< 3 Mose 4 >

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
Und Jahwe sprach zu Mose also:
2 Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen versündigt gegen irgend eines der Gebote des HERRN, also daß sie etwas von dem tut, was man nicht tun soll, [so gelte folgende Vorschrift]:
Rede mit den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn sich jemand unvorsätzlich gegen irgend eines der Verbote Jahwes vergeht, so daß er irgend etwas Verbotenes thut:
3 Wenn der gesalbte Priester sündigt, sodaß er sich am Volk verschuldet, so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen, tadellosen Farren dem HERRN zum Sündopfer darbringen;
Wenn sich der gesalbte Priester vergeht, und so Schuld auf das Volk kommt, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, Jahwe einen fehllosen jungen Stier als Sündopfer darbringen.
4 und zwar soll er den Farren zur Tür der Stiftshütte bringen, vor den HERRN, und seine Hand stützen auf des Farren Haupt und ihn schächten vor dem HERRN.
Und zwar soll er den Farren an die Thüre des Offenbarungszeltes vor Jahwe bringen, die Hand auf den Kopf des Farren aufstemmen und sodann den Farren vor Jahwe schlachten.
5 Und der gesalbte Priester soll von dem Blut des Farren nehmen und es in die Stiftshütte bringen;
Hierauf nehme der gesalbte Priester einen Teil des Blutes des Farren und bringe es hinein ins Offenbarungszelt.
6 und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und von dem Blut siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs im Heiligtum sprengen, vor dem Angesicht des HERRN.
Und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und siebenmal etwas von dem Blute vor Jahwe - vor den Vorhang im Heiligtum - hinsprengen.
7 Auch soll der Priester von dem Blut auf die Hörner des wohlriechenden Räucheraltars tun, der in der Stitshütte ist vor dem HERRN; alles übrige Blut des Farren aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte ist.
Sodann soll der Priester etwas von dem Blute an die Hörner des Altars mit dem wohlriechenden Räucherwerk streichen, der vor Jahwe im Offenbarungszelte steht; das ganze übrige Blut des Farren aber soll er am Brandopferaltar, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes steht, auf den Boden gießen.
8 Und alles Fett des Sündopferfarren soll er von ihm ablösen, das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide hängt;
Sodann aber soll er von dem Sündopfer-Farren das ganze Fett abheben - das Fett, welches die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,
9 dazu die beiden Nieren, samt dem Fett daran, das an den Lenden ist, auch das, was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen, gleich wie man es von dem Stier des Dankopfers abhebt;
die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, sowie das Anhängsel an der Leber; an den Nieren soll er es wegnehmen -
10 und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar verbrennen.
so, wie es vom Heilsopfer-Stier abgehoben wird. Und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehn lassen.
11 Aber das Fell des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopf, seinen Schenkeln, seinen Eingeweiden und seinem Mist,
Was aber das Fell des Farren betrifft, sowie sein gesamtes Fleisch nebst seinem Kopf und seinen Beinen, seine Eingeweide und seinen Mist,
12 kurz den ganzen Farren soll man hinaus vor das Lager führen, an einen reinen Ort, wohin man die Asche zu schütten pflegt, und ihn bei einem Holzfeuer verbrennen; am Aschenplatz soll er verbrannt werden.
so soll man den ganzen Farren hinaus vor das Lager schaffen an eine reine Stätte - an den Ort, wo man die Asche hinschüttet, - und ihn auf Holzscheiten verbrennen; an dem Orte, wo man die Asche hinschüttet, soll er verbrannt werden.
13 Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel vergeht, und es ist vor den Augen der Versammlung verborgen, daß sie etwas getan, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, sodaß sie sich verschuldet hat;
Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel unvorsätzlich vergeht, ohne daß sich das Volk dessen bewußt wird, und sie irgend eines der Verbote Jahwes übertreten und so in Schuld geraten,
14 sie kommt aber zur Erkenntnis der Sünde, die sie begangen hat wider dasselbe Gebot, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen und ihn vor die Stiftshütte führen.
so soll das Volk, wenn das Vergehen kund geworden ist, dessen sie sich schuldig gemacht haben, einen jungen Stier als Sündopfer darbringen. Und zwar sollen sie ihn vor das Offenbarungszelt bringen;
15 Dann sollen die Ältesten der Gemeinde ihre Hände auf des Farren Haupt stützen vor dem HERRN, und man soll den Farren schächten vor dem HERRN.
die Vornehmsten der Gemeinde sollen vor Jahwe die Hand auf den Kopf des Farren stemmen, und dann soll man den Farren vor Jahwe schlachten.
16 Der gesalbte Priester aber soll von dem Blut des Farren in die Stiftshütte bringen,
Hierauf soll der gesalbte Priester einen Teil des Blutes des Farren hinein ins Offenbarungszelt bringen.
17 und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und davon siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs sprengen vor dem HERRN;
Und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und siebenmal etwas von dem Blute vor Jahwe - vor den Vorhang - hinsprengen.
