< 3 Mose 27 >

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt,
Rede zu den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: So ein Mann ein besonderes Gelübde tut, so sollen die Seelen dem Jehovah nach deiner Schätzung sein.
3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.
Und es sei deine Schätzung eines Männlichen vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahre, und es sei deine Schätzung fünfzig Schekel Silber; nach dem Schekel des Heiligtums.
4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen.
Und ist es ein Weib, soll deine Schätzung dreißig Schekel sein.
5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist.
Und wenn von fünf zu zwanzig Jahren, so soll deine Schätzung für das männliche zwanzig Schekel und für das weibliche zehn Schekel sein.
6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist.
Und wenn von einem Monat bis zu fünf Jahren, so soll deine Schätzung für das männliche fünf Schekel Silber und für das weibliche deine Schätzung drei Schekel Silber sein.
7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist.
Und wenn sechzig Jahre und darüber, so sei deine Schätzung, wenn männlich, fünfzehn Schekel und für das weibliche zehn Schekel.
8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat.
Und ist er zu arm für deine Schätzung, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester schätze ihn; je nach dem, wozu die Hand des Gelobenden zureicht, schätze ihn der Priester.
9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem [Vieh] dem HERRN gibt, heilig sein.
Und ist es ein Vieh, davon man Jehovah eine Opfergabe darbringen will, so soll alles, was man davon dem Herrn gibt, heilig sein.
10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein.
Man soll dasselbe nicht wechseln und nicht vertauschen, weder das gute um ein schlechtes, noch das schlechte um ein gutes; vertauscht man es aber doch Vieh um Vieh, so soll es und das Vertauschte heilig sein.
11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen;
Und ist es irgendein unreines Vieh, das man Jehovah nicht als Opfergabe darbringen kann, so stelle man das Stück Vieh vor den Priester.
12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.
Und der Priester schätze es, sei es gut oder schlecht; wie der Priester es schätzt, so sei es.
13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.
Und will man es lösen, so tue man ein Fünftel über die Schätzung dazu.
14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.
Und so ein Mann sein Haus dem Jehovah heiligt, so daß es ihm heilig sei, so schätze es der Priester, wie gut oder wie schlecht es sei. So wie es der Priester schätzt, so bestehe es.
15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.
So aber, der sein Haus geheiligt hat, es lösen will, der tue den fünften Teil der Schätzung in Silber dazu, so ist es sein.
16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für [die Aussaat von] einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten.
Und so ein Mann von dem Felde seines Eigentums Jehovah heiliget, so geschehe deine Schätzung im Verhältnis zu der Aussaat; die Aussaat von einem Chomer Gerste für fünfzig Schekel Silbers.
17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.
Wenn er vom Jubeljahr an sein Feld heiligt, so bestehe es nach deiner Schätzung!
18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.
Und heiligt er sein Feld nach dem Jubeljahr, so rechne ihm der Priester das Silber nach den Jahren, die noch bis zum Jubeljahr übrig sind; und es werde von deiner Schätzung abgezogen.
19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.
Und will, der es heiligte, das Feld lösen, so tue er ein Fünftel des Silbers deiner Schätzung dazu, und es bestehe als sein.
20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden;
Und löset er das Feld nicht und verkauft er das Feld an einen anderen Mann, so soll es nicht mehr gelöst werden.
21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu.
Wenn das Feld im Jubeljahr ausgeht, so ist es dem Jehovah heilig, wie ein gebanntes Feld. Es wird Eigentum des Priesters.
22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist,
Und heiligt einer dem Jehovah ein Feld, das er kaufte, welches nicht vom Felde seines Eigentums ist,
23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei.
So rechne ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung bis zum Jubeljahr und gebe deine Schätzung an demselben Tag, auf daß es Jehovah heilig sei.
24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört.
Im Jubeljahr kehrt das Feld an den zurück, von dem er es gekauft, dem es als Eigentum im Lande zugehört.
25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera.
Und all deine Schätzung sei nach dem Schekel des Heiligtums. Zwanzig Gera sei der Schekel.
26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN.
Nur das Erstgeborene vom Vieh, das Jehovahs Erstgeburt ist, soll kein Mann heiligen, weder Ochse noch Kleinvieh. Jehovahs ist es.
27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.
Und ist es von unreinem Vieh, so löse man es ein nach deiner Schätzung und tue ein Fünftel dazu; wird es aber nicht gelöst, so verkaufe man es nach deiner Schätzung.
28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig!
Alles Gebannte jedoch, das ein Mann Jehovah bannt, von allem, das sein ist, vom Mensch und vom Vieh und vom Felde seines Eigentums, soll weder verkauft, noch gelöst werden: alles Gebannte ist Jehovah hochheilig.
29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben!
Alles Gebannte, was von Menschen gebannt wird, darf nicht eingelöst werden, es muß des Todes sterben.
30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
Und aller Zehnte des Landes, von der Saat des Landes von der Baumfrucht, ist Jehovahs, es ist Jehovah heilig.
31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben.
Und will ein Mann etwas von seinem Zehnten lösen, so tue er ein Fünftel dazu.
32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein.
Und aller Zehnte vom Rinde und vom Kleinvieh, von allem, das unter der Rute durchzieht, soll das zehnte Jehovah heilig sein!
33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden.
Er soll nicht forschen, ob es gut oder schlecht sei, und er soll nicht vertauschen. Und vertauscht er es, so soll es mit dem Eingetauschten heilig sein und nicht gelöst werden.
34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.
Dies sind die Gebote, die Jehovah dem Mose an die Söhne Israels auf dem Berg Sinai geboten hat.

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