< 3 Mose 6 >

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Wenn sich jemand dadurch versündigt und vergreift am HERRN, daß er seinem Volksgenossen etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes ableugnet oder gewalttätigerweise raubt;
Wenn eine SeeLE sündigen würde und sich an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen verleugnet, was er ihm befohlen hat, oder das ihm zu treuer Hand getan ist, oder das er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu sich gebracht,
3 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und schwört einen falschen Eid wegen irgend etwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen mag;
oder, das verloren ist, funden hat, und leugnet solches mit einem falschen Eide, wie es der eines ist, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut:
4 wenn er nun, nachdem er also gesündigt hat, sich schuldig fühlt, so soll er den Raub, den er genommen hat, oder das erpreßte Gut, das er sich gewalttätigerweise angeeignet hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut worden, oder das Verlorene, das er gefunden hat, wiedergeben;
wenn's nun geschiehet, daß er also sündiget und sich verschuldet, soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er funden hat,
5 auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet.
oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu das fünfte Teil drüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt.
6 Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, einen tadellosen Widder von der Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer, zum Priester.
Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Wandel bringen, der eines Schuldopfers wert ist.
7 Und der Priester soll ihm Sühne erwirken vor dem HERRN, so wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich verschulden kann.
So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN; so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, daran er sich verschuldet hat.
8 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
9 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer: Das Brandopfer soll auf seiner Glut auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, daß das Feuer des Altars dadurch genährt werde.
Gebeut Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Das Brandopfer soll brennen auf dem Altar die ganze Nacht bis an den Morgen. Es soll aber allein des Altars Feuer drauf brennen.
10 Und der Priester soll ein leinenes Kleid anziehen und sein Fleisch in die leinenen Beinkleider hüllen und soll die Asche abheben, nachdem das Feuer auf dem Altar das Brandopfer verzehrt hat, und sie neben den Altar tun.
Und der Priester soll seinen leinenen Rock anziehen und die leinene Niederwand an seinen Leib; und soll die Asche aufheben, die das Feuer des Brandopfers auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den Altar schütten.
11 Dann lege er seine Kleider ab und ziehe andere Kleider an und schaffe die Asche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort.
Und soll seine Kleider danach ausziehen und andere Kleider anziehen und die Asche hinaustragen außer dem Lager an eine reine Stätte.
12 Aber das Feuer auf dem Altar soll auf demselben brennend erhalten werden; es soll nicht erlöschen; darum soll der Priester alle Morgen Holz darauf anzünden und das Brandopfer darauf zurichten und das Fett der Dankopfer darauf verbrennen.
Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nimmer verlöschen; der Priester soll da alLE Morgen Holz drauf anzünden und oben drauf das Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer drauf anzünden.
13 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar brennen; es soll nie erlöschen!
Ewig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nimmer verlöschen.
14 Und dies ist das Gesetz vom Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor dem HERRN darbringen, vor dem Altar.
Und das ist das Gesetz des Speisopfers, das Aarons Söhne opfern sollen vor dem HERRN auf dem Altar.
15 Und dann hebe einer davon eine Handvoll ab, von dem Semmelmehl des Speisopfers und von seinem Öl, auch allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und verbrenne also, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, auf dem Altar zum lieblichen Geruch dem HERRN.
Es soll einer heben seine Hand voll Semmelmehls vom Speisopfer und des Öles und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch, ein Gedächtnis dem HERRN.
16 Das Übrige aber sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen.
Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren; und sollen es ungesäuert essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.
17 Es soll ungesäuert gebacken werden. Ich habe es ihnen gegeben als ihren Anteil an meinen Feueropfern; es ist hochheilig wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.
Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Teil, das ich ihnen gegeben habe von meinem Opfer. Es soll ihnen das Allerheiligste sein, gleich wie das Sündopfer und Schuldopfer.
18 Alles, was männlich ist unter Aarons Nachkommen, darf davon essen; es ist ein auf ewig festgesetzter Anteil an den Feueropfern des HERRN für alle eure Geschlechter. Jeder, der es anrührt, soll heilig sein!
Was männlich ist unter den Kindern Aarons, sollen es essen. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen an den Opfern des HERRN: Es soll sie niemand anrühren, er sei denn geweihet.
19 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
20 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie dem HERRN darbringen sollen am Tage seiner Salbung. Ein Zehntel Epha Semmelmehl als beständiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend.
Das soll das Opfer sein Aarons und seiner Söhne, das sie dem HERRN opfern sollen am Tage seiner Salbung: das zehnte Teil Epha vom Semmelmehl des täglichen Speisopfers, eine Hälfte des Morgens, die andere Hälfte des Abends.
21 Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden, durcheinandergerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Bissen zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN.
In der Pfanne mit Öl sollst du es machen und geröstet darbringen; und in Stücken gebacken sollst du solches opfern zum süßen Geruch dem HERRN.
22 Und zwar soll es der Priester, der an Aarons Statt aus seinen Söhnen gesalbt wird, bereiten, dem HERRN zum ewigen Recht; es soll gänzlich verbrannt werden.
Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbet wird, soll solches tun. Das ist ein ewiges Recht dem HERRN; es soll ganz verbrannt werden.
23 Jedes Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt werden; es darf nicht gegessen werden.
Denn alles Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt und nicht gegessen werden.
24 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
25 Sage zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Sündopfer: Am gleichen Ort, da man das Brandopfer schächtet, soll auch das Sündopfer geschächtet werden vor dem HERRN, weil es hochheilig ist.
Säge Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers: An der Stätte, da du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sündopfer schlachten vor dem HERRN; das ist das Allerheiligste.
26 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte.
Der Priester, der das Sündopfer tut, soll's essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.
27 Jeder, der sein Fleisch anrührt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen.
Niemand soll seines Fleisches anrühren, er sei denn geweihet. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprenget, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte.
28 Ist es in einem irdenen Geschirr gekocht worden, so soll man dasselbe zerbrechen, wenn aber in einem ehernen, so muß es gescheuert und mit Wasser gespült werden.
Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen.
29 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig.
Was männlich ist unter den Priestern, sollen davon essen; denn es ist das Allerheiligste.
30 Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühne zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.
Aber all das Sündopfer, des Blut in die Hütte des Stifts gebracht wird, zu versöhnen im Heiligen, soll man nicht essen, sondern mit Feuer verbrennen.

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