18 und er soll von dem Blut auf die Hörner des Altars tun, der vor dem HERRN in der Stiftshütte steht; alles übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte steht.
Auch soll er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars streichen, der vor Jahwe im Offenbarungszelte steht; das ganze übrige Blut aber soll er am Brandopferaltar, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes steht, an den Boden gießen.
19 Aber all sein Fett soll er von ihm ablösen und es auf dem Altar verbrennen.
Das gesamte Fett aber soll er von ihm abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen.
20 Er soll diesen Farren behandeln, wie er den Farren des Sündopfers behandelt hat; ganz gleich soll auch dieser behandelt werden, und der Priester soll sie versühnen, und es soll ihr vergeben werden.
Und mit dem Farren soll er verfahren, wie er mit dem eigenen Sündopfer-Farren verfuhr - so soll er auch mit ihm verfahren. Wenn ihnen so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihnen vergeben werden.
21 Und man soll den Farren hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersten Farren verbrannt hat. Er ist ein Sündopfer der Gemeinde.
Den Farren aber soll man hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersterwähnten Stier verbrannt hat. Dies ist das Gemeinde-Sündopfer.
22 Kommt es aber vor, daß ein Fürst sündigt und aus Versehen irgend etwas tut, wovon der HERR, sein Gott, geboten, daß man es nicht tun soll, und sich also verschuldet,
Wenn sich ein Fürst vergeht und unvorsätzlich irgend eines der Verbote Jahwes, seines Gottes, übertritt und so in Schuld gerät,
23 man hält ihm aber seine Sünde vor, die er daran begangen hat, so soll er einen tadellosen Ziegenbock zum Opfer bringen
und das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm kundgegeben worden ist, so soll er einen fehllosen Ziegenbock als Opfergabe bringen,
24 und soll seine Hand auf des Bockes Haupt stützen und ihn schächten an dem Ort, da man das Brandopfer zu schächten pflegt vor dem HERRN; es ist ein Sündopfer.
die Hand auf den Kopf des Bockes stemmen und ihn schlachten, da, wo man die Brandopfer vor Jahwe zu schlachten pflegt; ein Sündopfer ist es.
25 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun; das übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen;
Sodann soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; sein übriges Blut aber soll er am Brandopferaltar auf den Boden gießen.
26 und all sein Fett soll er auf dem Altar verbrennen, gleich dem Fett des Dankopfers. Also soll der Priester ihm Sühne erwirken für seine Sünde, und es wird ihm vergeben werden.
Das gesamte Fett aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, wie das Fett des Heilsopfers. Wenn ihm so der Priester Sühne wegen seines Vergehens geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden.
27 Wenn aber jemand vom Landvolk aus Versehen sündigt, indem er etwas tut, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, und sich verschuldet,
Wenn aber einer aus dem gemeinen Volke sich unvorsätzlich vergeht, indem er irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät,
28 man hält ihm aber seine Sünde vor, die er begangen hat, so soll er eine tadellose Ziege zum Opfer bringen für seine Sünde, die er begangen hat,
und ihm das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, kundgegeben worden ist, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein fehlloses Ziegenweibchen als Opfergabe bringen,
29 und er soll seine Hand auf des Sündopfers Haupt stützen und das Sündopfer schächten an der Stätte des Brandopfers.
die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und sodann das Sündopfer schlachten, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt.
30 Der Priester aber soll mit seinem Finger von dem Blut der Ziege nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun und alles übrige Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen.
Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; das ganze übrige Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen.
31 Alles Fett aber soll er von ihr nehmen, wie das Fett von dem Dankopfer genommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen zum lieblichen Geruch dem HERRN. Also soll der Priester für ihn Sühne erwirken, und es wird ihm vergeben werden.
Das gesamte Fett aber soll er hinwegnehmen, wie das Fett vom Heilsopfer weggenommen wurde, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen zum lieblichen Geruch für Jahwe. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden.
32 Will er aber ein Lamm darbringen zum Sündopfer, so soll es ein tadelloses Weibchen sein;
Falls aber die Opfergabe, die er als Sündopfer bringt, in einem Schaflamm besteht, so muß es ein weibliches fehlloses Tier sein, das er bringt.
33 und er soll seine Hand stützen auf des Sündopfers Haupt und es schächten als Sündopfer an dem Ort, wo man das Brandopfer zu schächten pflegt.
Sodann soll er die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und es schlachten als Sündopfer, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt.
34 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun, alles übrige Blut aber an den Fuß des Altars gießen.
Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; das ganze übrige Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen.
35 Und er soll alles Fett davon nehmen, wie das Fett von dem Lamm des Dankopfers genommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, über den Feuerflammen des HERRN, und also soll er ihm Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, so wird ihm vergeben werden.
Das gesamte Fett aber soll er wegnehmen, wie das Fett des Schaflamms beim Heilsopfer weggenommen zu werden pflegt, und der Priester soll es auf dem Altar über den Feueropfern Jahwes in Rauch aufgehn lassen. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hatte, wird ihm vergeben werden.

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