrennen; und der Brustkern fällt Aaron und seinen Söhnen zu.
Der Priester lasse das Fett auf dem Altar aufdampfen! Die Brust gehöre Aaron und den Söhnen!
32 Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Dankopfern dem Priester als Hebe geben;
Die rechte Keule sollt ihr von euren Dankopfern dem Priester als Weihegabe geben!
33 und zwar soll derjenige von Aarons Söhnen, der das Blut der Dankopfer und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten.
Wer von den Aaronssöhnen Blut und Fett der Dankopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören!
34 Denn ich habe die Webebrust und die Hebekeule von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Anrecht, das sie zu beanspruchen haben von den Kindern Israel.
Ich selber habe ja von den Söhnen Israels bei ihren Dankopfern die Brust der Abgabe genommen und die Keule der Weihegabe und sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ewige Gebühr von seiten der Israeliten.'"
35 Das ist das Salbungsgeschenk, welches Aaron und seinen Söhnen gemacht wurde von den Feueropfern des HERRN an dem Tage, da er sie herzunahen ließ, dem HERRN Priesterdienst zu tun,
Dies ist der Rechtsteil des Aaron und seiner Söhne an den Mählern des Herrn, seitdem er sie herangezogen hatte, dem Herrn Priesterdienste zu leisten,
36 davon der HERR am Tage ihrer Salbung befahl, daß es ihnen gegeben werde von den Kindern Israel als ewiges Recht in ihren Geschlechtern.
hatte doch der Herr am Tage, da man sie salbte, geboten, man solle ihnen dies geben von seiten der Israeliten als ewige Gebühr für ihre Geschlechter.
37 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer, vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Dankopfer,
Dies ist die Lehre über das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sünd- und Schuldopfer, das Einsetzungsopfer und das Dankopfer,
38 welches der HERR Mose auf dem Berge Sinai gegeben hat, des Tages, da er den Kindern Israel befahl, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai.
die der Herr dem Moses auf dem Berg Sinai geboten, als er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem Herrn in der Wüste Sinai darzubringen.

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